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# taz.de -- Entscheid zu Ferienwohnungen in Berlin: Urlauben bei Eigentümern
> Das Verwaltungsgericht gestattet drei Besitzern von Zweitwohnungen die
> Vermietung an Touristen. Weitere Klagen werden folgen.
Bild: Touristen haben zukünftig wieder mehr Auswahl
Berlin taz | Die Zurückdrängung von Ferienwohnungen in Berlin gerät ins
Stocken. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht drei Klägern recht, die
ihre Berliner Zweitwohnungen zeitweise als Ferienwohnungen untervermieten
wollen, um damit Einnahmen zu erzielen. Die Bezirksämter
Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, die eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt
hatten, wurden angewiesen, den Klägern rückwirkend die Erlaubnis für die
Nutzung als Ferienwohnung zu erteilen.
Geklagt hatten drei Wohnungsbesitzer mit Erstwohnsitz in Dänemark, Italien
und Rostock. Alle argumentierten, ihre Wohnungen – zwei in Friedrichshain,
eine in Pankow – neben privaten auch für berufliche Zwecke zu nutzen. So
etwa arbeite der Rostocker Kläger als Flugbegleiter am Standort
Berlin-Tegel und nutze seine Wohnung in der Karl-Marx-Allee an 190 Tagen im
Jahr.
In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass durch die
Vermietung in der restlichen Zeit kein Wohnraumverlust eintrete, die
Zweitwohnung auch ohne Vermietung an Touristen nicht als reguläre Wohnung
zur Verfügung stehen würde. Das schutzbedürftige private Interesse der
Kläger stehe hier über dem öffentlichen Interesse.
Überdies erkannte das Gericht in den konkreten Fällen keine Anhaltspunkte
für eine missbräuchliche Nutzung der Zweitwohnungen. Ein Amtsvertreter
hatte zuvor argumentiert, immer wieder würden Zweitwohnungen als
Umgehungstatbestände genutzt, tatsächlich also gar nicht selbst bewohnt.
Auch der Argumentation, der Wohnungsbesitz sei nur durch die zusätzlichen
Einnahmen möglich, folgte das Gericht nicht – dies wäre eine Bevorteilung
Vermögender. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die
Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
## Die Hälfte des Jahres
Lukas Wenderoth, Anwalt des Klägers aus Rostock sowie weiterer
Ferienwohnungsbetreiber zeigte sich zufrieden: „Jeder, der hauptsächlich in
einer Wohnung wohnt, hat das Recht, eine Genehmigung zu bekommen.“ Sein
Mandant darf laut der Entscheidung seine Wohnung künftig an 182 Tagen im
Jahr vermieten.
Die Entscheidung bedeutet demnach, dass eine dauerhafte Vermietung der
eigenen Zweitwohnung nicht genehmigungspflichtig sei. Gleichwohl kündigte
Wenderoth nun weitere Klagen an: „Wo kein Wohnraum verloren geht, werden
wir Anspruch erheben.“
Im Juni war eine Klage gegen das Verbot von Ferienwohnungen vor dem
Verwaltungsgericht gescheitert. Vier gewerbliche Vermieter mit
Unterstützung des Vermittlungsportals Wimdu hatten das Gesetz als
unverhältnismäßig kritisiert, weil die Regelungen kaum in der Lage seien,
den Wohnraummangel in der Stadt auszugleichen. Auch seien sie in ihrer
Berufsfreiheit eingeschränkt und etwa gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten,
für deren Praxen und Kanzleien Bestandschutz gelte, benachteiligt. Das
Gericht war dieser Argumentation nicht gefolgt und hatte das
Zweckentfremdungsverbot bestätigt.
Normale Mietwohnungen dürfen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich
angeboten werden. Die jetzige Entscheidung nimmt für private Zweitwohnungen
eine gänzlich andere Bewertung vor.
9 Aug 2016
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Ferienwohnungen
Berlin
Mietenpolitik
Airbnb
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Wohnraum
Ferienwohnungen
Zweckentfremdung
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