# taz.de -- Verbot von Ferienwohnungen: Kein Sonderzug in Pankow | |
> Weil sich der Pankower Bezirksstadt weigert, gegen illegale | |
> Ferienwohnungen vorzugehen, bringt Bausenator Geisel (SPD) das Thema in | |
> den Senat. | |
Bild: Oder auch zum Vermieten an Touristen? | |
Bislang hatte Bausenator Andreas Geisel (SPD) nur kritisiert. Nun aber | |
sollen den Worten Taten folgen. „Das geht so nicht, dass einzelne Bezirke | |
sich aussuchen, welche Gesetze sie umsetzen und welche nicht“, sagte Geisel | |
am Montag. Hintergrund ist die Weigerung von Pankows Baustadtrat Torsten | |
Kühne (CDU), Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu ahnden. | |
Wie berichtet sind seit dem 1. Mai die übergroße Zahl der Ferienwohnungen | |
illegal, die Bezirke können bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro | |
verhängen. Nicht so in Pankow. Bereits Ende April hatte der CDU-Politiker | |
angekündigt, zunächst einmal abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden. | |
„Wenn hier von Seiten der Antragsteller eine gerichtliche Klärung angezeigt | |
wird, werden diese Verfahren zur Vermeidung von etwaigen späteren | |
Schadenersatzansprüchen erst einmal ‚ruhig gestellt‘, so dass auch über d… | |
30. April hinaus ein Verwaltungszwangsverfahren vorerst nicht weiter | |
verfolgt wird“, erklärte Kühne den Prenzlberger Nachrichten. Im Klartext: | |
Wer Ferienwohnungen vermietet und gegen das Verbot klagen will, muss in | |
Pankow vorerst mit keiner Strafe rechnen. | |
Andreas Geisel kann die Begründung nicht nachvollziehen. „Eine gerichtliche | |
Klärung kann sich über Jahre hinziehen.“ Gerade in Pankow gebe es besonders | |
viele Ferienwohnungen. Geisel will den Sonderzug aus Pankow nun auf der | |
Senatssitzung am Dienstag zur Sprache bringen. „Wenn sich ein Bezirk nicht | |
an die Gesetzeslage hält, ist das eine Sache für die Bezirksaufsicht“, | |
sagte Geisel. Er gehe davon aus, „dass Innensenator Frank Henkel dafür | |
sorgt, dass Gesetze befolgt werden“, so Geisel. | |
## Unterschiedliche Interpretationen | |
Doch die Verfolgung des Verbots ist nicht der einzige Punkt, an dem Pankow | |
ausschert. Auch bei der Auslegung des Gesetzestextes zum Verbot wird | |
zwischen Bezirk und Senat unterschiedlich interpretiert. Wer zum Beispiel | |
seine Ein-Zimmer-Wohnung dreimal im Jahr für sechs Wochen vermieten möchte, | |
darf das laut Berliner Senat – laut Bezirksamt Pankow jedoch nicht. | |
Die dargestellte Vermietung sei „unzulässig und kann nicht genehmigt | |
werden“, sagte Kühne über den Bezirk Pankow auf Nachfrage der taz. Jede | |
Nutzung, die über die Eigennutzung hinausgehe, stelle eine Zweckentfremdung | |
dar. Durch die wiederholte Vermietung würde das Verbot gelten, so Kühne | |
weiter. Martin Pallgen, Pressesprecher der Senatsverwaltung für | |
Stadtentwicklung und Umwelt, gibt hingegen an, dass sich eine längere | |
Untervermietung dieser Art, als „unbedenklich darstellen“ würde – sprich | |
erlaubt sei. | |
Grund für die unterschiedlichen Interpretationen des Verbots könnte sein, | |
dass unklar ist, wann eine Wohnung eine Ferienwohnung ist. „Es gibt keine | |
Definitionen für eine Ferienwohnung“, so Pallgen weiter. Für einen | |
einheitlichen Umgang mit dem Verbot ist das in der Tat hinderlich. | |
9 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Uwe Rada | |
Sophie Schmalz | |
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