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# taz.de -- Recht auf Asyl: Willkürliche Ungleichbehandlung
> Um seiner Abschiebung zu entgehen, flüchtete ein Eritreer ins
> Kirchenasyl. Sein Anwalt sagt: Er müsste bleiben dürfen wie derzeit ein
> Syrer.
Bild: Für Syrer ist das Dublin-Verfahren ausgesetzt, für Eritreer nicht: Das …
BREMEN taz | Hayat H.* stammt aus Eritrea. Also soll er abgeschoben werden,
in diesem Falle nach Italien. Käme er aus Syrien, dürfte er bleiben. Das
ist eine Ungleichbehandlung, die „nicht gerechtfertigt“ ist, sagt sein
Anwalt Sven Sommerfeldt. Deshalb hat er nun in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde erhoben. Unterdessen hat die niedersächsische
Verdener Zionsgemeinde dem Eritreer Kirchenasyl gewährt.
Für alle Syrer hat Deutschland das sogenannte Dublin-Verfahren ausgesetzt.
Das heißt: Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland sollen nicht mehr in jenen
EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst registriert wurden. Die
Begründung: Es ist damit zu rechnen, dass die Syrer hier bleiben dürfen.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden zuletzt 85 Prozent
der über 31.000 Asylanträge syrischer Flüchtlinge positiv entschieden. Doch
auch 73 Prozent der Eritreer dürfen bleiben, gemessen an etwas mehr als
2.100 Anträgen. Allerdings stehen 22 Millionen Syrern nur etwa fünf
Millionen Eritreer gegenüber.
Deren Anerkennungsquote ist indes deutlich größer als bei allen übrigen
Staaten dieser Welt: Abgesehen von Irak und Afghanistan liegt die
Schutzquote bei keinem Land jenseits der 40 Prozent. Für Sommerfeldt ist
damit klar: Was für Syrer gilt, muss auch für Eritreer gelten. Das gebietet
der Gleichheitsgrundsatz. Also hat er das Bundesverfassungsgericht
angerufen. Eine Entscheidung von dort steht aber noch aus.
Laut den Vereinten Nationen fliehen jeden Monat rund 5.000 Eritreer ins
Ausland. Die Menschenrechtslage in dem ostafrikanischen Land ist „äußerst
prekär“, hat auch die UNO jüngst in einem 500-seitigen Bericht
festgestellt. Es gibt zahlreiche Berichte, wonach in dem autokratischen
Regime Menschen willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert und getötet
werden oder verschwinden.
Das Verwaltungsgericht in Stade sah dennoch keine „sachlichen Erwägungen“,
die dafür sprechen, Eritreer wie Syrer zu behandeln – und dagegen, Hayat H.
nach Italien abzuschieben. Zumal, so das Gericht weiter, auch nicht davon
auszugehen sei, dass eine Abschiebung „unzulässig“ sei – das aber behaup…
Sommerfeldt. Seine Begründung: Die derzeit „völlig unzureichende“
Unterbringung von Flüchtlingen in Italien. Dabei hat das Verwaltungsgericht
Hannover dies jüngst genauso gesehen wie der Anwalt.
Sollte H. am 1. Dezember noch immer in Deutschland sein, ist die
Abschiebung erst mal hinfällig. Dann liefe das Asylverfahren des Eritreers
weiter und er bekäme eine „Aufenthaltsgestattung“, erklärt Sommerfeldt.
„Dann hätte er gute Chancen, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.“
So wie die Syrer auch.
Deshalb hat der Kirchenvorstand der Verdender Zionsgemeinde H. vorerst
Unterschlupf gewährt. Es gehe darum, „Zeit zu gewinnen“, sagt Pastor
Carsten Voß, zumal der Flüchtling „gesundheitlich in keiner guten
Verfassung“ sei. Es ist das erste Mal, dass die Gemeinde ein Kirchenasyl
gewährt, der Kontakt kam über gemeinsame Bekannte zustande. „Als Christen
wollen wir ihm helfen“, sagt Voß.
In Verden ist er „halbwegs sicher“, sagt Sommerfeldt. Die Polizei dürfte H.
zwar in der Kirchengemeinde abholen, um ihn nach Italien zu schaffen.
Polizei und Ausländerbehörde sind auch informiert – „doch bislang kam
keiner zu uns“, sagt Voß.
Der Eritreer habe „positive Aufnahme in der Gemeinde gefunden“, so der
Pastor. Der Umstand, dass das Kirchenasyl nach acht Wochen beendet werden
kann, also zum 1. Dezember, mag das erleichtert haben.
Zwar sei es „eher unwahrscheinlich“, dass Italien den Eritreer in sein
Heimatland abschiebt, sagt Sommerfeldt. Vermutlich bekäme er auch dort
„irgendwann eine Anerkennung“. Solange aber, so der Anwalt, müsste er in
Italien – womöglich „auf der Straße“ – „unter menschenunwürdigen
Bedingungen“ leben.
* Name von der Redaktion geändert
5 Oct 2015
## AUTOREN
Jan Zier
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Syrische Flüchtlinge
Eritrea
Dublin-System
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