| # taz.de -- NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Die V-Leute waren das Problem | |
| > Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste | |
| > Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran. | |
| Bild: Und? Sind alle Spitzel abgeschaltet worden? Der zweite Senat des Bundesve… | |
| KARLSRUHE taz | Die Idee hatte Bayerns damaliger Innenminister Günter | |
| Beckstein (CSU). Im Sommer 2000 schlug er völlig überraschend ein Verbot | |
| der NPD vor. Nach einigem Hin und Her schloss sich die ganze Bundespolitik | |
| dem Vorschlag an. Sowohl Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat | |
| beantragten beim Verfassungsgericht das Verbot der NPD. | |
| Im Februar 2002 sollte in Karlsruhe eine fünf-tägige mündliche Verhandlung | |
| über die Anträge stattfinden. Dazu hatte das Verfassungsgericht 14 | |
| Auskunftspersonen geladen, darunter auch einige NPD-Funktionäre. Zwei | |
| Wochen vor der Verhandlung kam aber heraus, dass einer der geladenen | |
| NPD-ler, Wolfgang Frenz, V-Mann des Verfassungsschutzes war. Das Gericht | |
| wollte von der Bundesregierung Genaueres erfahren, doch diese mauerte. Da | |
| sagten die Richter die Verhandlung kurzerhand ab. | |
| In den folgenden Wochen räumte die Bundesregierung ein, dass bis zu 15 | |
| Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern zugleich als | |
| Informanten für den Verfassungsschutz arbeiteten. In Nordrhein-Westfalen | |
| waren sowohl der NPD-Landesvorsitzende Udo Holtmann als auch sein | |
| Stellvertreter Wolfgang Frenz V-Leute – für verschiedene | |
| Verfassungsschutz-Ämter. In den Verbotsanträgen waren immerhin Aussagen von | |
| neun V-Leuten als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD zitiert. Eine | |
| vollständige Liste der V-Leute wollten die Behörden zum Schutz ihrer | |
| Quellen aber nicht in den Prozess einführen. | |
| Im Oktober 2002 lud das Verfassungsgericht zu einem Erörterungstermin, um | |
| zu klären, wie das Verfahren weitergehen kann. Trotz großspuriger | |
| Ankündigungen von NPD-Anwalt Horst Mahler konnte die Partei nicht belegen, | |
| dass der Staat „Gewalt in die Partei getragen“ habe. Nicht einmal eine | |
| inhaltliche Steuerung durch V-Leute ließ sich nachweisen. Die V-Leute | |
| scheinen also tatsächlich nur Informanten gewesen zu sein, die gegen Geld | |
| beim Geheimdienst über ihre Gesinnungsgenossen plauderten. | |
| Es sorgte deshalb für Erstaunen, dass das Verfassungsgericht das | |
| Parteiverbotsverfahren im März 2003 einfach einstellte. Zwar war nur eine | |
| Minderheit der Richter für die Beendigung, doch sie hatten eine | |
| Veto-Position, da im Parteiverbotsverfahren jede für die Partei nachteilige | |
| Entscheidung von mindestens sechs Richtern getroffen werden muss. | |
| Nach Ansicht der maßgeblichen Richterminderheit hatten die V-Leute eine | |
| „doppelte Loyalität“, weil sie sowohl für die Partei als auch für den | |
| Verfassungsschutz gearbeitet hätten. Damit sei die NPD in dieser für sie | |
| existenziellen Situation „im Kern geschwächt“ gewesen. Während der | |
| Vorbereitung des Verfahrens hätten die V-Leute abgeschaltet werden müssen, | |
| monierten die Richter. Und soweit Aussagen von ihnen in den Anträgen | |
| auftauchten, hätte man diese ausdrücklich als V-Mann-Aussagen kennzeichnen | |
| müssen. | |
| An diese Vorgaben versuchte sich nun auch der Bundesrat in seinem [1][neuen | |
| Antrag] zu halten. Bundesregierung und Bundestag hatten nach den | |
| Erfahrungen von 2002/03 jedoch genug und verzichteten diesmal auf eigene | |
| Verbotsanträge. | |
| 1 Mar 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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