Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- NPD-Verbotsprozess in Karlsruhe: Jetzt geht‘s um Ganze
> Die Karlsruher Richter sehen im NPD-Prozess keine Verfahrenshindernisse.
> Es spricht immer mehr für ein Verbot der rechtsextremen Partei.
Bild: Zeigt Zunge: Frank Franz, NPD-Vorsitzender.
Karlsruhe taz | Jetzt wird es ernst für die NPD, sehr ernst. Am
Mittwochmorgen, gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages über ein
NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gab
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bekannt, dass „nach bisheriger Prüfung
ein Verfahrenshindernis nicht vorliegt“.
Soll heißen: Probleme mit V-Leuten sieht das Gericht diesmal nicht. Es ist
die Grundlage für ein Verbot der NPD. Genau diesen Punkt hatte die NPD am
ersten gestrigen Verhandlungstag versucht, zu widerlegen. NPD-Anwalt Peter
Richter verwies auf eine polizeiliche Observation zweier Parteivorstände in
Nordrhein-Westfalen im Sommer 2015, auf einen vermeintlichen
„Facebook-Spitzel“ gegen sich selbst oder einen Auffahrunfall eines
Verfassungsschützer gegen das Auto seiner Mutter.
Die Richter überzeugte das offensichtlich nicht, wie ihrer Stellungnahme zu
entnehmen ist. Voßkuhle zerstörte am Morgen auch noch die letzte Hoffnung
der NPD: Er lehnte ab, den sächsischen Neonazi Benjamin A. zu laden. Laut
der rechtsextremen Partei soll der Staatsschutz des Landes noch im Sommer
2014 versucht haben, ihn als V-Mann zu werben und in Parteivorstände
einzuschleusen – obwohl die Bundesländer versicherten, seit Ende 2012
keinerlei Spitzel mehr in der NPD-Führung zu haben.
Der sächsische LKA-Chef Jörg Michaelis widersprach in der Verhandlung
vehement: Den Anwerbeversuch habe es nie gegeben. Auch Voßkuhle sagte nun,
die Aussage von Benjamin A. sei „nicht erheblich“. Dieser sei schließlich
nie V-Mann gewesen. Für die NPD geht es nun ums Ganze. Beim ersten
Verbotsversuch 2002 scheiterte das Verfahren an aufgedeckten V-Leuten in
der Parteiführung. Dieses Szenario scheint diesmal nun passé.
Am Mittwoch will das Gericht nun klären, welche Maßstäbe es in der heutigen
Zeit für ein Parteiverbot geben – und ob die NPD diese erfüllt.
Gerichtspräsident Voßkuhle deutete hier bereits hohe Hürden an. Ein
Parteiverbot sei ein „zweischneidiges Schwert, das mit Bedacht geführt
werden muss“, sagte er.
Der NPD kam Voßkuhle bereits in einem Punkt entgegen: einer erbetenen,
erneuten Frist zur Stellungnahme. Voßkuhle gewährt den Rechtsextremen, sich
innerhalb von sechs Wochen nach Verhandlungsende am Donnerstag noch einmal
zu äußern. Sollte da Wesentliches vorgebracht werden, werde man nochmal
Verhandlungstage einberufen, so Voßkuhle. Falls nicht, werde es ein Urteil
geben.
2 Mar 2016
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
NPD-Verbot
Schwerpunkt Neonazis
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Bundesverfassungsgericht
NPD-Verbot
NPD-Verbot
Schwerpunkt Holger Apfel
Schwerpunkt Rassismus
NPD-Verbot
NPD-Verbot
Karlsruhe
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Die Verlustrechnung
Die NPD-Verhandlung in Karlsruhe hat gezeigt: Ein Verbot der rechtsextremen
Partei löst das Problem nicht. Im Gegenteil.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Völkische Ideologie gerügt
Das Gericht prüft die Vorstellungen einer rein deutschen
„Volksgemeinschaft“ als Argument für ein Verbot. Das Urteil wird für den
Sommer erwartet.
Ex-Parteichef Apfel beim NPD-Prozess: „Gedankengut des Dritten Reichs“
„Ein Popanz“, der „Tabubrüche inszeniert“. Ex-NPD-Chef Holger Apfel zi…
vor Gericht über seine früheren Parteifreunde her.
Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Traurige Gesichtswahrung
Jedes Parteiverbot beschädigt die Demokratie. Die NPD zu verbieten, ist
inzwischen überflüssig: Das Sprachrohr des rechten Randes ist längst die
AfD.
Verbotsverfahren in Karlsruhe: NPD ohne Knaller
In Karlsruhe wird erneut über ein Verbot der NPD verhandelt. Für die
Rechtsextremen geht es um alles. Ihre Taktik hat vorerst keinen Erfolg.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Die V-Leute waren das Problem
Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste
Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran.
Verbotsverfahren in Karlsruhe: NPD kündigt „Knaller“ an
Der erste Versuch scheiterte. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht
erneut über ein NPD-Verbot. Fragen und Antworten zum Thema.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.