# taz.de -- Gerichtsverfahren über Vereinsgründung: Ein Verein für LGBTI in … | |
> In Botswana ist gleichgeschlechtlicher Sex verboten. 2014 erstritt eine | |
> LGBT-Gruppe einen Eintrag als Verein. Der Staat will das rückgängig | |
> machen. | |
Bild: LGBTI-Aktivist_innen und Anwälte vor dem Berufungsgericht in Gaborone am… | |
BERLIN taz | „Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung gilt | |
für alle“, sagt Dick Bayford, Anwalt in Botswana. Er vertritt die | |
LGBT-Organisation Legabibo, kurz für „Lesbian, Gays and Bisexuals of | |
Botswana“, vor dem Berufungsgericht in Gaborone, der Hauptstadt Botswanas. | |
Kläger: der Staat Botswana. | |
Vor über zwei Jahren hatte ein Gericht Botswana gezwungen, Legabibo als | |
Verein einzutragen. Eine Verweigerung des Eintrags würde Grundrechte wie | |
das Recht der freien Meinungsäußerung, Versammlungs- und | |
Vereinigungsfreiheit verletzen, erklärte das Gericht in seiner | |
Urteilsbegründung im November 2014. | |
Dies war ein großer Erfolg für die kleine LGBT-Community in einem der am | |
wenigsten besiedelten Länder der Welt: Botswana ist etwas größer als | |
Frankreich, hat aber nur etwas mehr als zwei Millionen Einwohner – eine | |
Bevölkerungsdichte von drei Einwohnern pro Quadratkilometer (zum Vergleich | |
Deutschland: 226). Bekannt ist das Land vor allem für seine Savannen und | |
Wüsten (Kalahari) und für das artenreiche Okavangodelta. | |
Doch Botswana gilt auch als Musterbeispiel der Demokratie in Afrika, wird | |
wahlweise als Schweiz oder Singapur von Afrika bezeichnet. Auf dem | |
[1][Korruptionsindex 2015 von Transparency International] rangiert Botswana | |
auf dem 28. Rang (von 168), ist also weniger korruptionsanfällig als | |
europäische Staaten wie Polen und Spanien und alle afrikanischen Länder. | |
## Anti-Homo-Gesetz wird nicht angewendet | |
Im Umgang mit Lesben und Schwulen ist Botswana nicht so radikal wie andere | |
afrikanische Staaten. Homosexualität ist nicht illegal, nur der sexuelle | |
Akt an sich. Darauf stehen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wobei das Gesetz | |
nicht angewendet wird. | |
Ein gesellschaftliches Stigma besteht dennoch. Und genau deswegen möchte | |
der Staat Legabibo nicht als Verein eintragen. Nach einem [2][Bericht der | |
Midweek Sun] erklärte Anwalt Otsile Rammidi am 15. Januar bei einer | |
Anhörung des Berufungsgerichts, der Verein habe „gesetzlose Absichten“, die | |
„inkompatibel mit Frieden, Wohlergehen und Ordnung in Botswana“ seien. Ihn | |
staatlich zu registrieren, würde verbotene Akte populärer machen. | |
Darüberhinaus würde es so aussehen, als unterstütze die Regierung | |
gleichgeschlechtlichen Sex in Botswana. | |
Ähnlich hatte die Regierung bereits argumentiert, als sie 2012 die | |
Registrierung der LGBT-Bürgerrechtsorganisation ablehnte. Erst das | |
Gerichtsurteil von 2014 zwang den Staat zur Anerkennung der Gruppe. | |
## Gelten Grundrechte für Homosexuelle? | |
Dieses Urteil fechtet die Regierung an, [3][berichtet der Sunday Standard]: | |
Homosexuelle dürften sich nicht auf die verfassungsgemäßen Grundrechte | |
berufen, argumentierte Rammidi in einer Anhörung Mitte Januar. Diese | |
bezögen sich nämlich auf „Personen“ – und die Legabibo-Aktivist_innen | |
hätten sich nicht als Menschen, sondern als „in einer besonderen Weise | |
eingestellte Menschen“ ans Gericht gewandt. „Sie taten das als | |
Homosexuelle“, zitiert die Website den Anwalt – quasi als Nicht-Personen, | |
für die Grundrechte nicht gelten. | |
Die Anwält_innen von Legabibo Dick Bayford, Shimi Phage und Lesego Nchunga | |
teilen diese Sicht nicht. Die Verfassung gelte für alle Bürger Botswanas | |
ungeachtet ihrer Sexualität, erklärte Bayford laut einem [4][Bericht auf | |
dem Legabibo-Blog]. „Die bloße Tatsache, dass die Ziele und Meinungen von | |
Legabibo unpopulär oder kontrovers sein könnten, ist kein Grund, ihr Recht | |
auf Versammlung mit ähnlich denkenden Einzelpersonen zu beschränken“, | |
führte er nach [5][einem Bericht der Zeitung The Monitor] aus. | |
Unterstützung für die LGBT-Aktivist_innen kam am Tag der Anhörung von | |
unerwarteter Seite: Festus Mogae, von 1998 bis 2008 Staatspräsident von | |
Botswana, rief in einem [6][Interview mit der UN-Website Africa Renewal] zu | |
mehr Offenheit gegenüber Lesben und Schwulen auf. | |
Das Urteil des Berufungsgerichts soll am 16. März veröffentlicht werden. | |
15 Mar 2016 | |
## LINKS | |
[1] /Ranking-von-Transparency-International/!5273002 | |
[2] http://www.themidweeksun.co.bw/news/article.php?article=201 | |
[3] http://www.sundaystandard.info/these-men-and-women-are-not-persons | |
[4] https://legabibo.wordpress.com/2016/01/15/668/ | |
[5] http://www.mmegi.bw/index.php?aid=57039&dir=2016%2Fjanuary%2F18 | |
[6] http://www.un.org/africarenewal/web-features/good-leadership-about-people-%… | |
## AUTOREN | |
Malte Göbel | |
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