Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verbotsverfahren in Karlsruhe: NPD kündigt „Knaller“ an
> Der erste Versuch scheiterte. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht
> erneut über ein NPD-Verbot. Fragen und Antworten zum Thema.
Bild: Könnte bald Geschichte sein: NPD.
Wann kann eine Partei verboten werden?
Das Grundgesetz erlaubt das Verbot von Parteien, die darauf abzielen, die
„freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu beeinträchtigen oder zu
beseitigen.
Was wirft der Bundesrat der NPD konkret vor?
Die NPD ziele auf Abschaffung der parlamentarischen Demokratie durch einen
ethnisch reinen „Volksstaat“. Selbst eingebürgerte Deutsche sollen als
Ausländer behandelt werden und Deutschland verlassen. Die NPD sei
antisemitisch und mit der NSDAP des Dritten Reichs wesensverwandt. In
Teilen Deutschlands verbreite die NPD ein Klima der Angst und gefährde
dadurch unmittelbar die Demokratie.
Wie verteidigt sich die NPD?
Bisher hat sie sich inhaltlich noch gar nicht zum Verbotsantrag geäußert.
Sie hat nur die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil sie sich nicht
unbeobachtet auf den Prozess vorbereiten könne. Ihr Anwalt Peter Richter
hat allerdings für die Verhandlung nächste Woche einige „Knaller“
angekündigt.
Wie wird die Verhandlung am Bundesverfassungsgericht ablaufen?
Zunächst geht es um mögliche Verfahrenshindernisse, insbesondere die
Beeinflussung und Ausspähung der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes.
Dann wird diskutiert, welcher Maßstab für ein Parteiverbot zeitgemäß ist,
ob zum Beispiel eine konkrete Gefahr für die Demokratie erforderlich ist
oder ob eine abstrakte Gefahr genügt. Abschließend wird geprüft, ob die NPD
nach diesem Maßstab zu verbieten ist.
Hat der Staat die V-Leute in der NPD abgeschaltet?
Die Verfassungsschutzämter haben Anfang 2012 die Zusammenarbeit mit allen
Informanten in den NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene beendet. Dies
waren elf Personen. V-Leute ohne Führungsfunktion gibt es aber weiterhin.
Der Bundesrat garantiert, dass im Verbotsantrag keine Äußerungen von
NPD-Funktionären zitiert werden, die nach 2003 als V-Leute beim
Verfassungsschutz unter Vertrag standen.
Werden in der mündlichen Verhandlung Zeugen über ihre Erfahrungen mit der
NPD befragt?
Das ist nicht geplant. Das Bundesverfassungsgericht hat aber neun
„Auskunftspersonen“ geladen, darunter Experten für Rechtsextremismus, aber
auch ehemalige NPD-Vorsitzende wie Holger Apfel, Udo Voigt und Udo Pastörs.
Apfel, der seit seinem Parteiaustritt eine Kneipe auf Mallorca führt, soll
zum Beispiel sein Konzept der „seriösen Radikalität“ erläutern.
Welche Mehrheit ist in Karlsruhe für ein Verbot erforderlich?
Laut Gesetz müssen mindestens sechs der acht Richter des Zweiten Senats für
ein Parteiverbot stimmen. Die Amtszeit von Richter Landau endet allerdings
schon Ende April. Sollte er vor der Abstimmung ausscheiden, müssten sechs
von dann noch sieben Richtern zustimmen. Schon zwei Richter könnten dann
also ein Verbot blockieren.
Wird der Verbotsantrag erfolgreich sein?
Im Moment deutet vieles darauf hin. In einem Vorverfahren haben die
Verfassungsrichter den Verbotsantrag bereits eingehend geprüft. Mit der
Ansetzung der mündlichen Verhandlung erklärten die Richter implizit, dass
der Antrag „hinreichend begründet“, also auf dem Papier plausibel, ist.
Offensichtlich will das Gericht als Maßstab für ein Verbot keine konkrete
Gefahr für die Demokratie verlangen.
