| # taz.de -- Kriminelle Ausländer: Schnellere Ausweisung beschlossen | |
| > Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass kriminelle Ausländer | |
| > schneller ausgewiesen werden sollen. Künftig gibt es auch Abschiebungen | |
| > bei Bewährungsstrafe. | |
| Bild: Warten auf das Flugzeug: Sammelabschiebung in Baden-Württemberg | |
| Berlin afp | Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle | |
| Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister | |
| Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag | |
| gemeinsam in Berlin mit. Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann | |
| ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer | |
| Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur | |
| Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. | |
| „Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die | |
| glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne | |
| dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat“, sagte de | |
| Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in | |
| Köln als einen Grund für die Verschärfungen. | |
| In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche | |
| sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige | |
| kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen | |
| auch aus dem arabischen Raum. „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent | |
| zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Maas. „Bei kriminellen Ausländern | |
| ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen.“ | |
| Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die | |
| „Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, | |
| deutlich ab“, sagte de Maizière. „Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die | |
| körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen | |
| Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in | |
| allen Fallkonstellationen deutlich ab.“ | |
| „Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, | |
| wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe | |
| verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war, | |
| und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder | |
| nicht.“ Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem | |
| „besonders schwerwiegenden“ Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits | |
| bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr. | |
| 12 Jan 2016 | |
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