| # taz.de -- Verbot von Ferienwohnungen: Kein Sonderzug in Pankow | |
| > Weil sich der Pankower Bezirksstadt weigert, gegen illegale | |
| > Ferienwohnungen vorzugehen, bringt Bausenator Geisel (SPD) das Thema in | |
| > den Senat. | |
| Bild: Oder auch zum Vermieten an Touristen? | |
| Bislang hatte Bausenator Andreas Geisel (SPD) nur kritisiert. Nun aber | |
| sollen den Worten Taten folgen. „Das geht so nicht, dass einzelne Bezirke | |
| sich aussuchen, welche Gesetze sie umsetzen und welche nicht“, sagte Geisel | |
| am Montag. Hintergrund ist die Weigerung von Pankows Baustadtrat Torsten | |
| Kühne (CDU), Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu ahnden. | |
| Wie berichtet sind seit dem 1. Mai die übergroße Zahl der Ferienwohnungen | |
| illegal, die Bezirke können bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro | |
| verhängen. Nicht so in Pankow. Bereits Ende April hatte der CDU-Politiker | |
| angekündigt, zunächst einmal abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden. | |
| „Wenn hier von Seiten der Antragsteller eine gerichtliche Klärung angezeigt | |
| wird, werden diese Verfahren zur Vermeidung von etwaigen späteren | |
| Schadenersatzansprüchen erst einmal ‚ruhig gestellt‘, so dass auch über d… | |
| 30. April hinaus ein Verwaltungszwangsverfahren vorerst nicht weiter | |
| verfolgt wird“, erklärte Kühne den Prenzlberger Nachrichten. Im Klartext: | |
| Wer Ferienwohnungen vermietet und gegen das Verbot klagen will, muss in | |
| Pankow vorerst mit keiner Strafe rechnen. | |
| Andreas Geisel kann die Begründung nicht nachvollziehen. „Eine gerichtliche | |
| Klärung kann sich über Jahre hinziehen.“ Gerade in Pankow gebe es besonders | |
| viele Ferienwohnungen. Geisel will den Sonderzug aus Pankow nun auf der | |
| Senatssitzung am Dienstag zur Sprache bringen. „Wenn sich ein Bezirk nicht | |
| an die Gesetzeslage hält, ist das eine Sache für die Bezirksaufsicht“, | |
| sagte Geisel. Er gehe davon aus, „dass Innensenator Frank Henkel dafür | |
| sorgt, dass Gesetze befolgt werden“, so Geisel. | |
| ## Unterschiedliche Interpretationen | |
| Doch die Verfolgung des Verbots ist nicht der einzige Punkt, an dem Pankow | |
| ausschert. Auch bei der Auslegung des Gesetzestextes zum Verbot wird | |
| zwischen Bezirk und Senat unterschiedlich interpretiert. Wer zum Beispiel | |
| seine Ein-Zimmer-Wohnung dreimal im Jahr für sechs Wochen vermieten möchte, | |
| darf das laut Berliner Senat – laut Bezirksamt Pankow jedoch nicht. | |
| Die dargestellte Vermietung sei „unzulässig und kann nicht genehmigt | |
| werden“, sagte Kühne über den Bezirk Pankow auf Nachfrage der taz. Jede | |
| Nutzung, die über die Eigennutzung hinausgehe, stelle eine Zweckentfremdung | |
| dar. Durch die wiederholte Vermietung würde das Verbot gelten, so Kühne | |
| weiter. Martin Pallgen, Pressesprecher der Senatsverwaltung für | |
| Stadtentwicklung und Umwelt, gibt hingegen an, dass sich eine längere | |
| Untervermietung dieser Art, als „unbedenklich darstellen“ würde – sprich | |
| erlaubt sei. | |
| Grund für die unterschiedlichen Interpretationen des Verbots könnte sein, | |
| dass unklar ist, wann eine Wohnung eine Ferienwohnung ist. „Es gibt keine | |
| Definitionen für eine Ferienwohnung“, so Pallgen weiter. Für einen | |
| einheitlichen Umgang mit dem Verbot ist das in der Tat hinderlich. | |
| 9 May 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Uwe Rada | |
| Sophie Schmalz | |
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