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# taz.de -- Europarechtler Bast über Flüchtlinge: „Es war bisher nicht gere…
> Er will anerkannten Flüchtlingen sofort Freizügigkeit gewähren. Das würde
> EU-Randstaaten wie Griechenland entlasten, sagt Europarechtler Jürgen
> Bast.
Bild: Flüchtlinge in Athen. Nicht nur hier sind die Asylverfahren zu komplizie…
taz: Seit 1. Januar haben die Niederlande für sechs Monate den EU-Vorsitz.
Besonders schwierig ist die gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa.
Was schlagen Sie vor?
Jürgen Bast: Möglicherweise ist die Lösung einfacher, als viele denken. Man
müsste gegenüber dem bisherigen System nur ein entscheidendes Detail
ändern.
Was wäre das?
Wie bisher vorgesehen, sollten weiterhin die Länder an den EU-Außengrenzen
die Asylverfahren durchführen. Wenn ein Asylsuchender dann aber als
schutzberechtigt anerkannt ist, soll er sich sofort frei in der EU bewegen
und seinen Wohnsitz dort wählen können, wo er will. Flüchtlinge hätten dann
die gleichen Freizügigkeitsrechte wie Unionsbürger.
Bisher musste er in dem Land bleiben, das das Asylverfahren durchgeführt
hat?
Ja, so war jedenfalls die Regel. Erst nach fünfjährigem Aufenthalt erhält
ein anerkannter Flüchtling ein weitgehendes Recht auf Freizügigkeit in der
EU.
Was kritisieren Sie am bisherigen System?
Es war bisher nicht gerecht, dass EU-Grenzstaaten wie Griechenland oder
Italien neben den Asylverfahren und der Erstunterbringung auch für die
spätere Integration der anerkannten Flüchtlinge in den Arbeits- und
Wohnungsmarkt ihres Landes zuständig waren. Deshalb haben sie die
Flüchtlinge lange Zeit einfach durchgewunken. Wenn Staaten sich
systematisch benachteiligt fühlen, haben sie wenig Anreiz, die Regeln zu
befolgen.
Wie ginge es besser?
Nach meinem Konzept könnten viele Flüchtlinge, die in den EU-Grenzstaaten
anerkannt wurden, anschließend direkt nach Deutschland oder Skandinavien
weiterziehen – dorthin wo die Jobs sind oder wo vielleicht schon Verwandte
leben. Länder wie Griechenland und Italien wären also wirksam entlastet.
Auch aus Integrationsgesichtspunkten ist es sinnvoller, dass ein Flüchtling
alsbald in dem Staat leben kann, in dem er auf Dauer bleiben will.
Dass die Asylverfahren in der Regel an den EU-Außengrenzen durchzuführen
sind, das steht doch nur noch auf dem Papier.
Die Dublin-III-Verordnung der EU ist geltendes Recht. Deshalb ist sie ein
naheliegender Ausgangspunkt für Reformüberlegungen. Es ist zwar in den
Dublin-Regeln durchaus vorgesehen, dass ein Staat wie Deutschland
Asylverfahren übernehmen kann, für die er eigentlich nicht zuständig wäre.
Es wird aber wohl nicht auf Dauer die Lösung sein, dass Deutschland sowohl
die meisten Asylverfahren durchführt als auch anschließend die meisten
anerkannten Flüchtlinge integriert.
Warum die Asylverfahren ausgerechnet in den Randstaaten der EU durchführen?
Dort kommen die Menschen nun mal an. Warum sollen Flüchtlinge sich erst
durch halb Europa durchschlagen müssen, bevor sich jemand für ihre
Fluchtgründe interessiert? Ein schnelles und faires Asylverfahren ist ganz
im Sinne des Flüchtlingsschutzes.
Und wenn die Asylsuchenden doch gleich nach Deutschland reisen? Könnte
Deutschland die Flüchtlinge dann nach Griechenland zurückschicken?
Ja, das wäre die Logik meines Vorschlags. Anerkannte Flüchtlinge können
sich zwar später ihren Wohnort in der EU frei wählen. Aber sie können nicht
wählen, wo sie während des Asylverfahrens leben wollen. Deutschland hätte
natürlich weiterhin die Möglichkeit, den Asylantrag selbst zu prüfen. Dafür
kann es gute pragmatische oder humanitäre Gründe geben.
Wären Länder wie Griechenland und Italien nicht interessiert, möglichst
viele Flüchtlinge ohne große Prüfung anzuerkennen, damit die schnell gen
Norden weiterziehen?
Ja, das könnte eine denkbare Folge sein. Es wäre deshalb zu überlegen, ob
die Asylverfahren künftig von EU-Beamten durchgeführt werden, damit überall
einheitliche Standards angewandt werden.
Die EU will in Italien, Griechenland und anderen EU-Randstaaten „Hot Spots“
einrichten, wo Asylaussichten grob geprüft werden. Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive sollen dann gleichmäßig auf alle EU-Staaten verteilt
werden, dort werden die eigentlichen Asylverfahren durchgeführt. Was halten
Sie davon?
Wenig. Denn das Umverteilungskonzept hält weiterhin daran fest, dass die
Flüchtlinge erst einmal fünf Jahre in dem EU-Staat bleiben müssen, der sie
anerkannt hat. Das ist dann zwar nicht mehr Griechenland, aber zum Beispiel
Polen oder Lettland. Daran haben weder die EU-Staaten ein Interesse noch
die Flüchtlinge. Dass die planwirtschaftliche Umverteilung von
Asylsuchenden keine Lösung ist, sieht man auch daran, dass von den
beschlossenen 160.000 Flüchtlingen bisher nur wenige hundert in andere
EU-Staaten transferiert werden konnten.
Und Ihr Konzept würde besser funktionieren?
Vermutlich ja, weil es auf einem solidarischen Ausgleich zwischen den
EU-Staaten beruht und die Interessen der Flüchtlinge besser berücksichtigt.
Aber natürlich wird es immer Reibungen geben.
3 Jan 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Asylverfahren
EU-Außengrenzen
Freizügigkeit
Asylpolitik
Dublin-System
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Schweden
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