| # taz.de -- Entscheid zu Ferienwohnungen in Berlin: Urlauben bei Eigentümern | |
| > Das Verwaltungsgericht gestattet drei Besitzern von Zweitwohnungen die | |
| > Vermietung an Touristen. Weitere Klagen werden folgen. | |
| Bild: Touristen haben zukünftig wieder mehr Auswahl | |
| Berlin taz | Die Zurückdrängung von Ferienwohnungen in Berlin gerät ins | |
| Stocken. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht drei Klägern recht, die | |
| ihre Berliner Zweitwohnungen zeitweise als Ferienwohnungen untervermieten | |
| wollen, um damit Einnahmen zu erzielen. Die Bezirksämter | |
| Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, die eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt | |
| hatten, wurden angewiesen, den Klägern rückwirkend die Erlaubnis für die | |
| Nutzung als Ferienwohnung zu erteilen. | |
| Geklagt hatten drei Wohnungsbesitzer mit Erstwohnsitz in Dänemark, Italien | |
| und Rostock. Alle argumentierten, ihre Wohnungen – zwei in Friedrichshain, | |
| eine in Pankow – neben privaten auch für berufliche Zwecke zu nutzen. So | |
| etwa arbeite der Rostocker Kläger als Flugbegleiter am Standort | |
| Berlin-Tegel und nutze seine Wohnung in der Karl-Marx-Allee an 190 Tagen im | |
| Jahr. | |
| In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass durch die | |
| Vermietung in der restlichen Zeit kein Wohnraumverlust eintrete, die | |
| Zweitwohnung auch ohne Vermietung an Touristen nicht als reguläre Wohnung | |
| zur Verfügung stehen würde. Das schutzbedürftige private Interesse der | |
| Kläger stehe hier über dem öffentlichen Interesse. | |
| Überdies erkannte das Gericht in den konkreten Fällen keine Anhaltspunkte | |
| für eine missbräuchliche Nutzung der Zweitwohnungen. Ein Amtsvertreter | |
| hatte zuvor argumentiert, immer wieder würden Zweitwohnungen als | |
| Umgehungstatbestände genutzt, tatsächlich also gar nicht selbst bewohnt. | |
| Auch der Argumentation, der Wohnungsbesitz sei nur durch die zusätzlichen | |
| Einnahmen möglich, folgte das Gericht nicht – dies wäre eine Bevorteilung | |
| Vermögender. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die | |
| Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. | |
| ## Die Hälfte des Jahres | |
| Lukas Wenderoth, Anwalt des Klägers aus Rostock sowie weiterer | |
| Ferienwohnungsbetreiber zeigte sich zufrieden: „Jeder, der hauptsächlich in | |
| einer Wohnung wohnt, hat das Recht, eine Genehmigung zu bekommen.“ Sein | |
| Mandant darf laut der Entscheidung seine Wohnung künftig an 182 Tagen im | |
| Jahr vermieten. | |
| Die Entscheidung bedeutet demnach, dass eine dauerhafte Vermietung der | |
| eigenen Zweitwohnung nicht genehmigungspflichtig sei. Gleichwohl kündigte | |
| Wenderoth nun weitere Klagen an: „Wo kein Wohnraum verloren geht, werden | |
| wir Anspruch erheben.“ | |
| Im Juni war eine Klage gegen das Verbot von Ferienwohnungen vor dem | |
| Verwaltungsgericht gescheitert. Vier gewerbliche Vermieter mit | |
| Unterstützung des Vermittlungsportals Wimdu hatten das Gesetz als | |
| unverhältnismäßig kritisiert, weil die Regelungen kaum in der Lage seien, | |
| den Wohnraummangel in der Stadt auszugleichen. Auch seien sie in ihrer | |
| Berufsfreiheit eingeschränkt und etwa gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten, | |
| für deren Praxen und Kanzleien Bestandschutz gelte, benachteiligt. Das | |
| Gericht war dieser Argumentation nicht gefolgt und hatte das | |
| Zweckentfremdungsverbot bestätigt. | |
| Normale Mietwohnungen dürfen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich | |
| angeboten werden. Die jetzige Entscheidung nimmt für private Zweitwohnungen | |
| eine gänzlich andere Bewertung vor. | |
| 9 Aug 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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