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# taz.de -- Deutschland und EU-Umweltrecht: Musterschüler war einmal
> Berlin ignoriert zunehmend europäisches Umweltrecht: Die EU hat drei
> weitere Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Bild: Sowas müsste es eigentlich mehr geben: Naturschutzgebiet Schliffkopf im …
Berlin taz | Die Europäische Union hat im vergangenen halben Jahr drei neue
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Umweltbereich
eingeleitet. Gleichzeitig hat die Bundesregierung nur eines der laufenden
elf Verfahren erfolgreich abschließen können. Das geht aus einer bislang
unveröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage des grünen
Bundestagsabgeordneten Peter Meiwald hervor.
Bei zwei der drei neuen Verfahren geht es um Verstöße gegen die
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die das Ziel hat, natürliche Lebensräume
für alle wild lebenden und für Europa typischen Arten zu schaffen:
Deutschland hat nicht genug Flächen unter Naturschutz gestellt, außerdem
wurde bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg der Naturschutz
nicht ausreichend berücksichtigt, lauten die Vorwürfe der EU.
Beim dritten Verfahren moniert die Europäische Kommission die
Nichteinhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxid in Deutschland. Im
vergangenen Jahr wurden an mehr als der Hälfte der 500 Messstationen die
zulässigen Höchstmengen überschritten.
Die EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ein Mitgliedsstaat
Richtlinien nicht ordnungsgemäß umsetzt. Die Verfahren haben mehrere Stufen
vom Mahnschreiben der Kommission bis zur Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof. Schlimmstensfalls drohen Strafzahlungen.
Gegen Deutschland sind jetzt insgesamt 14 Vertragsverletzungsverfahren in
der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission anhängig.
Vergleiche mit den Vorjahren sind schwierig, weil die EU ihre
Vorgehensweise bei Rechtsverstößen geändert hat.
## 68 Verfahren im Jahr 2014
„Immer mehr Vertragsverletzungsverfahren zeigen: Die Große Koalition will
in der Umweltpolitik nichts bewirken, keine Baustelle angehen“, sagte
Meiwald, der umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion ist.
Die Regierung erledige nicht einmal die Pflichtaufgaben.
„EU-Konsenseinigungen sind nicht besonders anspruchsvoll“, sagte er.
Das Bundesumweltministerium wollte weder zu den Vorwürfen noch zu der Zahl
der gestiegenen Verfahren Stellung nehmen. Aktuell hat Deutschland 13
Richtlinien der EU nicht ordnungsgemäß umgesetzt, etwa zum Vogelschutz auf
regionaler Ebene oder zur Festlegung von Flugrouten.
In einem Fall ist eine Klage unterwegs, weil Deutschland die
Umweltverträglichkeits-Richtlinie und Industrie-Emmissionen-Richtlinie
nicht umgesetzt hat.
Der 14. Fall betrifft die Vorgaben für Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Sie hat die Bundesregierung nicht schnell genug in nationales Recht
umgewandelt. Das dazu erforderliche Gesetz ist aber bereits verabschiedet,
so dass dieses Verfahren bald erledigt ist.
Verstöße gegen europäisches Umweltrecht sind die häufigsten Gründe für die
Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission. Von
den 1.347 gegen EU-Mitglieder laufenden Verfahren betrafen 322 die Umwelt,
223 Mobilität und Verkehr und 162 bezogen sich auf Regelverstöße in Bezug
auf den Binnenmarkt.
2014 gab es gegen Deutschland insgesamt 68 Verfahren. Gegen Griechenland
und Italien waren es mit 89 die meisten, gegen Ungarn und Estland mit 10
und 16 die wenigsten.
26 Jul 2015
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Naturschutz
Naturschutzgebiet
Moorburg
EU
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Vertragsverletzungsverfahren
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Krise in Griechenland
Ökologie
Große Koalition
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