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# taz.de -- Verfügung gegen Sudans Präsident: Al-Baschir sitzt in Südafrika …
> Sudans Präsident wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Trotzdem
> reiste er zum AU-Gipfel. Nun darf er Südafrika nicht mehr verlassen.
Bild: Mit Haftbefehl gesucht: Omar al-Baschir, hier im Januar in Riad
BERLIN taz | Es sollte ein Routinegipfel werden. Aber noch vor seiner
Eröffnung am Sonntag wurde der 25. Staatengipfel der Afrikanischen Union
(AU) im südafrikanischen Johannesburg von einem einzigen Teilnehmer
überschattet: Sudans Präsident Omar Hassan al-Bashir, der am späten Samstag
angereist war und gegen den Haftbefehle des Internationalen
Strafgerichtshofs in Den Haag anhängig sind.
Ein Gericht in Pretoria verfügte am Sonntagmittag per Eilerlass, Bashir
dürfe Südafrika nicht wieder verlassen, bevor es keine richterliche
Entscheidung darüber gibt, ob dieser Haftbefehl in Südafrika vollstreckt
wird. Geklagt auf Vollstreckung hatte die Menschenrechtsguppe South Africa
Litigation Centre (SALC). Die Verhandlung darüber begann am
Sonntagnachmittag. Am späten Nachmittag vertagte Richter Hans Fabricius die
Beratungen auf Montag und bestätigte derweil das Ausreiseverbot.
Den Haag sucht Bashir seit 2009 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
im Rahmen von Angriffen auf die Zivilbevölkerung der westsudanesischen
Region Darfur im Jahre 2003 und danach. 2010 wurden die Haftgründe in einem
zweiten Haftbefehl auf den Verdacht der Mittäterschaft bei Völkermord
erweitert. In Darfur sind seit 2002 mehrere Hunderttausend Menschen getötet
und mehrere Millionen vertrieben worden, zumeist Opfer arabischer Milizen,
die von Sudans Regierung aufgebaut und ausgerüstet wurden.
Die Haftbefehle sind umstritten, denn Sudan ist nicht Mitglied des
Internationalen Strafgerichtshofs. Dass Den Haag gegen Bashir überhaupt
Ermittlungen einleiten konnte, ist einem Votum des UN-Sicherheitsrats zu
verdanken. Sudans Regierung erkennt die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs
nicht an und wird darin von der AU unterstützt. 2014 beschloss ein
AU-Gipfel, dass afrikanische Amtsträger vor dem Strafgerichtshof Immunität
genießen. Aber vor dem aktuellen AU-Gipfel erinnerte der Strafgerichtshof
in einer Stellungnahme an die Pflicht seiner Mitgliedstaaten – zu denen
Südafrika gehört –, seine Haftbefehle zu vollstrecken. Südafrikas Regierung
argumentiert jetzt vor Gericht, sie habe auf einer Kabinettssitzung
beschlossen, sich stattdessen an den AU-Gipfelbeschluss zu halten.
Berichten zufolge wurden südafrikanische Diplomaten bei einem Treffen in
Den Haag vor dem AU-Gipfel ausdrücklich auf die Verpflichtung zur
Vollstreckung des Haftbefehls hingewiesen, sollte Bashir südafrikanischen
Boden betreten. Noch 2012 hatte Malawi darauf verzichtet, einen AU-Gipfel
abzuhalten, um dieser Verpflichtung entgehen zu können. Südafrika und
offenbar auch Bashir selbst gingen anscheinend davon aus, dass diesmal kein
Risiko bestehe.
Wie das ausgeht, ist völlig offen. Den Gipfel hat es gehörig
durcheinandergebracht. Der Auftakt Sonntagmittag verzögerte sich, die
Staatschefs verschwanden zu einer Sondersitzung hinter verschlossenen Türen
– ob mit Bashir oder ohne, blieb unklar. Zum gemeinsamen Gipfelfoto stellte
sich Bashir in die erste Reihe, nur zwei Plätze entfernt vom
UN-Untergeneralsekretär Jan Elliason, früher UN-Darfur-Sonderbeauftragter.
14 Jun 2015
## AUTOREN
Dominic Johnson
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