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# taz.de -- Kriminelle Ausländer: Schnellere Ausweisung beschlossen
> Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass kriminelle Ausländer
> schneller ausgewiesen werden sollen. Künftig gibt es auch Abschiebungen
> bei Bewährungsstrafe.
Bild: Warten auf das Flugzeug: Sammelabschiebung in Baden-Württemberg
Berlin afp | Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle
Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister
Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag
gemeinsam in Berlin mit. Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann
ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur
Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
„Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die
glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne
dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat“, sagte de
Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in
Köln als einen Grund für die Verschärfungen.
In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche
sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige
kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen
auch aus dem arabischen Raum. „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent
zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Maas. „Bei kriminellen Ausländern
ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen.“
Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die
„Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben,
deutlich ab“, sagte de Maizière. „Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die
körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen
Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in
allen Fallkonstellationen deutlich ab.“
„Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor,
wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war,
und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder
nicht.“ Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem
„besonders schwerwiegenden“ Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits
bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.
12 Jan 2016
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Kriminalität
Schwerpunkt Flucht
Ausweisung
Bewährung
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