# taz.de -- Ferienwohnungsverbot in Berlin: Dänen mieten nicht | |
> Eine dänische Gewerkschaft und eine Gemeinde klagten, um weiterhin | |
> Ferienwohnungen vermieten zu dürfen. Das Gericht sah das anders. | |
Bild: Ihr könnt nach Hause fahren, ihr könnt nach hause fahren… | |
BERLIN taz | Das Berliner Verwaltungsgericht hat das | |
Zweckentfremdungsverbot, das die Vermietung von Ferienwohnungen unter einen | |
generellen Genehmigungsvorbehalt stellt, am Mittwoch gestärkt. Geklagt | |
hatten eine dänische Polizeigewerkschaft und ein Fonds im Auftrag der | |
dänischen Kommune Gladsaxe. Beide haben laut dem Urteilsspruch keinen | |
Anspruch auf eine Genehmigung der von ihnen vermieteten Ferienwohnungen. | |
Die Gewerkschaft vermietet an ihre aktiven 11.300 sowie bereits | |
pensionierten Mitglieder seit Jahren eine Vierzimmerwohnung in Wilmersdorf. | |
Die Mieter müssen dafür eine wöchentliche Gebühr von 483 Euro entrichten. | |
Nach Ansicht der Gewerkschaft diene die Gebühr lediglich dem Ausgleich der | |
durch die Vermietung entstehenden Kosten. Außerdem seien die | |
Gewerkschaftsmitglieder quasi Eigentümer der Wohnung – die gelte demnach | |
als Zweitwohnung. Dieselbe Kammer des Gerichts hatte im August [1][drei | |
Klägern recht gegeben], die ihre Zweitwohnungen teilweise untervermieten. | |
Ganz ähnlich wie die Gewerkschaft argumentierte die Stiftung, die im | |
Auftrag der Gemeinde zwei Wohnungen in der Prenzlauer Allee an die | |
Bediensteten der öffentlichen Verwaltung vermietet. Die fälligen Kosten von | |
336 Euro pro Woche dienten vor allem Verwaltungsaufgaben sowie | |
Zusatzleistungen wie Wäsche, Strom, Internet und Reinigung. Die Kläger | |
vertraten auch hier die Auffassung, eine Zweckentfremdung liege nicht vor, | |
da die Wohnungen nicht vermietet werden. Nach Aussage des vorsitzenden | |
Richters lägen noch weitere Fälle vor – insgesamt sei von etwa 50 Wohnungen | |
auszugehen. | |
Ausführlich wurden in der mündlichen Verhandlung die Fragen erörtert: Liegt | |
eine Zweckentfremdung vor? Und wenn ja, gibt es dennoch einen Anspruch auf | |
Genehmigung? Die Kläger beriefen sich hier auf die Ausführungsverordnung | |
des Zweckentfremdungsgesetzes. Dort heißt es: „Bei der Vermietung von | |
Gästewohnungen durch Gewerkschaften, Universitäten und ähnlichen | |
Institutionen muss das überwiegende Interesse an einer solchen Vermietung | |
nicht gesondert begründet werden.“ | |
## Ein Fall von Diskriminierung? | |
Die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts stellten jedoch fest: | |
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt in beiden Fällen vor, da die | |
Wohnungen tage- bzw. wochenweise gegen ein Entgelt vermietet werden. Zudem | |
fehle ein öffentliches Interesse, das der Gesetzgeber bei den Ausnahmen | |
etwa für Gewerkschaften annehme. Dies wäre eventuell dann der Fall, wenn | |
die Wohnungen für institutionelle Zwecke, etwa zur Ausübung der beruflichen | |
Tätigkeiten, genutzt werden würden. | |
Auch dem Vorwand, ein Verbot sei europarechtlich zu beanstanden, da auch | |
deutsche Gewerkschaften im Ausland Ferienwohnungen unterhalten können, | |
folgte das Gericht nicht. „Die Nutzung von Ferienwohnungen durch deutsche | |
oder dänische Gewerkschaften stellt generell eine Zweckentfremdung dar“, so | |
der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die europarechtliche Frage stelle | |
sich demnach nicht. In beiden Fällen ließen die Richter Berufung zu. | |
Noch am Vormittag hatten die Richter in einem Fall geurteilt, in dem eine | |
Wohnung unentgeltlich überlassen wird. Dies falle nicht unter die verbotene | |
Zweckentfremdung. | |
14 Dec 2016 | |
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Erik Peter | |
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