| # taz.de -- Justizminister will Strafgesetz ändern: Besserer Schutz gegen Stal… | |
| > Stalking soll künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck | |
| > nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. | |
| Bild: StalkerInnen sollen künftig einfacher vor Gericht gestellt werden können | |
| Freiburg taz | Stalker, die ihr Opfer massiv terrorisieren, sollen sich | |
| künftig auch dann strafbar machen, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt. | |
| Eine entsprechende Änderung des Stalking-Paragrafen im Strafgesetzbuch | |
| sieht ein jüngst veröffentlichter Gesetzentwurf von Justizminister Heiko | |
| Maas (SPD) vor. | |
| Seit 2007 ist Stalking strafbar. Es kommt also nicht darauf an, dass der | |
| Täter Straftaten wie Hausfriedensbruch und Beleidigung begeht, um seinem | |
| Opfer nachzustellen. Es genügt, dass er beharrlich und unerwünscht Kontakt | |
| sucht, anruft, droht oder Waren bestellt. Wenn dadurch die Lebensgestaltung | |
| des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird, drohen eine Geldstrafe oder | |
| Gefängnis bis zu drei Jahren. Laut Rechtsprechung kommt es also darauf an, | |
| dass das Opfer zum Beispiel kaum noch die Wohnung verlässt oder sogar | |
| umzieht oder den Arbeitsplatz wechselt. | |
| Strafbar macht sich der Täter derzeit also nur dann, wenn das Opfer | |
| nachweislich auf seinen Psychoterror reagiert, indem es seine | |
| Lebensgestaltung massiv einschränkt oder ändert. Damit verlangt die | |
| Rechtsordnung dem Opfer ein Verhalten ab, das eigentlich vermieden werden | |
| soll. Der Schutz des Strafrechts versagt, wenn das Opfer äußerlich besonnen | |
| und standhaft bleibt. Oft kann sich das Opfer einen Umzug oder einen | |
| Arbeitsplatzwechsel auch gar nicht leisten. | |
| Justizminister Maas will deshalb den Stalking-Paragrafen so ändern, dass es | |
| nicht mehr auf einen Erfolg des Täters ankommt. Seine Nachstellungen | |
| müssten dann nur noch „geeignet“ sein, die Lebensgestaltung des Opfers | |
| schwerwiegend zu beeinträchtigen. | |
| Der Vorschlag hat gute Chancen auf Realisierung, denn Maas greift damit ein | |
| Thema auf, dass von Landesjustizministern der Union, insbesondere aus | |
| Bayern, schon lange gepusht wird. Auch im Koalitionsvertrag ist eine | |
| Verschärfung des Stalking-Paragrafen vorgesehen. | |
| Als Ausgleich für die Strafrechtsverschärfung will Maas die Handlungsformen | |
| des Stalking auf die oben erwähnten Modalitäten (zum Beispiel Anrufe oder | |
| Warenbestellungen) einschränken. Die bisherige Generalklausel „oder eine | |
| andere vergleichbare Handlung“ soll gestrichen werden. Maas verweist dabei | |
| auf das rechtsstaatliche „Bestimmtheitsgebot“. | |
| Eine weitere Änderung hat vor allem prozessuale Bedeutung. Das | |
| Strafverfahren soll nicht mehr mit der Begründung eingestellt werden | |
| können, dass das Opfer ja Privatklage gegen den mutmaßlichen Täter erheben | |
| könne. Hier wurde das Opfer bisher dazu gezwungen, im Prozess selbst als | |
| Ankläger dem Täter gegenüberzustehen. Dieser bekam dadurch also die | |
| Aufmerksamkeit, die er erzwingen wollte. Deshalb wird das Stalking jetzt | |
| aus dem Katalog möglicher Privatklage-Delikte gestrichen. | |
| Der Gesetzentwurf von Maas soll vor der Sommerpause ins Kabinett und noch | |
| in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden. Eine Zustimmung des | |
| Bundesrats ist nicht erforderlich. Eine Evaluierung des Gesetzes ist drei | |
| Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. | |
| 29 Mar 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Stalking | |
| Strafrecht | |
| Gesetzesänderung | |
| Justizminister | |
| Heiko Maas | |
| Gewalt gegen Frauen | |
| Stalking | |
| Stalking | |
| Datenschutz | |
| Staatsanwalt | |
| Stalking | |
| Rechte | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Kommentar Gewalt gegen Frauen: Wegsehen und Verharmlosen | |
| Es fehlt nicht an den Gesetzen, um körperliche und sexuelle Gewalt gegen | |
| Frauen zu stoppen. Doch mangelt es an einer konsequenten Anwendung. | |
| Kommentar Höhere Strafe für Stalking: So schlimm wie ein Faustschlag | |
| Stalkingopfer sind oft schwer traumatisiert, doch die Täter kommen meist | |
| davon. Das derzeitige Gesetz ist eindeutig zu nachsichtig. | |
| Machtlosigkeit gegen Stalking: Nerventerror pur | |
| Er klopft an ihr Fenster, er schreibt tausende SMS und Mails. Er fährt ihr | |
| in den Urlaub nach. Andrea Mau hat einen Stalker: ihren Expartner. | |
| Datenschutz in Russland: Die Stalking-App ist da | |
| Eine russische App findet Gesichter in Online-Netzwerken wieder. | |
| Internettrolle stellen damit Porndarstellerinnen bloß. | |
| Strafverfolgung in Europa: Hausdurchsuchung in Berlin für Paris | |
| Die Polizei-Kooperation soll besser werden: Justizminister Maas legt ein | |
| Gesetz zur Europäischen Ermittlungsanordnung vor. | |
| Kommentar Stalking-Gesetz: Neue Lücken | |
| Das bisherige Stalking-Gesetz ist kaum wirksam. Die geplante Verschärfung | |
| ist deshalb sinnvoll, führt aber zu weiteren Unsicherheiten für Opfer. | |
| Umtriebe an der Uni: Jura-Studentin stalkt Professoren | |
| Youtube-Videos voller Anzüglichkeiten sorgen an der Uni Hamburg für Unruhe. | |
| Die Urheberin zu stoppen, erweist sich als schwierig. | |
| Angst vor dem Verfolger: "Und dann ist er wieder da" | |
| Andrea Schultz berät Frauen, die von Stalkern bis in die letzte Ecke ihres | |
| Lebens verfolgt werden. Die Mittel der Täterinnen und Täter reichen von | |
| Rosen jeden Freitag bis zu Morddrohungen. Die Opfer leben häufig in | |
| völliger Isolation und Hoffnungslosigkeit | |
| Kommentar Stalking-Urteil: Psychoterror ist kein Kavaliersdelikt | |
| Stalking-Opfer gehen auch künftig leer aus. Mit diesem Urteil haben die | |
| Kasseler Richter die Chance vergeben, das Entschädigungsrecht sinnvoll | |
| weiterzuentwickeln. | |
| Die Wahrheit: Breitensport Stalking | |
| Phänomene des Alltags: Verfolgungen und Belästigungen aller Art. |