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# taz.de -- Abschiebung von Asylbewerbern rechtens: Ghanaer muss nach Italien z…
> In Italien droht keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,
> urteilt das Oberverwaltungsgericht NRW. Es bestätigt die
> Dublin-Verordnungen.
Bild: Willkommen in bella Italia
Münster dpa | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen
(NRW) hat die Abschiebung von Asylbewerbern zurück nach Italien erneut für
rechtens erklärt. „Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland
eingereist sind, droht bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung“, teilte das OVG NRW zu einem Urteil am
Donnerstag mit.
Kläger ist ein junger Mann aus Ghana, der nach den Dublin-Verordnungen der
Europäischen Union nach Italien überstellt werden soll. Diese bestimmen,
dass der Mitgliedstaat zuständig für das Asylverfahren ist, über den der
Ausländer in die EU einreist.
In Italien bestünden für Asylbewerber, auch für solche, die dort ein
erneutes Asylverfahren anstrengten, keine systemischen Mängel des
Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen. „Die bestehenden Defizite
führten im Ergebnis nicht zu dem Schluss, jedem Rückkehrer nach Italien
drohe eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der
Grundrechte-Charta der Europäischen Union bzw. der Europäischen
Menschenrechtskonvention“, hieß es in der OVG-Mitteilung am Donnerstag
weiter. Die Revision ist nicht zugelassen. Der Kläger kann dagegen beim
Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Im jüngsten Fall hatte das OVG Stellungnahmen vom Auswärtigen Amt und von
der Schweizer Flüchtlingshilfe eingeholt zu den Bedingungen für
Asylbewerber. Bereits im März 2014 hatte das OVG im Fall eines Marokkaners
um eine Abschiebung nach Italien so entscheiden. Laut OVG NRW klagen
zahlreiche über Italien eingereiste Asylbewerber gegen Bescheide des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das die Asylanträge abgelehnt
und die Abschiebung nach Italien angeordnet habe.
20 May 2016
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