# taz.de -- Kriminelle Ausländer: Schnellere Ausweisung beschlossen | |
> Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass kriminelle Ausländer | |
> schneller ausgewiesen werden sollen. Künftig gibt es auch Abschiebungen | |
> bei Bewährungsstrafe. | |
Bild: Warten auf das Flugzeug: Sammelabschiebung in Baden-Württemberg | |
BERLIN afp | Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle | |
Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister | |
Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag | |
gemeinsam in Berlin mit. Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann | |
ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer | |
Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur | |
Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. | |
„Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die | |
glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne | |
dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat“, sagte de | |
Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in | |
Köln als einen Grund für die Verschärfungen. | |
In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche | |
sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige | |
kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen | |
auch aus dem arabischen Raum. „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent | |
zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Maas. „Bei kriminellen Ausländern | |
ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen.“ | |
Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die | |
„Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, | |
deutlich ab“, sagte de Maizière. „Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die | |
körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen | |
Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in | |
allen Fallkonstellationen deutlich ab.“ | |
„Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, | |
wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe | |
verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war, | |
und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder | |
nicht.“ Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem | |
„besonders schwerwiegenden“ Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits | |
bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr. | |
12 Jan 2016 | |
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