# taz.de -- Fakten zu den Grenzkontrollen: Nach zwei Monaten muss Schluss sein | |
> Sind die neuen Grenzkontrollen rechtmäßig? Dürfen Flüchtlinge noch | |
> einreisen? Wie läuft die Weiterreise ab? Die wichtigsten Antworten. | |
Bild: Warten im Graubereich: Flüchtlinge in NIckelsdorf in Österreich. | |
FREIBURG taz | Die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist mit | |
den Schengen-Regeln vereinbar. Asylantragsteller sollten weiter einreisen | |
können. | |
Was sind die Schengen-Regeln? Das Schengener Abkommen wurde 1985 im | |
Luxemburger Weinort Schengen geschlossen. Es sieht den Wegfall von | |
Grenzkontrollen innerhalb der EU vor, bei gleichzeitig verbesserter | |
Kontrolle der EU-Außengrenzen. Es gilt als wichtiger Erfolg für ein | |
zusammenwachsendes Europa. Seit 2006 finden sich die Regeln im Schengener | |
Grenzkodex, einer EU-Verordnung. Zum Schengen-Raum gehören derzeit 26 | |
Staaten. Manche EU-Staaten wie Großbritannien wollen nicht dazugehören. | |
Manche Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Norwegen nehmen am | |
Schengen-System teil. | |
Verbietet der Schengener Kodex jede Art von Grenzkontrollen? Nein. | |
Grundsätzlich sind nur systematische Grenzkontrollen verboten. Stichproben | |
sind erlaubt. Bei einer „ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung | |
oder der inneren Sicherheit“ können auch systematische Grenzkontrollen | |
wieder eingeführt werden. Die Schengen-Regeln werden dann nicht ausgesetzt, | |
sondern Ausnahmebestimmungen der Regeln angewandt. | |
Ist der Schritt der Bundesregierung rechtmäßig? Wenn so viele Flüchtlinge | |
auf einmal einreisen, dass nicht einmal mehr eine Registrierung möglich | |
ist, kann man darin eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung sehen. Pro Asyl | |
aber sagt: „Flüchtlinge sind Schutzsuchende und keine Gefahr für die | |
öffentliche Ordnung.“ Die Grenzkontrollen seien daher rechtswidrig. | |
Verhindern Grenzkontrollen die Einreise von Flüchtlingen? Viele Menschen, | |
auch Syrer, dürfen nur mit Visum nach Deutschland einreisen. Wer aber auf | |
deutschem Boden Asyl beantragt, muss einreisen können. Da deutsche | |
Grenzkontrollen auf deutschem Boden stattfinden, dürfen Asylantragsteller | |
nicht zurückgeschickt werden. Nach den Dublin-Regeln haben sie zwar nur | |
Anspruch auf ein Asylverfahren in dem Land, in dem sie zuerst die EU | |
betreten haben oder in dem sie mit Fingerabdrücken registriert wurden. Das | |
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat jedoch erklärt, dass es derzeit | |
niemand nach Ungarn zurückschickt, sondern solche Asylverfahren selbst | |
durchführt. | |
Was ist mit Flüchtlingen, die nach Schweden wollen? Sie hätten bisher in | |
Deutschland keinen Asylantrag gestellt. Daher könnten sie an der Grenze | |
zurückgewiesen werden. | |
Wie lange können die Grenzkontrollen aufrechterhalten werden? Bei | |
sofortiger Einführung sind sie auf 10 Tage befristet. Möglich ist eine | |
Verlängerung um jeweils 20 Tage, wenn die „Bedrohung“ der Ordnung anhält. | |
Nach diesem Verfahren dürfen die Grenzen maximal 2 Monate lang systematisch | |
kontrolliert werden. | |
15 Sep 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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