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# taz.de -- Urteil im Prozess um Stipendienvergabe: NPD-Jurist wurde nicht disk…
> Der rechte Einser-Jurist Peter Richter erhielt kein Uni-Stipendium für
> ein Aufbaustudium. Der Bundesgerichtshof lehnte seine Klage ab.
Bild: Vertritt auch die NPD im Verbotsverfahren: Peter Richter
Karlsruhe taz | NPD-Anwalt Peter Richter hat einen Prozess in eigener Sache
verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am Donnerstag seine Klage um
ein nicht erhaltenes Stipendium in Bausch und Bogen ab. Richter wurde
bekannt, weil er die NPD im Verbotsverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht vertritt. Er ist außerdem Mitglied im
saarländischen NPD-Landesvorstand.
„Think Europe – think different“, unter diesem Titel vergab das
Europa-Institut der Saar-Universität ein Stipendium, mit dem die Teilnahme
am Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ gefördert wurde. Für zwö…
Monate sollte der Stipendiat rund 8.000 Euro erhalten. Auch Richter bewarb
sich um das Stipendium – wurde aber nicht berücksichtigt. Für den Juristen
war klar, dass das nur eine Diskriminierung wegen seiner NPD-Aktivitäten
sein könne. Immerhin war er im ersten und zweiten Staatsexamen
Jahrgangsbester der saarländischen Jungjuristen.
Nach langem Hin und Her entschied 2014 das Landesverfassungsgericht des
Saarlandes, dass die Uni zumindest Auskunft über das Bewerbungsverfahren
geben müsse. So erfuhr Richter, dass sich 23 Juristen aus der ganzen Welt
um das Stipendium beworben hatten, davon 14 mit hervorragendem
Studienabschluss. Drei Bewerber kamen in die engere Wahl, allesamt aus dem
Ausland. Ausschlaggebend seien letztlich die Motivationsschreiben der
Bewerber gewesen, die sich für Europa interessierten oder die „Isolation“
ihres Heimatlandes durchbrechen wollten. Dagegen habe Richter nur über den
Nutzen für ihn selbst geschrieben. Die NPD-Aktivitäten hätten bei der
Auswahl keine Rolle gespielt.
Richter aber gab nicht auf und pochte weiter auf sein hervorragendes
Examen. Da niemand juristisch so gut sei wie er, komme es auf alle anderen
Kriterien nicht mehr an. Das sah jedoch das Landesgericht Saarbrücken im
Vorjahr anders. Die Kriterien stünden nebeneinander, die Uni habe bei der
Auswahl einen Beurteilungsspielraum.
Richter ging in die Revision zum BGH. Doch auch dort wurde seine Klage
jetzt abgelehnt. Und was den NPD-Mann am meisten ärgern dürfte: Der BGH
erklärte alle seine Anträge für prozessual unzulässig. Richter Wolfgang
Büscher legte dar, was der NPDler alles nicht beachtet habe, und
begründete, warum der BGH leider nicht in der Sache entscheiden könne. Nur
wenn Richter auf Schadenersatz geklagt hätte, wäre dies zulässig gewesen.
Der BGH-Senat ließ aber auch nicht erkennen, dass ein Urteil in der Sache
zugunsten des Klägers ausgefallen wäre.
15 Dec 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
NPD
BGH-Urteil
Verbotsverfahren
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NPD will er als diskriminiertes Opfer des Verbotsverfahrens darstellen.
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