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# taz.de -- NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Die V-Leute waren das Problem
> Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste
> Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran.
Bild: Und? Sind alle Spitzel abgeschaltet worden? Der zweite Senat des Bundesve…
KARLSRUHE taz | Die Idee hatte Bayerns damaliger Innenminister Günter
Beckstein (CSU). Im Sommer 2000 schlug er völlig überraschend ein Verbot
der NPD vor. Nach einigem Hin und Her schloss sich die ganze Bundespolitik
dem Vorschlag an. Sowohl Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat
beantragten beim Verfassungsgericht das Verbot der NPD.
Im Februar 2002 sollte in Karlsruhe eine fünf-tägige mündliche Verhandlung
über die Anträge stattfinden. Dazu hatte das Verfassungsgericht 14
Auskunftspersonen geladen, darunter auch einige NPD-Funktionäre. Zwei
Wochen vor der Verhandlung kam aber heraus, dass einer der geladenen
NPD-ler, Wolfgang Frenz, V-Mann des Verfassungsschutzes war. Das Gericht
wollte von der Bundesregierung Genaueres erfahren, doch diese mauerte. Da
sagten die Richter die Verhandlung kurzerhand ab.
In den folgenden Wochen räumte die Bundesregierung ein, dass bis zu 15
Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern zugleich als
Informanten für den Verfassungsschutz arbeiteten. In Nordrhein-Westfalen
waren sowohl der NPD-Landesvorsitzende Udo Holtmann als auch sein
Stellvertreter Wolfgang Frenz V-Leute – für verschiedene
Verfassungsschutz-Ämter. In den Verbotsanträgen waren immerhin Aussagen von
neun V-Leuten als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD zitiert. Eine
vollständige Liste der V-Leute wollten die Behörden zum Schutz ihrer
Quellen aber nicht in den Prozess einführen.
Im Oktober 2002 lud das Verfassungsgericht zu einem Erörterungstermin, um
zu klären, wie das Verfahren weitergehen kann. Trotz großspuriger
Ankündigungen von NPD-Anwalt Horst Mahler konnte die Partei nicht belegen,
dass der Staat „Gewalt in die Partei getragen“ habe. Nicht einmal eine
inhaltliche Steuerung durch V-Leute ließ sich nachweisen. Die V-Leute
scheinen also tatsächlich nur Informanten gewesen zu sein, die gegen Geld
beim Geheimdienst über ihre Gesinnungsgenossen plauderten.
Es sorgte deshalb für Erstaunen, dass das Verfassungsgericht das
Parteiverbotsverfahren im März 2003 einfach einstellte. Zwar war nur eine
Minderheit der Richter für die Beendigung, doch sie hatten eine
Veto-Position, da im Parteiverbotsverfahren jede für die Partei nachteilige
Entscheidung von mindestens sechs Richtern getroffen werden muss.
Nach Ansicht der maßgeblichen Richterminderheit hatten die V-Leute eine
„doppelte Loyalität“, weil sie sowohl für die Partei als auch für den
Verfassungsschutz gearbeitet hätten. Damit sei die NPD in dieser für sie
existenziellen Situation „im Kern geschwächt“ gewesen. Während der
Vorbereitung des Verfahrens hätten die V-Leute abgeschaltet werden müssen,
monierten die Richter. Und soweit Aussagen von ihnen in den Anträgen
auftauchten, hätte man diese ausdrücklich als V-Mann-Aussagen kennzeichnen
müssen.
An diese Vorgaben versuchte sich nun auch der Bundesrat in seinem [1][neuen
Antrag] zu halten. Bundesregierung und Bundestag hatten nach den
Erfahrungen von 2002/03 jedoch genug und verzichteten diesmal auf eigene
Verbotsanträge.
1 Mar 2016
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## AUTOREN
Christian Rath
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