Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kriegsverbrecher-Prozess in Stuttgart: Vor der Richterbank ist Wahr…
> Seit Mai 2011 stehen in Stuttgart zwei Hutu-Milizenführer wegen
> Kriegsverbrechen im Kongo vor Gericht. Auch das Gericht selbst steht auf
> dem Prüfstand.
Bild: Ein Kämpfer der FDLR: „Die Verhaftung sollte uns zum Aufgeben zwingen,…
STUTTGART taz | Es ist heiß an diesem Nachmittag, die Prozessbeteiligten im
stickigen Saal 6 des Oberlandesgerichts Stuttgart dösen mehr oder weniger
vor sich hin. Der Verhandlungstag 96, der letzte vor der Sommerpause, geht
zu Ende. Gerade hat der ruandische Dolmetscher das abgehörte Telefonat
Nummer 7.152 vom 28. August 2009 übersetzt.
Darin rätseln Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, die beiden
Angeklagten, warum der deutsche Internet-Provider OVH ihre Webseite
[1][www.fdlr.org] abgeschaltet hat. „Der Grund ist, dass es Leute gibt, die
angerufen haben und gesagt haben, dass es die Internetseite von Mördern
ist“, erklärt Musoni, Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen
Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), seinem
Präsidenten Murwanashyaka.
Davor hat einer der sechs Richter die deutsche Übersetzung eines
UN-Berichts verlesen. Es geht um ein Massaker im ostkongolesischen Dorf
Busurungi in der Nacht zum 10. Mai 2009, bei dem laut Anklageschrift
FDLR-Kämpfer „mindestens 96 Zivilisten erschossen, erstachen, erschlugen
oder zerhackten“. Die UN-Ermittler, die Busurungi Tage später besuchten,
berichten, ganze Familien von FDLR-Kämpfern hätten sich beteiligt, mit
Stöcken und Macheten. „Es gab auch Kinder, die Kinder getötet haben“,
schreiben sie.
Ein Zeuge erzählte dem UN-Team, wie eine Frau mit ihren fünf Kindern in
ihrem Haus eingeschlossen und verbrannt wurde. Der Vater eines anderen
wurde mit einer Machete aufgeschlitzt, die Leiche auf die Straße geworfen.
„Die FDLR hat nach den Angriffen gefeiert und gesungen: ’Wohin ihr auch
geht, FDLR wird euch folgen‘ “, heißt es.
## Jahrelange Ermittlungen
Das Massaker von Busurungi ist der schlimmste einzelne Tatvorwurf in dem
Kriegsverbrecherprozess, der seit 4. Mai 2011 im OLG Stuttgart läuft.
Murwanashyaka und Musoni, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, sind
beschuldigt, als Präsident und Vizepräsident der ruandischen Miliz FDLR
systematische Verbrechen gegen die kongolesische Zivilbevölkerung
verantwortet und nicht verhindert zu haben.
Zusätzlich seien sie Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer
ausländischen terroristischen Organisation. Das ist das Ergebnis
jahrelanger Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, die Tausende
Telefongespräche, E-Mails und SMS-Nachrichten auswertete. In Ruanda
befragten die Ermittler Dutzende ehemaliger FDLR-Kämpfer. Sie holten auch
Aussagen von kongolesischen Opfern ein.
Noch nie hat die deutsche Justiz ein derartiges Verfahren gestartet – nach
dem Völkerstrafgesetzbuch, das das Rom-Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs in deutsches Recht überträgt. Zuständig ist sie, weil die
beiden Angeklagten seit vielen Jahren in Deutschland leben und die FDLR von
Baden-Württemberg aus führten.
Parallel dazu läuft in Frankfurt ein Völkermordprozess gegen den
ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, ebenfalls wohnhaft in
Deutschland, wegen Massakern an Tutsi während des Genozids in Ruanda 1994.
All das ist ein eindeutiges Signal: Mutmaßliche Kriegsverbrecher, die in
Deutschland leben, sollen nicht straffrei davonkommen.
## Nur wenige Zuschauer
Im Vergleich zu dieser historischen Aufgabe erscheint das Prozessgeschehen
in Stuttgart erstaunlich banal. Das einzige, was im OLG-Gebäude in der
Stuttgarter Olgastraße auf etwas Außergewöhnliches hindeutet, ist die
Sicherheitsschleuse vor Saal 6. Drinnen verlieren sich meist nur wenige
Zuschauer auf den hölzernen Klappsitzen im Publikumsraum. Und zweimal die
Woche, montags und mittwochs kurz nach halb zehn, wiederholt sich die
gleiche Prozedur.
Die Angeklagten werden einzeln von Polizeibeamten mit Handschellen in den
Gerichtssaal und auf die Anklagebank geführt, die Verteidigung wartet
schon, auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft sitzen schon da in ihren
roten Roben. Sobald die Mitglieder des 5. Strafsenats den Saal betreten,
werden den Angeklagten die Handschellen abgenommen. Sämtliche Anwesenden
erheben sich, bis der Vorsitzende Richter Hettich durch seine Brille den
Saal mustert und freundlich mit leicht schwäbischem Akzent sagt: „Bitte
nehmen Sie Platz.“
Was dann passiert, ist oft schwer zu verstehen. Scheinbar zufällig greift
der Senat in den Fundus der Beweismittel der Anklage und lässt ohne
erkennbare Logik in der Abfolge Telekommunikationsüberwachungsprotokolle
oder Dokumente verlesen, die bereits in den Akten stehen. Es geht darum, ob
die vor Gericht von Dolmetschern live vorgenommene Neuübersetzung von
Telefongesprächen auf Kinyarwanda oder Französisch den Übersetzungen in der
Akte entspricht, und was die Verteidigung dazu sagt, wie die Anklage die
Beweismittel bewertet.
