| # taz.de -- Fragen und Antworten zu Ausweisungen: Straffällig und nicht deutsch | |
| > Einige Verdächtige von Köln sind Ausländer. Werden sie verurteilt, droht | |
| > ihnen die Ausweisung. Strafen beeinflussen auch Asylverfahren. | |
| Bild: Straftäter können nach Verbüßung einer Haftstrafe u.U. auch ausgewies… | |
| Nach Angaben des Bundesinnenministerium hat die Bundespolizei bislang 31 | |
| namentlich bekannte Tatverdächtige für die Übergriffe der Silvesternacht in | |
| Köln festgestellt, davon hätten 29 eine ausländische und zwei die deutsche | |
| Staatsbürgerschaft. 18 der 29 Ausländer hätten den Status als Asylbewerber. | |
| Die gegen sie erhobenen Vorwürfe beziehen sich überwiegend auf Diebstahls- | |
| und Körperverletzungsdelikte. Sexualdelikte seien bisher nicht mit den | |
| Asylbewerbern in Verbindung gebracht worden, sagte der | |
| Ministeriumssprecher. | |
| Politiker verschiedener Parteien nehmen die Verdachtsfälle zum Anlass, | |
| schärfere Strafen gegen Nichtdeutsche Straftäter zu verlangen. Zusätzlich | |
| werden Stimmen laut, nicht zuletzt von der CSU, die fordern, straffällige | |
| Ausländer abzuschieben. Was aber würde das nach aktueller Rechtslage genau | |
| bedeuten? | |
| Was ist der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung? | |
| Die Ausweisung ist die Anordnung, dass ein Ausländer Deutschlandverlassen | |
| muss. Sie kann auch ein bestehendes Aufenthaltsrecht beenden. Der Vollzug | |
| der Ausweisung ist dann die Abschiebung. Auch wenn nach Köln oft eine | |
| „Verschärfung des Abschiebungsrechts“ gefordert wurde, ist eigentlich das | |
| Ausweisungsrecht gemeint. | |
| Wann ist die Ausweisung eines Ausländers möglich oder vorgesehen? | |
| Nach den seit 2015 geltenden Regeln im Aufenthaltsgesetz kommt es immer auf | |
| einen Abwägung im Einzelfall an. Ein Ausländer, der die öffentliche | |
| Sicherheit gefährdet, ist auszuweisen, wenn nicht sein privates Interesse, | |
| in Deutschland zu bleiben, überwiegt. Dabei ist zum Beispiel seine Bindung | |
| an Deutschland, aber auch an andere Länder zu berücksichtigen, ebenso die | |
| Folgen für Familienangehörige. | |
| Ist das nicht sehr vage? | |
| Die Grundnorm im Aufenthaltsgesetz ist sehr offen formuliert. Dann werden | |
| aber viele Aspekte aufgezählt, die für oder gegen eine Ausweisung sprechen | |
| können. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht zum Beispiel, wenn | |
| der Ausländer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem | |
| Jahr verurteilt wurde. Auch eine Bewährungsstrafe genügt. Ein solches | |
| Strafmaß ist bei Sexualdelikten schnell erreicht. Bei gemeinschaftlichen | |
| Diebstählen im Wiederholungsfall auch. | |
| Gelten die Regeln auch für Flüchtlinge? | |
| Flüchtlinge sind besser vor Ausweisung geschützt als andere Ausländer. | |
| Anerkannte Flüchtlinge dürfen grundsätzlich nicht in den Verfolgerstaat | |
| zurückgeschickt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der | |
| Asylberechtigte eine gegenwärtige schwerwiegende Gefahr für die öffentliche | |
| Sicherheit und Ordnung darstellt und die Ausweisung deshalb „unerläßlich“ | |
| ist. Bei Asylantragstellern ist grundsätzlich der Abschluss des | |
| Asylverfahrens abzuwarten. Doch auch hier kann ausgewiesen werden, wenn der | |
| Asylsuchende eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und | |
| Ordnung darstellt. | |
| Haben Straftaten Einfluss auf das Asylverfahren? | |
| Ja. Wenn ein Asylantragsteller wegen eines Verbrechens oder wegen eines | |
| schwerwiegenden Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei | |
