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# taz.de -- Fakten zu den Grenzkontrollen: Nach zwei Monaten muss Schluss sein
> Sind die neuen Grenzkontrollen rechtmäßig? Dürfen Flüchtlinge noch
> einreisen? Wie läuft die Weiterreise ab? Die wichtigsten Antworten.
Bild: Warten im Graubereich: Flüchtlinge in NIckelsdorf in Österreich.
Freiburg taz | Die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist mit
den Schengen-Regeln vereinbar. Asylantragsteller sollten weiter einreisen
können.
Was sind die Schengen-Regeln? Das Schengener Abkommen wurde 1985 im
Luxemburger Weinort Schengen geschlossen. Es sieht den Wegfall von
Grenzkontrollen innerhalb der EU vor, bei gleichzeitig verbesserter
Kontrolle der EU-Außengrenzen. Es gilt als wichtiger Erfolg für ein
zusammenwachsendes Europa. Seit 2006 finden sich die Regeln im Schengener
Grenzkodex, einer EU-Verordnung. Zum Schengen-Raum gehören derzeit 26
Staaten. Manche EU-Staaten wie Großbritannien wollen nicht dazugehören.
Manche Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Norwegen nehmen am
Schengen-System teil.
Verbietet der Schengener Kodex jede Art von Grenzkontrollen? Nein.
Grundsätzlich sind nur systematische Grenzkontrollen verboten. Stichproben
sind erlaubt. Bei einer „ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung
oder der inneren Sicherheit“ können auch systematische Grenzkontrollen
wieder eingeführt werden. Die Schengen-Regeln werden dann nicht ausgesetzt,
sondern Ausnahmebestimmungen der Regeln angewandt.
Ist der Schritt der Bundesregierung rechtmäßig? Wenn so viele Flüchtlinge
auf einmal einreisen, dass nicht einmal mehr eine Registrierung möglich
ist, kann man darin eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung sehen. Pro Asyl
aber sagt: „Flüchtlinge sind Schutzsuchende und keine Gefahr für die
öffentliche Ordnung.“ Die Grenzkontrollen seien daher rechtswidrig.
Verhindern Grenzkontrollen die Einreise von Flüchtlingen? Viele Menschen,
auch Syrer, dürfen nur mit Visum nach Deutschland einreisen. Wer aber auf
deutschem Boden Asyl beantragt, muss einreisen können. Da deutsche
Grenzkontrollen auf deutschem Boden stattfinden, dürfen Asylantragsteller
nicht zurückgeschickt werden. Nach den Dublin-Regeln haben sie zwar nur
Anspruch auf ein Asylverfahren in dem Land, in dem sie zuerst die EU
betreten haben oder in dem sie mit Fingerabdrücken registriert wurden. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat jedoch erklärt, dass es derzeit
niemand nach Ungarn zurückschickt, sondern solche Asylverfahren selbst
durchführt.
Was ist mit Flüchtlingen, die nach Schweden wollen? Sie hätten bisher in
Deutschland keinen Asylantrag gestellt. Daher könnten sie an der Grenze
zurückgewiesen werden.
Wie lange können die Grenzkontrollen aufrechterhalten werden? Bei
sofortiger Einführung sind sie auf 10 Tage befristet. Möglich ist eine
Verlängerung um jeweils 20 Tage, wenn die „Bedrohung“ der Ordnung anhält.
Nach diesem Verfahren dürfen die Grenzen maximal 2 Monate lang systematisch
kontrolliert werden.
15 Sep 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Flüchtlinge
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Grenzkontrollen
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