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# taz.de -- NPD-Anwalt im NPD-Verbotsverfahren: Der Schreibtisch-Provokateur
> Peter Richter hat eine exzellente Ausbildung –  und ist extrem rechts.
> Die NPD will er als diskriminiertes Opfer des Verbotsverfahrens
> darstellen.
Bild: Geschniegelt und manierlich und vor allem: stramm rechts.
Berlin taz | Peter Richter gibt sich dieser Tage gerne geheimnisvoll.
Überraschungen werde es in Karlsruhe geben, sagt der NPD-Anwalt, „Knaller“
gar. Mehr könne er vorab natürlich nicht verraten. Man wird sehen. Es
könnte das finale Getöse der NPD sein.
Oder auch nicht. Bei Richter weiß man nie. Der Anwalt, gerade mal 30 Jahre
alt, Allerweltsgesicht mit eckiger Metallbrille, genießt seine aktuelle
Rolle. Wenn ab Dienstag in Karlsruhe über das NPD-Verbot verhandelt wird,
ist es an Richter, der rechtsextremen Partei die Existenz zu retten. Und
dem Saarländer eilt ein Ruf voraus.
Richter legte eine exzellente Ausbildung hin. Abitur mit 1,0, ein
Jura-Abschluss mit Prädikat. Richter hätte vieles werden können – wäre er
nicht schon mit 18 Jahren in die NPD eingetreten. Schon seine Eltern denken
nach Richters eigener Auskunft weit rechts, als Teenager fordert der Sohn
Infomaterial der NPD an, besucht Parteiveranstaltungen. Dann tritt er in
die Partei ein – just während des ersten NPD-Verbotsverfahrens, das 2003
scheiterte. Eine Provokation. Wie so oft bei Richter.
Inzwischen ist er NPD-Vizechef im Saarland und sitzt für die Rechtsextremen
in der Saarbrücker Regionalversammlung. Dort stimmt er, ganz auf
Parteilinie, gegen Haushaltsgelder für Flüchtlinge, wettert auf seiner
Abgeordnetenseite gegen die „herrschenden Deutschlandabschaffer“ und klagt
über eine „Islamisierung unserer Heimat“.
Für die Partei ist Richter aber an der juristischen Front deutlich
wertvoller. Seit Jahren vertritt er die NPD vor Gerichten, auch in
Karlsruhe. Mit einigem Erfolg. Er klagte für die NPD und mit anderen
Parteien gegen die Dreiprozenthürde bei Europawahlen – die Neonazis bekamen
am Ende ein Mandat in Brüssel. Als Bundespräsident Joachim Gauck die NPD
„Spinner“ nannte, zog Richter ihn vor das Bundesverfassungsgericht. Auch
wenn die Neonazis unterlagen: Für das Staatsoberhaupt war es ein
ärgerlicher Termin. Und in Hessen sorgte Richter dafür, dass Kommunen ein
zuvor einkassiertes NPD-Plakat gegen Sinti und Roma wieder aufhängen
mussten. Das Verwaltungsgericht sah es von der Meinungsfreiheit gedeckt.
## Permanente Nadelstiche
Es sind diese permanenten Nadelstiche, von Richter selbstsicher
durchgefochten, die Eindruck hinterlassen haben. Die Bundesländer,
Gegenseite der NPD, halten es daher nicht für ausgeschlossen, dass Richter
tatsächlich eine „Überraschung“ nach Karlsruhe mitbringt. Einen V-Mann
etwa. Beim letzten Mal, als die NPD verboten werden sollte, 2003,
scheiterte das Verfahren an gleich mehreren Spitzeln, die in der
NPD-Führung enttarnt wurden. Diesmal versicherten die Länder, in den
Bundes- und Landesvorständen keine Zuträger mehr zu haben, und
dokumentierten die Abschalterklärungen der elf vermeintlich letzten
Zuträger.
Richter reicht das nicht. Was sei mit den Landtagsfraktionen, fragte er,
als der Bundesrat seine Testate vorlegte, was mit V-Leuten, die Kontakt zur
Parteiführung hätten? Zudem vermutet Richter, dass auch die Kommunikation
zwischen ihm und der NPD-Spitze überwacht werde. Richter nennt das als
Grund, warum sich seine Partei bis heute im Verfahren nicht zum Vorwurf der
Verfassungsfeindlichkeit eingelassen hat.
Es ist freilich Strategie: Der Anwalt will lieber über die vermeintliche
Diskriminierung seiner Partei diskutieren lassen als über deren tiefbraunen
Charakter. Dass Richter dafür immer wieder den Rechtsstaat anruft, während
in seiner Partei gegen den „BRD-Justizapparat“ oder das „korrupte System�…
geätzt wird, kümmert Richter nicht.
Erst vor zwei Wochen stand er auf der Bühne einer Saarbrücker Festhalle.
Die NPD lud zum „Politischen Aschermittwoch“, Richter trug schwarzen Anzug
und Krawatte, vor ihm saßen fast nur Männer, einige kippten ihr Bier direkt
aus der Flasche. Dort äußerte sich Richter sehr wohl inhaltlich zur
Verbotsverhandlung. Diese schmähte er als „Unverschämtheit“. Es gehe daru…
die Opposition gegen die derzeitige Flüchtlingszuwanderung auszuschalten,
die „Stimme des Volkes“. „Wir werden uns nicht dafür rechtfertigen, dass
wir unser Land lieben“, rief Richter in den Saal. „Rechtfertigen müssen
sich die multikulturellen Extremisten, die dieses Land zugrunde richten.“
Da war er wieder, der Ideologe. Trotzdem gehört Richter nicht zu den
Lautsprechern seiner Partei, auf Szeneaufmärschen sieht man ihn fast nie.
Richters Kampfplatz ist der Schreibtisch, seine Worte kalkuliert er genau.
Im Verbotsantrag werden dagegen auch NPD-Politiker zitiert, die von einer
„Judenrepublik“ sprachen, von „multikulturellen Ratten“ oder die am Tag…
Hitler-Geburtstags den „größten Sohn unseres Volkes“ priesen. Hier gerät
Richter in die Defensive. Er würde „nicht jede Vokabel“ unterschreiben, die
in seiner Partei fiel, sagt er. Das Parteiprogramm hingegen schon.
An ein Verbot der NPD glaubt Richter nicht. Verliert er in Karlsruhe, will
er mit seiner Partei weiterziehen, nach Straßburg vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte. Für den 30-Jährigen hat der Kampf gerade
erst begonnen.
29 Feb 2016
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Verbotsverfahren
Bundesverfassungsgericht
Europäischer Gerichtshof
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