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# taz.de -- Gerichtsverfahren über Vereinsgründung: Ein Verein für LGBTI in …
> In Botswana ist gleichgeschlechtlicher Sex verboten. 2014 erstritt eine
> LGBT-Gruppe einen Eintrag als Verein. Der Staat will das rückgängig
> machen.
Bild: LGBTI-Aktivist_innen und Anwälte vor dem Berufungsgericht in Gaborone am…
Berlin taz | „Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung gilt
für alle“, sagt Dick Bayford, Anwalt in Botswana. Er vertritt die
LGBT-Organisation Legabibo, kurz für „Lesbian, Gays and Bisexuals of
Botswana“, vor dem Berufungsgericht in Gaborone, der Hauptstadt Botswanas.
Kläger: der Staat Botswana.
Vor über zwei Jahren hatte ein Gericht Botswana gezwungen, Legabibo als
Verein einzutragen. Eine Verweigerung des Eintrags würde Grundrechte wie
das Recht der freien Meinungsäußerung, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit verletzen, erklärte das Gericht in seiner
Urteilsbegründung im November 2014.
Dies war ein großer Erfolg für die kleine LGBT-Community in einem der am
wenigsten besiedelten Länder der Welt: Botswana ist etwas größer als
Frankreich, hat aber nur etwas mehr als zwei Millionen Einwohner – eine
Bevölkerungsdichte von drei Einwohnern pro Quadratkilometer (zum Vergleich
Deutschland: 226). Bekannt ist das Land vor allem für seine Savannen und
Wüsten (Kalahari) und für das artenreiche Okavangodelta.
Doch Botswana gilt auch als Musterbeispiel der Demokratie in Afrika, wird
wahlweise als Schweiz oder Singapur von Afrika bezeichnet. Auf dem
[1][Korruptionsindex 2015 von Transparency International] rangiert Botswana
auf dem 28. Rang (von 168), ist also weniger korruptionsanfällig als
europäische Staaten wie Polen und Spanien und alle afrikanischen Länder.
## Anti-Homo-Gesetz wird nicht angewendet
Im Umgang mit Lesben und Schwulen ist Botswana nicht so radikal wie andere
afrikanische Staaten. Homosexualität ist nicht illegal, nur der sexuelle
Akt an sich. Darauf stehen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wobei das Gesetz
nicht angewendet wird.
Ein gesellschaftliches Stigma besteht dennoch. Und genau deswegen möchte
der Staat Legabibo nicht als Verein eintragen. Nach einem [2][Bericht der
Midweek Sun] erklärte Anwalt Otsile Rammidi am 15. Januar bei einer
Anhörung des Berufungsgerichts, der Verein habe „gesetzlose Absichten“, die
„inkompatibel mit Frieden, Wohlergehen und Ordnung in Botswana“ seien. Ihn
staatlich zu registrieren, würde verbotene Akte populärer machen.
Darüberhinaus würde es so aussehen, als unterstütze die Regierung
gleichgeschlechtlichen Sex in Botswana.
Ähnlich hatte die Regierung bereits argumentiert, als sie 2012 die
Registrierung der LGBT-Bürgerrechtsorganisation ablehnte. Erst das
Gerichtsurteil von 2014 zwang den Staat zur Anerkennung der Gruppe.
## Gelten Grundrechte für Homosexuelle?
Dieses Urteil fechtet die Regierung an, [3][berichtet der Sunday Standard]:
Homosexuelle dürften sich nicht auf die verfassungsgemäßen Grundrechte
berufen, argumentierte Rammidi in einer Anhörung Mitte Januar. Diese
bezögen sich nämlich auf „Personen“ – und die Legabibo-Aktivist_innen
hätten sich nicht als Menschen, sondern als „in einer besonderen Weise
eingestellte Menschen“ ans Gericht gewandt. „Sie taten das als
Homosexuelle“, zitiert die Website den Anwalt – quasi als Nicht-Personen,
für die Grundrechte nicht gelten.
Die Anwält_innen von Legabibo Dick Bayford, Shimi Phage und Lesego Nchunga
teilen diese Sicht nicht. Die Verfassung gelte für alle Bürger Botswanas
ungeachtet ihrer Sexualität, erklärte Bayford laut einem [4][Bericht auf
dem Legabibo-Blog]. „Die bloße Tatsache, dass die Ziele und Meinungen von
Legabibo unpopulär oder kontrovers sein könnten, ist kein Grund, ihr Recht
auf Versammlung mit ähnlich denkenden Einzelpersonen zu beschränken“,
führte er nach [5][einem Bericht der Zeitung The Monitor] aus.
Unterstützung für die LGBT-Aktivist_innen kam am Tag der Anhörung von
unerwarteter Seite: Festus Mogae, von 1998 bis 2008 Staatspräsident von
Botswana, rief in einem [6][Interview mit der UN-Website Africa Renewal] zu
mehr Offenheit gegenüber Lesben und Schwulen auf.
Das Urteil des Berufungsgerichts soll am 16. März veröffentlicht werden.
15 Mar 2016
## LINKS
[1] /Ranking-von-Transparency-International/!5273002
[2] http://www.themidweeksun.co.bw/news/article.php?article=201
[3] http://www.sundaystandard.info/these-men-and-women-are-not-persons
[4] https://legabibo.wordpress.com/2016/01/15/668/
[5] http://www.mmegi.bw/index.php?aid=57039&dir=2016%2Fjanuary%2F18
[6] http://www.un.org/africarenewal/web-features/good-leadership-about-people-%…
## AUTOREN
Malte Göbel
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