# taz.de -- Verfügung gegen Sudans Präsident: Al-Baschir sitzt in Südafrika … | |
> Sudans Präsident wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Trotzdem | |
> reiste er zum AU-Gipfel. Nun darf er Südafrika nicht mehr verlassen. | |
Bild: Mit Haftbefehl gesucht: Omar al-Baschir, hier im Januar in Riad. | |
BERLIN taz | Es sollte ein Routinegipfel werden. Aber noch vor seiner | |
Eröffnung am Sonntag wurde der 25. Staatengipfel der Afrikanischen Union | |
(AU) im südafrikanischen Johannesburg von einem einzigen Teilnehmer | |
überschattet: Sudans Präsident Omar Hassan al-Bashir, der am späten Samstag | |
angereist war und gegen den Haftbefehle des Internationalen | |
Strafgerichtshofs in Den Haag anhängig sind. | |
Ein Gericht in Pretoria verfügte am Sonntagmittag per Eilerlass, Bashir | |
dürfe Südafrika nicht wieder verlassen, bevor es keine richterliche | |
Entscheidung darüber gibt, ob dieser Haftbefehl in Südafrika vollstreckt | |
wird. Geklagt auf Vollstreckung hatte die Menschenrechtsguppe South Africa | |
Litigation Centre (SALC). Die Verhandlung darüber begann am | |
Sonntagnachmittag. Am späten Nachmittag vertagte Richter Hans Fabricius die | |
Beratungen auf Montag und bestätigte derweil das Ausreiseverbot. | |
Den Haag sucht Bashir seit 2009 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit | |
im Rahmen von Angriffen auf die Zivilbevölkerung der westsudanesischen | |
Region Darfur im Jahre 2003 und danach. 2010 wurden die Haftgründe in einem | |
zweiten Haftbefehl auf den Verdacht der Mittäterschaft bei Völkermord | |
erweitert. In Darfur sind seit 2002 mehrere Hunderttausend Menschen getötet | |
und mehrere Millionen vertrieben worden, zumeist Opfer arabischer Milizen, | |
die von Sudans Regierung aufgebaut und ausgerüstet wurden. | |
Die Haftbefehle sind umstritten, denn Sudan ist nicht Mitglied des | |
Internationalen Strafgerichtshofs. Dass Den Haag gegen Bashir überhaupt | |
Ermittlungen einleiten konnte, ist einem Votum des UN-Sicherheitsrats zu | |
verdanken. Sudans Regierung erkennt die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs | |
nicht an und wird darin von der AU unterstützt. 2014 beschloss ein | |
AU-Gipfel, dass afrikanische Amtsträger vor dem Strafgerichtshof Immunität | |
genießen. Aber vor dem aktuellen AU-Gipfel erinnerte der Strafgerichtshof | |
in einer Stellungnahme an die Pflicht seiner Mitgliedstaaten – zu denen | |
Südafrika gehört –, seine Haftbefehle zu vollstrecken. Südafrikas Regierung | |
argumentiert jetzt vor Gericht, sie habe auf einer Kabinettssitzung | |
beschlossen, sich stattdessen an den AU-Gipfelbeschluss zu halten. | |
Berichten zufolge wurden südafrikanische Diplomaten bei einem Treffen in | |
Den Haag vor dem AU-Gipfel ausdrücklich auf die Verpflichtung zur | |
Vollstreckung des Haftbefehls hingewiesen, sollte Bashir südafrikanischen | |
Boden betreten. Noch 2012 hatte Malawi darauf verzichtet, einen AU-Gipfel | |
abzuhalten, um dieser Verpflichtung entgehen zu können. Südafrika und | |
offenbar auch Bashir selbst gingen anscheinend davon aus, dass diesmal kein | |
Risiko bestehe. | |
Wie das ausgeht, ist völlig offen. Den Gipfel hat es gehörig | |
durcheinandergebracht. Der Auftakt Sonntagmittag verzögerte sich, die | |
Staatschefs verschwanden zu einer Sondersitzung hinter verschlossenen Türen | |
– ob mit Bashir oder ohne, blieb unklar. Zum gemeinsamen Gipfelfoto stellte | |
sich Bashir in die erste Reihe, nur zwei Plätze entfernt vom | |
UN-Untergeneralsekretär Jan Elliason, früher UN-Darfur-Sonderbeauftragter. | |
14 Jun 2015 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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