# taz.de -- Entscheidung der SPD im Fall Edathy: Mitgliedschaft muss drei Jahre… | |
> Eine Schiedskommission der SPD hat beschlossen: Sebastian Edathy muss die | |
> Partei nicht verlassen. Eine Pause muss er dennoch einlegen. | |
Bild: Der Prozess gegen ihn wurde nach einem Geständnis eingestellt: Sebastian… | |
BERLIN taz | Seine Wette hat Sebastian Edathy gewonnen. Ende April hatte | |
der ehemalige Abgeordnete auf seiner Facebookseite geschrieben, er setze | |
mindestens 50 Euro darauf, dass er „am Ende des laufenden | |
SPD-Parteiordnungsverfahrens NICHT aus der SPD ausgeschlossen wird“. Drei | |
Internetnutzer hielten dagegen – und müssen jetzt zahlen: Eine | |
Schiedskommission der Sozialdemokraten in Hannover hat zwar entschieden, | |
[1][dass Edathy seine Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen muss]. | |
Sein Parteibuch darf er aber behalten. | |
Ein Kompromiss in einem langwierigen Verfahren: Als vor über einem Jahr | |
bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Kinderpornoverdachts | |
gegen Edathy ermittelt, beantragte die SPD-Spitze seinen Rauswurf. Ein | |
schwieriges Vorhaben, denn Parteien dürfen laut Gesetz nur dann ein | |
Mitglied ausschließen, „wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder | |
erheblich gegen Grundsätze der Partei verstößt und ihr damit einen schweren | |
Schaden zufügt“. Ob dies im Fall des Exabgeordneten zutrifft, musste eine | |
Kommission im SPD-Bezirk Hannover entscheiden, aus dem Edathy stammt. Die | |
Genossen in Niedersachsen hatten von Anfang an Zweifel. | |
Erst ließen sie das Verfahren monatelang ruhen, um den Ausgang des | |
Strafverfahrens gegen Edathy abzuwarten. Hätte ihn das Landgericht Verden | |
wegen Kinderporno-Konsums verurteilt, hätte es der SPD ein Argument für den | |
Rausschmiss geliefert. Die Richter stellten das Strafverfahren aber gegen | |
die Zahlung einer Geldstrafe ein, Edathy ist damit nicht vorbestraft und in | |
Hannover wuchsen die Zweifel: Die dreiköpfige Schiedskommission teilte der | |
SPD-Spitze schon vor Wochen mit, dass deren Antragsbegründung nicht | |
ausreiche. Das Willy-Brandt-Haus musste nachbessern; und es erfüllte die | |
Vorgaben für einen Parteiausschluss offenbar wieder nicht. | |
Ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte könne dem | |
Exabgeordneten nicht nachgewiesen werden, teilte die Kommission nun mit. | |
Die Kinderporno-Vorwürfe seien Edathys Privatsache, das große Medienecho | |
sei nicht seine Schuld. Trotzdem verstoße es gegen die „grundsätzliche | |
Haltung und Programmatik“ der Partei, Nacktbilder von Kindern und | |
Jugendlichen herunterzuladen – daher die 3-Jahres-Strafe. Sowohl Edathy als | |
auch die SPD-Spitze haben nun zwei Wochen Zeit, die Entscheidung | |
anzufechten. „Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen | |
und anschließend entscheiden, ob wir die Bundesschiedskommission anrufen | |
werden“, sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi. | |
Unabhängig vom Urteil der Parteikommission war in Niedersachsen kurz zuvor | |
schon eine andere Entscheidung gefallen: Die Staatsanwaltschaft Göttingen | |
hat Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig | |
eingestellt. Er stand im Verdacht, Details aus dem Verfahren gegen Edathy | |
an die Presse verraten zu haben. Beweise gab es dafür aber nicht. | |
1 Jun 2015 | |
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## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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