# taz.de -- Flucht von Sudans Präsidenten al-Bashir: Rechtsbruch auf dem Rollf… | |
> Der sudanesische Präsident al-Bashir wird wegen Völkermordsvorwürfen per | |
> Haftbefehl gesucht. Trotzdem hat er Südafrika nun verlassen. | |
Bild: Omar al-Bashir beim Gruppenfoto auf dem Gipfel der Afrikanischen Union. | |
BERLIN taz |Der erste konkrete Versuch weltweit, einen amtierenden | |
Präsidenten wegen Völkermordes zu verhaften, ist gescheitert. Sudans | |
Präsident Omar Hassan al-Bashir, der am Samstag zum Staatengipfel der | |
Afrikanischen Union (AU) nach Südafrika gereist war, bestieg am Montag auf | |
der südafrikanischen Luftwaffenbasis Waterkloof sein Flugzeug und flog nach | |
Sudan zurück, noch während ein südafrikanisches Gericht über sein Schicksal | |
beriet. | |
Die Farce hatte am Sonntagvormittag ihren Lauf genommen, als Richter Hans | |
Fabricius am Hohen Gericht in Südafrikas Hauptstadt Pretoria eine | |
einstweilige Verfügung erließ, wonach Bashir das Land nicht wieder | |
verlassen dürfe, solange nicht über einen Antrag der | |
Menschenrechtsorganisation SALC (South African Litigation Centre) zur | |
Vollstreckung des gegen ihn vorliegenden Haftbefehls des Internationalen | |
Strafgerichtshofs befunden worden sei. Die Verfügung sorgte beim AU-Gipfel | |
in Johannesburg für erhebliche Aufregung und verzögerte den Gipfelauftakt | |
um rund fünf Stunden. Auf Antrag der südafrikanischen Regierung vertagte | |
sich das Gericht auf den späten Montagvormittag und ordnete an, das | |
Ausreiseverbot gelte derweil weiter und sei allen Ausreisestellen | |
mitzuteilen. | |
Die Regierungsseite machte bei dem Eilverfahren geltend, Bashir genieße als | |
Gast des AU-Gipfels Immunität; dies habe das Kabinett beschlossen. Die | |
Kläger machten geltend, Südafrika habe das Rom-Statut des Strafgerichtshofs | |
ratifiziert und in seine eigene Gesetzgebung übertragen; damit bestehe | |
sowohl die völkerrechtliche als auch die gesetzliche Pflicht, den | |
ICC-Haftbefehl zu vollstrecken. Diese Pflicht könne kein Kabinettsbeschluss | |
außer Kraft setzen. Das Rom-Statut erkennt keine Immunität für Staatschefs | |
an. | |
Sudans Regierung heizte die Verwirrung über Nacht mit widersprüchlichen | |
Äußerungen über Bashirs Verbleib an und erklärte zudem, sie habe von | |
Südafrikas Regierung die Zusicherung erhalten, dass Bashir unbehelligt | |
bleiben werde. | |
Kurz nachdem das Gericht am Montag wieder zusammentrat, diesmal unter dem | |
Vorsitzenden Richter Dunstan Mlambo, veröffentlichten Journalisten Fotos | |
der sudanesischen Präsidentenmaschine beim Abheben von der Luftwaffenbasis | |
Waterkloof. Die Regierungsseite vor Gericht sagte, sie könne das nicht | |
bestätigen. Dann sagte sie, sie gehe davon aus, dass Bashir nicht im | |
Flugzeug sei, weil sein Name nicht auf der von den Sudanesen übermittelten | |
Passagierliste stehe. | |
Gegen 15 Uhr, nach einer kurzen Unterbrechung, überschlugen sich die | |
Ereignisse vor Gericht. Richter Mlambo sagte, die Regierung solle sich für | |
Bashirs Verhaftung bereithalten. Regierungsvertreter Mokhari antwortete mit | |
der Bestätigung, dass Bashir das Land verlassen habe. Mlambo verkündete den | |
Senatsbeschluss: Der Haftbefehl gegen Bashir ist zu vollstrecken. Mokhari | |
antwortete mit der Zusicherung, Bashirs Ausreise zu untersuchen. Mlambo | |
ließ feststellen, die Gerichtsentscheidung sei missachtet worden. Die | |
Sitzung wurde geschlossen. | |
Dieser Artikel wurde aktualisiert um 17.20 Uhr. | |
15 Jun 2015 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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