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# taz.de -- Verschärfung des Asylrechts: Westbalkanabschreckungsgesetz
> Der Bundestag nickt Veränderungen des Asylrechtes ab. Häufiger
> Sachleistungen als Geld heißt die Devise. Die Beschlüsse im Überblick.
Bild: Bei Länderspielen geduldet, im Alltag nicht: albanische Fußballfans.
Berlin taz | Der Bundestag hat am Donnerstag wichtige Änderungen der
Bestimmungen zum Bleiberecht gebilligt. Albanien, Kosovo und Montenegro
gelten künftig als „sichere Herkunftsstaaten“.
Damit gehören diese Länder so wie bisher schon Bosnien-Herzegowina,
Mazedonien, Serbien, der Senegal und Ghana zu den „sicheren
Herkunftsstaaten“. Asylbewerber aus diesen Staaten werden in der Regel
abgelehnt, es sei denn, sie weisen eine persönliche Verfolgung nach.
Wer aus den „sicheren Herkunftsstaaten“ kommt und Asyl begehrt, soll nach
dem neuen Gesetz verpflichtet werden, bis zum Abschluss des Verfahrens in
den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Asylbewerber aus anderen Ländern können statt drei bis zu sechs Monate in
Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dort soll es die Leistungen
nicht nur für Unterkunft, Verpflegung, sondern auch für den persönlichen
Bedarf künftig nur noch als Sachleistungen geben – und zwar sowohl für
Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten als auch für
Bürgerkriegsflüchtlinge.
Damit würde die Bargeldleistung von bisher 143 Euro monatlich für
Erwachsene in den Erstaufnahmeinrichtungen abgeschafft, stattdessen gäbe es
Wertgutscheine.
## „Vollziehbar ausreisepflichtig“
Da es sich aber um eine „Soll“-Bestimmung handelt, können die einzelnen
Bundesländer davon absehen und den Flüchtlingen in ihren
Erstaufnahmeeinrichtungen wie bisher Bargeld zahlen, wenn der logistische
Aufwand für die Sachleistungen, etwa Fahrkarten und Telefonkarten, zu groß
ist.
Abgelehnte Asylbewerber, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind und dem
nicht fristgerecht nachkommen, erhalten nur noch auf das physische
Existenzminimum beschränkte Sachleistungen und damit weder Bargeld noch
Wertgutscheine etwa für Fahrkarten oder Telefonkarten. Durch Lockerung von
Vorschriften in der Bauplanung und bei der Nutzung erneuerbarer Energien
werden die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften
erleichtert.
Asylsuchende mit Arztausbildung können die Erlaubnis erhalten, bei der
medizinischen Versorgung in Flüchtlingsunterkünften zu helfen, wenn sie
unter Aufsicht eines approbierten hiesigen Arztes arbeiten. Asylbewerber im
Verfahren und Geduldete mit guter Bleibeperspektive bekommen „im Rahmen
verfügbarer Kursplätze“ Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Das gab
es bisher nur für anerkannte Flüchtlinge. Am 1. November tritt das neue
Asylrecht in Kraft.
15 Oct 2015
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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Schwerpunkt Flucht
Balkanstaaten
Asyl
serbische Minderheit im Kosovo
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