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# taz.de -- Kommentar Höhere Strafe für Stalking: So schlimm wie ein Faustsch…
> Stalkingopfer sind oft schwer traumatisiert, doch die Täter kommen meist
> davon. Das derzeitige Gesetz ist eindeutig zu nachsichtig.
Bild: Wie weit reicht der gesetzliche Schutz?
Da wird jemand über Jahre hinweg verfolgt, belästigt, drangsaliert, auf
Neudeutsch: gestalkt. Stalkingopfer sind in der Regel schwer traumatisiert,
ihr Leben besteht vor allem aus Bedrohung und Angst. Fachleute nennen
diese Art der Drangsalisierung psychische Gewalt. Die bestraft gehört.
Aber die Täter kommen meist davon. Der sogenannte Stalkingparagraf greift
nur, wenn das Leben des Opfers sichtbar beeinträchtigt ist: wenn es umzieht
und sich nicht mehr aus dem Haus traut. Bleibt es „standhaft“ und versucht,
nach außen hin normal weiterzuleben, bekommt es so gut wie keinen
juristischen Beistand.
[1][Das will Justizminister Heiko Maas jetzt zu Recht ändern]: Stalker
sollen es künftig nicht mehr so leicht haben und Opfer sollen besser
geschützt werden.
Das aktuelle Gesetz ist eindeutig zu nachsichtig. Warum soll Seelenqual
weniger massiv sein als ein Schlag mit der Faust? Längst ist erwiesen, dass
psychische Gewalt heftigere und längerfristige Folgen hervorrufen kann als
körperliche Angriffe. Mitunter leiden Betroffene ihr Leben lang an
Schlafstörungen, einem schlechten Immunsystem, Depressionen. Einige Stalker
treiben ihr Opfer in den Selbstmord.
Manche Opfer empfinden es als zusätzliche Pein, wenn sie bei der Polizei
Anzeige erstatten, dort aber belächelt und wieder heimgeschickt werden. Sie
empören sich über Gerichte, die in ihren Augen für den Täter und nicht für
das Opfer entscheiden. Auch wenn seelisches Leid schwer messbar ist: Warum
reichen bescheinigte Psychotherapien, ärztliche Atteste und dokumentierte
Dauerbelagerung als Beweise für eine Strafverfolgung nicht aus?
Für die Opfer ist es so oder so schwierig. Wenn sie Taten fotografieren,
Mails speichern und Drohbriefe archivieren müssen, konzentriert sich ihr
Alltag erst recht auf den Täter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats
sein.
12 Jun 2016
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## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Stalking
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