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# taz.de -- Verbot von Ferienwohnungen: Kein Sonderzug in Pankow
> Weil sich der Pankower Bezirksstadt weigert, gegen illegale
> Ferienwohnungen vorzugehen, bringt Bausenator Geisel (SPD) das Thema in
> den Senat.
Bild: Oder auch zum Vermieten an Touristen?
Bislang hatte Bausenator Andreas Geisel (SPD) nur kritisiert. Nun aber
sollen den Worten Taten folgen. „Das geht so nicht, dass einzelne Bezirke
sich aussuchen, welche Gesetze sie umsetzen und welche nicht“, sagte Geisel
am Montag. Hintergrund ist die Weigerung von Pankows Baustadtrat Torsten
Kühne (CDU), Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu ahnden.
Wie berichtet sind seit dem 1. Mai die übergroße Zahl der Ferienwohnungen
illegal, die Bezirke können bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro
verhängen. Nicht so in Pankow. Bereits Ende April hatte der CDU-Politiker
angekündigt, zunächst einmal abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden.
„Wenn hier von Seiten der Antragsteller eine gerichtliche Klärung angezeigt
wird, werden diese Verfahren zur Vermeidung von etwaigen späteren
Schadenersatzansprüchen erst einmal ‚ruhig gestellt‘, so dass auch über d…
30. April hinaus ein Verwaltungszwangsverfahren vorerst nicht weiter
verfolgt wird“, erklärte Kühne den Prenzlberger Nachrichten. Im Klartext:
Wer Ferienwohnungen vermietet und gegen das Verbot klagen will, muss in
Pankow vorerst mit keiner Strafe rechnen.
Andreas Geisel kann die Begründung nicht nachvollziehen. „Eine gerichtliche
Klärung kann sich über Jahre hinziehen.“ Gerade in Pankow gebe es besonders
viele Ferienwohnungen. Geisel will den Sonderzug aus Pankow nun auf der
Senatssitzung am Dienstag zur Sprache bringen. „Wenn sich ein Bezirk nicht
an die Gesetzeslage hält, ist das eine Sache für die Bezirksaufsicht“,
sagte Geisel. Er gehe davon aus, „dass Innensenator Frank Henkel dafür
sorgt, dass Gesetze befolgt werden“, so Geisel.
## Unterschiedliche Interpretationen
Doch die Verfolgung des Verbots ist nicht der einzige Punkt, an dem Pankow
ausschert. Auch bei der Auslegung des Gesetzestextes zum Verbot wird
zwischen Bezirk und Senat unterschiedlich interpretiert. Wer zum Beispiel
seine Ein-Zimmer-Wohnung dreimal im Jahr für sechs Wochen vermieten möchte,
darf das laut Berliner Senat – laut Bezirksamt Pankow jedoch nicht.
Die dargestellte Vermietung sei „unzulässig und kann nicht genehmigt
werden“, sagte Kühne über den Bezirk Pankow auf Nachfrage der taz. Jede
Nutzung, die über die Eigennutzung hinausgehe, stelle eine Zweckentfremdung
dar. Durch die wiederholte Vermietung würde das Verbot gelten, so Kühne
weiter. Martin Pallgen, Pressesprecher der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, gibt hingegen an, dass sich eine längere
Untervermietung dieser Art, als „unbedenklich darstellen“ würde – sprich
erlaubt sei.
Grund für die unterschiedlichen Interpretationen des Verbots könnte sein,
dass unklar ist, wann eine Wohnung eine Ferienwohnung ist. „Es gibt keine
Definitionen für eine Ferienwohnung“, so Pallgen weiter. Für einen
einheitlichen Umgang mit dem Verbot ist das in der Tat hinderlich.
9 May 2016
## AUTOREN
Uwe Rada
Sophie Schmalz
## TAGS
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