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# taz.de -- Entscheidung der SPD im Fall Edathy: Mitgliedschaft muss drei Jahre…
> Eine Schiedskommission der SPD hat beschlossen: Sebastian Edathy muss die
> Partei nicht verlassen. Eine Pause muss er dennoch einlegen.
Bild: Der Prozess gegen ihn wurde nach einem Geständnis eingestellt: Sebastian…
Berlin taz | Seine Wette hat Sebastian Edathy gewonnen. Ende April hatte
der ehemalige Abgeordnete auf seiner Facebookseite geschrieben, er setze
mindestens 50 Euro darauf, dass er „am Ende des laufenden
SPD-Parteiordnungsverfahrens NICHT aus der SPD ausgeschlossen wird“. Drei
Internetnutzer hielten dagegen – und müssen jetzt zahlen: Eine
Schiedskommission der Sozialdemokraten in Hannover hat zwar entschieden,
[1][dass Edathy seine Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen muss].
Sein Parteibuch darf er aber behalten.
Ein Kompromiss in einem langwierigen Verfahren: Als vor über einem Jahr
bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Kinderpornoverdachts
gegen Edathy ermittelt, beantragte die SPD-Spitze seinen Rauswurf. Ein
schwieriges Vorhaben, denn Parteien dürfen laut Gesetz nur dann ein
Mitglied ausschließen, „wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder
erheblich gegen Grundsätze der Partei verstößt und ihr damit einen schweren
Schaden zufügt“. Ob dies im Fall des Exabgeordneten zutrifft, musste eine
Kommission im SPD-Bezirk Hannover entscheiden, aus dem Edathy stammt. Die
Genossen in Niedersachsen hatten von Anfang an Zweifel.
Erst ließen sie das Verfahren monatelang ruhen, um den Ausgang des
Strafverfahrens gegen Edathy abzuwarten. Hätte ihn das Landgericht Verden
wegen Kinderporno-Konsums verurteilt, hätte es der SPD ein Argument für den
Rausschmiss geliefert. Die Richter stellten das Strafverfahren aber gegen
die Zahlung einer Geldstrafe ein, Edathy ist damit nicht vorbestraft und in
Hannover wuchsen die Zweifel: Die dreiköpfige Schiedskommission teilte der
SPD-Spitze schon vor Wochen mit, dass deren Antragsbegründung nicht
ausreiche. Das Willy-Brandt-Haus musste nachbessern; und es erfüllte die
Vorgaben für einen Parteiausschluss offenbar wieder nicht.
Ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte könne dem
Exabgeordneten nicht nachgewiesen werden, teilte die Kommission nun mit.
Die Kinderporno-Vorwürfe seien Edathys Privatsache, das große Medienecho
sei nicht seine Schuld. Trotzdem verstoße es gegen die „grundsätzliche
Haltung und Programmatik“ der Partei, Nacktbilder von Kindern und
Jugendlichen herunterzuladen – daher die 3-Jahres-Strafe. Sowohl Edathy als
auch die SPD-Spitze haben nun zwei Wochen Zeit, die Entscheidung
anzufechten. „Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen
und anschließend entscheiden, ob wir die Bundesschiedskommission anrufen
werden“, sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi.
Unabhängig vom Urteil der Parteikommission war in Niedersachsen kurz zuvor
schon eine andere Entscheidung gefallen: Die Staatsanwaltschaft Göttingen
hat Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig
eingestellt. Er stand im Verdacht, Details aus dem Verfahren gegen Edathy
an die Presse verraten zu haben. Beweise gab es dafür aber nicht.
1 Jun 2015
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[1] /Entscheidung-der-SPD-im-Fall-Edathy/!5201941/
## AUTOREN
Tobias Schulze
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