# taz.de -- Entscheid zu Ferienwohnungen in Berlin: Urlauben bei Eigentümern | |
> Das Verwaltungsgericht gestattet drei Besitzern von Zweitwohnungen die | |
> Vermietung an Touristen. Weitere Klagen werden folgen. | |
Bild: Touristen haben zukünftig wieder mehr Auswahl | |
BERLIN taz | Die Zurückdrängung von Ferienwohnungen in Berlin gerät ins | |
Stocken. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht drei Klägern recht, die | |
ihre Berliner Zweitwohnungen zeitweise als Ferienwohnungen untervermieten | |
wollen, um damit Einnahmen zu erzielen. Die Bezirksämter | |
Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, die eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt | |
hatten, wurden angewiesen, den Klägern rückwirkend die Erlaubnis für die | |
Nutzung als Ferienwohnung zu erteilen. | |
Geklagt hatten drei Wohnungsbesitzer mit Erstwohnsitz in Dänemark, Italien | |
und Rostock. Alle argumentierten, ihre Wohnungen – zwei in Friedrichshain, | |
eine in Pankow – neben privaten auch für berufliche Zwecke zu nutzen. So | |
etwa arbeite der Rostocker Kläger als Flugbegleiter am Standort | |
Berlin-Tegel und nutze seine Wohnung in der Karl-Marx-Allee an 190 Tagen im | |
Jahr. | |
In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass durch die | |
Vermietung in der restlichen Zeit kein Wohnraumverlust eintrete, die | |
Zweitwohnung auch ohne Vermietung an Touristen nicht als reguläre Wohnung | |
zur Verfügung stehen würde. Das schutzbedürftige private Interesse der | |
Kläger stehe hier über dem öffentlichen Interesse. | |
Überdies erkannte das Gericht in den konkreten Fällen keine Anhaltspunkte | |
für eine missbräuchliche Nutzung der Zweitwohnungen. Ein Amtsvertreter | |
hatte zuvor argumentiert, immer wieder würden Zweitwohnungen als | |
Umgehungstatbestände genutzt, tatsächlich also gar nicht selbst bewohnt. | |
Auch der Argumentation, der Wohnungsbesitz sei nur durch die zusätzlichen | |
Einnahmen möglich, folgte das Gericht nicht – dies wäre eine Bevorteilung | |
Vermögender. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die | |
Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. | |
## Die Hälfte des Jahres | |
Lukas Wenderoth, Anwalt des Klägers aus Rostock sowie weiterer | |
Ferienwohnungsbetreiber zeigte sich zufrieden: „Jeder, der hauptsächlich in | |
einer Wohnung wohnt, hat das Recht, eine Genehmigung zu bekommen.“ Sein | |
Mandant darf laut der Entscheidung seine Wohnung künftig an 182 Tagen im | |
Jahr vermieten. | |
Die Entscheidung bedeutet demnach, dass eine dauerhafte Vermietung der | |
eigenen Zweitwohnung nicht genehmigungspflichtig sei. Gleichwohl kündigte | |
Wenderoth nun weitere Klagen an: „Wo kein Wohnraum verloren geht, werden | |
wir Anspruch erheben.“ | |
Im Juni war eine Klage gegen das Verbot von Ferienwohnungen vor dem | |
Verwaltungsgericht gescheitert. Vier gewerbliche Vermieter mit | |
Unterstützung des Vermittlungsportals Wimdu hatten das Gesetz als | |
unverhältnismäßig kritisiert, weil die Regelungen kaum in der Lage seien, | |
den Wohnraummangel in der Stadt auszugleichen. Auch seien sie in ihrer | |
Berufsfreiheit eingeschränkt und etwa gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten, | |
für deren Praxen und Kanzleien Bestandschutz gelte, benachteiligt. Das | |
Gericht war dieser Argumentation nicht gefolgt und hatte das | |
Zweckentfremdungsverbot bestätigt. | |
Normale Mietwohnungen dürfen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich | |
angeboten werden. Die jetzige Entscheidung nimmt für private Zweitwohnungen | |
eine gänzlich andere Bewertung vor. | |
9 Aug 2016 | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
## TAGS | |
Ferienwohnungen | |
Berlin | |
Mietenpolitik | |
Airbnb | |
Mietpreisbremse | |
Wohnungsmarkt | |
Wohnraum | |
Ferienwohnungen | |
Zweckentfremdung | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Airbnb-Wohnungen in Berlin: Ein Verbot, viele Schlupflöcher | |
Seit Mai gilt ein Gesetz gegen illegale Ferienwohnungen. Es ist nun | |
schwieriger, über Airbnb zu vermieten. Zahlen zeigen: Nicht alle schreckt | |
das ab. | |
Debatte Wohnungspolitik: Alle Macht den Mietern | |
Regeln wie die Mietpreisbremse bringen so gut wie nichts, solange die | |
Kontrolle fehlt. Ein radikaler Perspektivwechsel muss her. | |
Kommentar Urteil zu Ferienwohnungen: So wird Berlin zu London | |
Zweitwohnungen dürfen über Internetportale an Feriengäste vermietet werden. | |
Das verschärft die Wohnungsknappheit weiter. | |
Ferienwohnungen in Berlin: VermieterInnen klagen gegen Verbot | |
Am Mittwoch werden erstmals Klagen am Berliner Verwaltungsgericht | |
verhandelt. VermieterInnen sehen verfassungsrechtliche Bedenken. | |
Zweckentfremdung von Wohnraum: Eine Wohnung, viele Fragen | |
Seit Mai ist es in Berlin verboten, Wohnraum als Ferienwohnung zu | |
vermieten. Doch in der Umsetzung des Gesetzes hapert es. taz hat die | |
Bezirke befragt. | |
Verbot von Ferienwohnungen: Kein Sonderzug in Pankow | |
Weil sich der Pankower Bezirksstadt weigert, gegen illegale Ferienwohnungen | |
vorzugehen, bringt Bausenator Geisel (SPD) das Thema in den Senat. |