Kann die NPD gegen ein Verbot Rechtsmittel einlegen?
Die NPD kann gegen ein Verbot den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen und hat dies auch bereits
angekündigt. Der EGMR hat schon viele Parteiverbote, insbesondere in der
Türkei, beanstandet, weil keine „dringende gesellschaftliche Notwendigkeit“
hierfür bestand.
Nur zwei Parteiverbote hatten bisher in Straßburg Bestand: das Verbot der
baskischen Herri Batasuna 2009, die sich nicht ausreichend von der
baskisch-separatistischen Terrororganisation ETA distanzierte, und das
Verbot der türkischen Refah-Partei 2003, die für Muslime das islamische
Rechtssystem einführen wollte und zeitweise sogar an der Regierung
beteiligt war.
Der EGMR berücksichtigt in seiner Rechtsprechung oft die nationale
Vergangenheit der Staaten. Dies könnte dafür sprechen, dass er das Verbot
einer NS-nahen Partei wie der NPD auch ohne das Bestehen einer
unmittelbaren Gefahr für die Demokratie billigen wird.
Was passiert im Verbotsfall mit den Mandaten der NPD?
Die NPD hat bundesweit rund 360 Mandate in Stadt- und Gemeinderäten, sie
sitzt mit fünf Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und mit
einem Abgeordneten im Europaparlament. Im Bund und in vielen Bundesländern
gibt es Gesetze, wonach die Mandate im Falle eines Parteiverbots
automatisch entzogen werden. In manchen Ländern, wie Baden-Württemberg,
fehlt allerdings eine derartige Vorschrift für die kommunalen Mandate.
1 Mar 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht
Parteiverbot
NPD
NPD-Verbot
NPD-Verbot
NPD-Verbot
NPD-Verbot
Schwerpunkt Rassismus
NPD-Verbot
NPD-Verbot
NPD-Verbot
Schwerpunkt Holger Apfel
## ARTIKEL ZUM THEMA
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Völkische Ideologie gerügt
Das Gericht prüft die Vorstellungen einer rein deutschen
„Volksgemeinschaft“ als Argument für ein Verbot. Das Urteil wird für den
Sommer erwartet.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: „Verdient, dahinzuvegetieren“
Im Verbotsverfahren wird die Gefahr der rechtsextremen Partei diskutiert.
Die angehörten Experten sind sich in der Sache nicht einig.
NPD-Verbotsprozess in Karlsruhe: Jetzt geht‘s um Ganze
Die Karlsruher Richter sehen im NPD-Prozess keine Verfahrenshindernisse. Es
spricht immer mehr für ein Verbot der rechtsextremen Partei.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: „Eine sehr aktive Struktur“
Ein Verbot der NPD hilft nicht, sagt Rechtsextremismus-Experte Carl Chung.
Die Politik brauche eine Strategie, um enttäuschte BürgerInnen
einzusammeln.
Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Traurige Gesichtswahrung
Jedes Parteiverbot beschädigt die Demokratie. Die NPD zu verbieten, ist
inzwischen überflüssig: Das Sprachrohr des rechten Randes ist längst die
AfD.
Verbotsverfahren in Karlsruhe: NPD ohne Knaller
In Karlsruhe wird erneut über ein Verbot der NPD verhandelt. Für die
Rechtsextremen geht es um alles. Ihre Taktik hat vorerst keinen Erfolg.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Die V-Leute waren das Problem
Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste
Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran.
NPD vor Verhandlung in Karlsruhe: Verboten gut vorbereitet
In Kürze wird in Karlsruhe über das NPD-Verbot verhandelt. In
Mecklenburg-Vorpommern kann man sehen, was es bewirken würde: wenig.
Holger Apfel beim NPD-Verbotsverfahren: Vom Ballermann nach Karlsruhe
Wenn nächste Woche über die NPD verhandelt wird, ist ein illustrer Zeuge
geladen: Holger Apfel. Der frühere Parteichef lebt heute auf Mallorca.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.