| Jahren verurteilt wurde, kann ihm der Status als anerkannter Flüchtling | |
| versagt werden, auch wenn er die Voraussetzungen eigentlich erfüllt. Er | |
| kann dann leichter ausgewiesen werden (s.o.). Derzeit wird diskutiert, ob | |
| auch eine Freiheitsstrafe von einem oder zwei Jahren schon genügen kann. | |
| Die Genfer Flüchtlingskonvention lässt Einschränkungen zu, wenn der | |
| Flüchtling „wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens | |
| verurteilt wurde“, nennt aber keine Mindeststrafe. | |
| Muss ein ausgewiesener Straftäter auf jeden Fall Deutschland verlassen? | |
| Nein. Auch wenn er sein Aufenthaltsrecht verliert, kommt es darauf an, ob | |
| die Abschiebung auch vollzogen werden kann. Neben praktischen Problemen | |
| (fehlende Papiere, Krankheiten) kommt es auch auf die Verhältnisse im | |
| Heimatland an. Droht dem Ausgewiesenen dort Tod, Folter oder Ähnliches ist | |
| die Abschiebung nicht möglich. Das ergibt sich aus der Europäischen | |
| Menschenrechtskonvention. Daran kann auch die deutsche Politik nichts | |
| ändern. Bei Personen aus Marokko oder Algerien werden allerdings nur sehr | |
| selten solche Abschiebungshindernisse angenommen. | |
| Wird ein verurteilter Ausländer nur ausgewiesen oder muss er auch in Haft? | |
| Üblich ist, dass eine Freiheitsstrafe zur Hälfte vollstreckt wird unddann | |
| die Abschiebung vollzogen wird. Die Abschiebung wird oft als zweite Strafe | |
| erlebt. | |
| 9 Jan 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Asylrecht | |
| Abschiebung | |
| Strafrecht | |
| Kriminalität | |
| Griechenland | |
| CDU | |
| Silvester | |
| Köln | |
| Köln | |
| Köln | |
| Köln | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Kriminelle Ausländer: Schnellere Ausweisung beschlossen | |
| Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass kriminelle Ausländer schneller | |
| ausgewiesen werden sollen. Künftig gibt es auch Abschiebungen bei | |
| Bewährungsstrafe. | |
| Abschiebestopp für Griechenland verlängert: Weiterhin katastrophale Verhältn… | |
| Abschiebungen von Deutschland nach Griechenland sind seit 2011 ausgesetzt. | |
| Den Stopp hat der Innenminister nun auf den letzten Drücker verlängert. | |
| Papier der CDU nach Übergriffen in Köln: Schneller abschieben bei Straftaten | |
| Asylbewerber mit Bewährungsstrafen sollen künftig abgeschoben werden können | |
| – so will es die CDU. Und auch die Schleierfahndung schwebt der Partei vor. | |
| Pegida, Hooligans, Pro NRW und Co.: Rechtes Bündnis marschiert in Köln | |
| Die rechte Szene aus NRW nutzt die Übergriffe vom Kölner Hauptbahnhof, um | |
| gemeinsam zu demonstrieren. Gegenprotest wird es auch geben. | |
| Polizeibericht zu Übergriffen in Köln: „Chaotisch und beschämend“ | |
| Der interne Bericht eines Polizeibeamten offenbart die Überforderung der | |
| Polizei. Auch die Aggressivität der Täter wird beschrieben. | |
| Kommentar zu den Köln-Übergriffen: Popanz und gefährlicher Irrglaube | |
| Politiker überbieten sich gerade mit Versprechen, die Täter von Köln mit | |
| aller Härte zu bestrafen. Sie werden viele enttäuschen müssen. | |
| Abschiebepolitik nach Köln: Einige „leider rasch kriminell“ | |
| Die Koalition diskutiert nach den Kölner Übergriffen über eine härtere | |
| Abschiebepolitik - obwohl die Fakten weiter unklar sind. | |
| Kölner Polizeipräsident in der Kritik: Der Uneinsichtige | |
| Wegen der zahlreichen Übergriffe zu Silvester in Köln gibt es massive | |
| Kritik an Polizeichef Wolfgang Albers. Er lehnt einen Rücktritt ab. |