Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zum Ferienwohnungsverbot: Senat will abwarten und lesen
> Das Oberverwaltungsgericht zweifelt an der Zulässigkeit des Verbots von
> Ferienwohnungen. Nun sei das Bundesverfassungsgericht am Zug, sagt der
> Senat.
Bild: Der Schlüssel zur Ferienwohnung
Berlin (dpa) | Der Berliner Senat sieht trotz eines kritischen
Gerichtsurteils zum gesetzlichen Verbot von Ferienwohnungen vorerst keinen
Handlungsbedarf. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) teilte am Freitag zu
der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit: „Der Senat wird
zunächst die schriftliche Begründung abwarten und das weitere Vorgehen
prüfen. Nun liegt der Ball erst einmal beim Bundesverfassungsgericht.“ Sie
fügte hinzu, es gebe keinen Anlass, die Verbotsverfahren für Wohnungen
auszusetzen, die von der anstehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung
nicht betroffen seien.
Das Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Verbot von
Ferienwohnungen sei möglicherweise teilweise verfassungswidrig. Die Zweifel
des Gerichts gelten einer rückwirkenden Regelung für schon länger
bestehende Ferienwohnungen. Sie greife „unverhältnismäßig in die
Grundrechte der Eigentümer und Vermieter ein“, hieß es. Es gebe keine
Rechtfertigung, „Eigentümer zu zwingen, gewerblich genutzte Räumlichkeiten
in Wohnraum (zurück) zu verwandeln“.
Die Grünen-Politikerin Schmidberger betonte im Sender RBB, dass sich die
Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das
Gesetz gegen die Ferienwohnungen zu evaluieren und zu verbessern.
Die oppositionelle CDU regte an, bei dem Verbot der Ferienwohnungen genauer
nach Innenstadt und Stadtrand sowie nach privaten und gewerblichen
Vermietern zu unterscheiden.
Die FDP bezeichnete die Gerichtsentscheidung hingegen als „schallende
Ohrfeige“ für den Berliner Senat. Die Abgeordnete Maren Jasper-Winter
erklärte: „Bei den Mängeln, die jetzt schon auf dem Tisch liegen, sollte
der Senat das Gesetz am besten gleich abschaffen.“ Bei 160.000 fehlenden
Wohnungen und einem jährlichen Bedarf von 20.000 neuen Wohnungen seien
knapp 10.000 Ferienwohnungen nicht das eigentliche Problem.
Die Internetfirma Airbnb, die gegen Gebühren Ferienwohnungen vermittelt,
teilte mit, das Urteil zeige, dass das Gesetz rechtswidrig sei. Man müsse
gesetzlich auch unterscheiden zwischen Privatpersonen, die ihre selbst
bewohnte Wohnung zwischenzeitlich vermieten, und professionellen Anbietern.
Die Internet-Plattform Wimdu erklärte, die Entscheidung sei ein Durchbruch
für Ferienwohnungsbetreiber: „Die grundrechtswidrige Verfolgung von
Gastgebern muss nun der Vergangenheit angehören.“
7 Apr 2017
## TAGS
Berliner Senat
Ferienwohnungen
Verbot
Ferienwohnungen
Zweckentfremdung
Gentrifizierung
Kreuzberg
Ferienwohnungen
Airbnb
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gesetz gegen Ferienwohnungen: Für 60 Tage Vermieter sein
Das bisherige Verbot von Ferienwohnungen blieb weitestgehend wirkungslos.
Der Senat will das ändern – und die Vermietung auf Zeit erlauben.
Zweckentfremdungsgesetz in Berlin: Freischaffender Wohnraumvernichter
Internetportale wie Airbnb müssen Daten von Vermietern illegaler
Ferienwohnungen herausgeben. Ändern tut das bisher nicht viel.
Erfolgreicher Protest für Bäckerei Filou: Vom Eklat zum Eclair
Nach großem Druck aus der Nachbarschaft lenken die Eigentümer ein: Die
Bäckerei kann bleiben – zur selben Miete.
Verdrängung in Berlin-Kreuzberg: Ein Gespenst geht um in SO 36
Ein Buchladen, eine Bäckerei, ein Haus mit politischen Projekten – das sind
nur die bekanntesten bedrohten Projekte im östlichen Kreuzberg.
Ferienwohnungsverbot in Berlin: Dänen mieten nicht
Eine dänische Gewerkschaft und eine Gemeinde klagten, um weiterhin
Ferienwohnungen vermieten zu dürfen. Das Gericht sah das anders.
Airbnb-Wohnungen in Berlin: Ein Verbot, viele Schlupflöcher
Seit Mai gilt ein Gesetz gegen illegale Ferienwohnungen. Es ist nun
schwieriger, über Airbnb zu vermieten. Zahlen zeigen: Nicht alle schreckt
das ab.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.