Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Völkische Ideologie gerügt
> Das Gericht prüft die Vorstellungen einer rein deutschen
> „Volksgemeinschaft“ als Argument für ein Verbot. Das Urteil wird für den
> Sommer erwartet.
Bild: NPD-Wahlkampf in Hamburg, 2015.
Karlsruhe taz | Die NPD steht mit ihrer Vorstellung einer ethnisch
homogenen Volksgemeinschaft im Widerspruch zur „freiheitlich demokratischen
Grundordnung“. Das zeichnete sich am dritten Tag des NPD-Verbotsverfahrens
am Bundesverfassungsgericht ab.
Der Bundesrat hatte 2013 beantragt, die NPD zu verbieten. Das wichtigste
Argument richtete sich gegen die NPD-Konzeption, dass Volksherrschaft eine
„Volksgemeinschaft“ voraussetze. Die Menschenwürde sei bei der NPD kein
Wert an sich, sondern verwirkliche sich vor allem in der Volksgemeinschaft.
Wie die NSDAP habe die NPD einen „rassisch geprägten“ Begriff der
Volksgemeinschaft, so der Rechtsvertreter des Bundesrats, Christoph
Möllers. Die NPD wolle letztlich alle Nichtdeutschen aus Deutschland
vertreiben. Selbst bereits eingebürgerte Migranten hätten kein sicheres
Bleiberecht in Deutschland.
Doch die NPD hatte gemerkt, dass es den Richtern auf diesen Punkt ankommt
und versuchte jeweils verfassungsrechtlich korrekt zu antworten. „Auch wenn
die NPD sich durchgesetzt hat, können Ausländer im Einzelfall nach Ermessen
eingebürgert werden“, erklärte der NPD-Vorsitzende Frank Franz. Auch bisher
vollzogene Einbürgerungen würden nicht rückgängig gemacht, ergänzte der
NPD-Chefideologe Jürgen Gansel. „Alle deutschen Staatsbürger haben gleiche
Rechte“, betonte Franz, „und zur Volksgemeinschaft gehören alle deutschen
Staatsbürger“ – also auch die eingebürgerten, nicht nur die
Abstammungsdeutschen.
Die Richter zeigten sich aber skeptisch. „Die Botschaft höre ich wohl“,
sagte Richter Herbert Landau, „allein mir fehlt der Glaube.“ Präsident
Andreas Voßkuhle sah eine „Spannungslage“ zwischen Programm und Karlsruher
Äußerungen der NPD. Richter Ulrich Maidowski verwies auf das
NPD-Parteiprogramm, in dem Überfremdung „mit oder ohne Einbürgerung“
abgelehnt werde.
Vorgehalten wurde der NPD auch, dass sie Deutsche und Ausländer in Schulen
trennen wolle. Außerdem sollen Deutsche und Ausländer getrennte
Sozialversicherungssysteme erhalten.
## Sechs Wochen für Argumente
Das Karlsruher Verfahren läuft nach Beendigung der dreitägigen mündlichen
Verhandlung auf ein Verbot hinaus. Am ersten Tag war die NPD mit dem Antrag
gescheitert, den Verbotsantrag wegen Verfahrenshindernissen abzubrechen.
Sie konnte weder belegen, dass ihre Verteidigungsstrategie vom Staat
ausspioniert wurde, noch dass die Belege für ihre Verfassungswidrigkeit von
V-Leuten stammen. Am zweiten Tag zeigte sich, dass Karlsruhe als
Voraussetzung für ein Verbot nicht verlangen wird, dass die NPD eine
„konkrete Gefahr“ für die Demokratie sein muss.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst im Sommer gerechnet.
Präsident Voßkuhle räumte der NPD noch eine sechswöchige Frist ein, um neue
Argumente vorzubringen. Er reagierte damit auf die Kritik, die NPD habe
sich nicht richtig auf den Prozess vorbereiten können.
3 Mar 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
NPD-Verbot
Bundesverfassungsgericht
NPD
NPD-Verbot
NPD-Verbot
NPD-Verbot
NPD-Verbot
Schwerpunkt Rassismus
NPD-Verbot
NPD-Verbot
Karlsruhe
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Die Verlustrechnung
Die NPD-Verhandlung in Karlsruhe hat gezeigt: Ein Verbot der rechtsextremen
Partei löst das Problem nicht. Im Gegenteil.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: „Verdient, dahinzuvegetieren“
Im Verbotsverfahren wird die Gefahr der rechtsextremen Partei diskutiert.
Die angehörten Experten sind sich in der Sache nicht einig.
NPD-Verbotsprozess in Karlsruhe: Jetzt geht‘s um Ganze
Die Karlsruher Richter sehen im NPD-Prozess keine Verfahrenshindernisse. Es
spricht immer mehr für ein Verbot der rechtsextremen Partei.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: „Eine sehr aktive Struktur“
Ein Verbot der NPD hilft nicht, sagt Rechtsextremismus-Experte Carl Chung.
Die Politik brauche eine Strategie, um enttäuschte BürgerInnen
einzusammeln.
Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Traurige Gesichtswahrung
Jedes Parteiverbot beschädigt die Demokratie. Die NPD zu verbieten, ist
inzwischen überflüssig: Das Sprachrohr des rechten Randes ist längst die
AfD.
Verbotsverfahren in Karlsruhe: NPD ohne Knaller
In Karlsruhe wird erneut über ein Verbot der NPD verhandelt. Für die
Rechtsextremen geht es um alles. Ihre Taktik hat vorerst keinen Erfolg.
NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Die V-Leute waren das Problem
Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste
Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran.
Verbotsverfahren in Karlsruhe: NPD kündigt „Knaller“ an
Der erste Versuch scheiterte. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht
erneut über ein NPD-Verbot. Fragen und Antworten zum Thema.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.