# taz.de -- NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Die V-Leute waren das Problem | |
> Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste | |
> Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran. | |
Bild: Und? Sind alle Spitzel abgeschaltet worden? Der zweite Senat des Bundesve… | |
KARLSRUHE taz | Die Idee hatte Bayerns damaliger Innenminister Günter | |
Beckstein (CSU). Im Sommer 2000 schlug er völlig überraschend ein Verbot | |
der NPD vor. Nach einigem Hin und Her schloss sich die ganze Bundespolitik | |
dem Vorschlag an. Sowohl Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat | |
beantragten beim Verfassungsgericht das Verbot der NPD. | |
Im Februar 2002 sollte in Karlsruhe eine fünf-tägige mündliche Verhandlung | |
über die Anträge stattfinden. Dazu hatte das Verfassungsgericht 14 | |
Auskunftspersonen geladen, darunter auch einige NPD-Funktionäre. Zwei | |
Wochen vor der Verhandlung kam aber heraus, dass einer der geladenen | |
NPD-ler, Wolfgang Frenz, V-Mann des Verfassungsschutzes war. Das Gericht | |
wollte von der Bundesregierung Genaueres erfahren, doch diese mauerte. Da | |
sagten die Richter die Verhandlung kurzerhand ab. | |
In den folgenden Wochen räumte die Bundesregierung ein, dass bis zu 15 | |
Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern zugleich als | |
Informanten für den Verfassungsschutz arbeiteten. In Nordrhein-Westfalen | |
waren sowohl der NPD-Landesvorsitzende Udo Holtmann als auch sein | |
Stellvertreter Wolfgang Frenz V-Leute – für verschiedene | |
Verfassungsschutz-Ämter. In den Verbotsanträgen waren immerhin Aussagen von | |
neun V-Leuten als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD zitiert. Eine | |
vollständige Liste der V-Leute wollten die Behörden zum Schutz ihrer | |
Quellen aber nicht in den Prozess einführen. | |
Im Oktober 2002 lud das Verfassungsgericht zu einem Erörterungstermin, um | |
zu klären, wie das Verfahren weitergehen kann. Trotz großspuriger | |
Ankündigungen von NPD-Anwalt Horst Mahler konnte die Partei nicht belegen, | |
dass der Staat „Gewalt in die Partei getragen“ habe. Nicht einmal eine | |
inhaltliche Steuerung durch V-Leute ließ sich nachweisen. Die V-Leute | |
scheinen also tatsächlich nur Informanten gewesen zu sein, die gegen Geld | |
beim Geheimdienst über ihre Gesinnungsgenossen plauderten. | |
Es sorgte deshalb für Erstaunen, dass das Verfassungsgericht das | |
Parteiverbotsverfahren im März 2003 einfach einstellte. Zwar war nur eine | |
Minderheit der Richter für die Beendigung, doch sie hatten eine | |
Veto-Position, da im Parteiverbotsverfahren jede für die Partei nachteilige | |
Entscheidung von mindestens sechs Richtern getroffen werden muss. | |
Nach Ansicht der maßgeblichen Richterminderheit hatten die V-Leute eine | |
„doppelte Loyalität“, weil sie sowohl für die Partei als auch für den | |
Verfassungsschutz gearbeitet hätten. Damit sei die NPD in dieser für sie | |
existenziellen Situation „im Kern geschwächt“ gewesen. Während der | |
Vorbereitung des Verfahrens hätten die V-Leute abgeschaltet werden müssen, | |
monierten die Richter. Und soweit Aussagen von ihnen in den Anträgen | |
auftauchten, hätte man diese ausdrücklich als V-Mann-Aussagen kennzeichnen | |
müssen. | |
An diese Vorgaben versuchte sich nun auch der Bundesrat in seinem [1][neuen | |
Antrag] zu halten. Bundesregierung und Bundestag hatten nach den | |
Erfahrungen von 2002/03 jedoch genug und verzichteten diesmal auf eigene | |
Verbotsanträge. | |
1 Mar 2016 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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