Es sind Phasen des Prozesses, die kein Ende zu nehmen scheinen. Das
Prozessgeschehen bezieht sich dann darauf, dass die Verteidigung versucht,
den Beweiswert oder auch die Glaubwürdigkeit der Beweismittel anzuzweifeln,
zuweilen mit robusten Methoden: so wird dem ruandischen Dolmetscher
Unfähigkeit unterstellt. Auch wenn schließlich doch Zeugen auftreten, seien
es extra eingeflogene ehemalige FDLR-Kämpfer aus Ruanda oder Experten,
dreht sich die Befragung oft langwierig um den Abgleich ihrer Aussagen in
Stuttgart mit denen ihrer Vernehmung durch deutsche Staatsanwälte Jahre
vorher.
## Geschichtskonflikt
Dabei geht es um grundlegende Dinge, nämlich die unterschiedlichen
Versionen der Geschichte Ruandas und Kongos und den Charakter der FDLR: Ist
sie eine politische Bewegung mit legitimen Zielen, deren militärisches
Handeln sich darauf beschränkt, ruandische Hutu-Flüchtlinge zu schützen?
Oder ist sie eine Terrororganisation in der Nachfolge des ruandischen
Völkermordes, die in Teilen des Kongo ein Schreckensregime führt?
Das zu beurteilen, setzt detailliertes Wissen über die Region voraus. Doch
die Verfahrensbeteiligten in Stuttgart bemühen sich nicht sichtbar, dieses
Wissen systematisch zu erlangen. Ebenfalls nicht vorhanden sind offenbar
brauchbare detaillierte Landkarten des Ostkongo, die den Ablauf des
Kriegsgeschehens verständlich machen würden. Gerade wenn der
Geschichtskonflikt zwischen Verteidigung und Anklage tobt, wirken die
Senatsmitglieder oft desinteressiert.
Dabei liefern die überwachten Telefongespräche und E-Mails immer wieder
interessante historische Erkenntnisse. So diskutiert Murwanashyaka mit
hochrangigen Verantwortlichen der FDLR über neue Strategien, das Image der
Miliz international aufzupolieren, um nicht mehr als verbrecherisch
angesehen zu werden. Vor diesem Hintergrund erließ Murwanashyaka im Jahr
2009 Anweisungen an seine Kämpfer, den Kampf zwar fortzuführen, jedoch
keine Vergewaltigungen und Morde mehr zu begehen. Denn Murwanashyaka wusste
schon damals genau, dass er für solche Verbrechen eines Tages zur
Verantwortung gezogen werden würde.
In einem Gespräch mit Musoni am 18. Juli 2009 zählt der FDLR-Präsident die
Vorwürfe auf, mit denen er zu rechnen habe: „Erstens Vergewaltigung, das
habe ich schon erzählt. Der andere Vorwurf gegen uns sind all diese
Massaker. Ein weiterer Vorwurf gegen uns ist die Ausbeutung des Reichtums
des Kongo. Schließlich gibt es den Vorwurf, wir würden die Entwaffnung
ablehnen. Es sind diese vier Punkte“, sagt Murwanashyaka. „Gott ist mitten
in unserem Kampf. Ich frage mich manchmal, warum sie uns nicht verhaften.“
So wie Murwanashyaka sich bereits im Vorfeld detailliert vorbereitete, so
wirkt er auch im Gerichtssaal stets konzentriert. Er gibt seinen
Verteidigern regelmäßig Hinweise, welche Fragen zu stellen sind. Ebenso
Musoni. Doch eine eigene Aussage haben beide bisher verweigert.
## Aus Ruanda eingeflogen
Besonders genau hören die beiden Angeklagten hin, wenn in Stuttgart
ehemalige FDLR-Kämpfer auftreten, die sich von der UNO haben demobilisieren
und nach Ruanda zurückbringen lassen, wo sie jetzt als Zivilisten leben. 12
von 32 geplanten Zeugen aus Ruanda konnten bisher vernommen werden.
Einer der wohl wichtigsten von ihnen war im Oktober 2011 der ehemalige
Militärchef der FDLR, Paul Rwarakabije, heute hoher Staatsbeamter in
Ruanda. Er bestätigte, dass Murwanashyaka Leitlinien für die Soldaten
entwickelt habe, dass ihm regelmäßig Bericht erstattet wurde.
„Murwanashyaka gab Feedback, damit wir wussten, was wir machen sollten“,
schildert er die Rolle des FDLR-Präsidenten. „Das letzte Wort hatte er.“
Ein weiterer Zeuge antwortet auf die Frage nach dem Verhältnis zwischen
Murwanashyaka und seinen Kämpfern: „Als Kind muss man den Vater
respektieren.“ Ein anderer sagt aus, dass die FDLR Plünderungen auf Befehl
verübt habe, als Überlebens- und Trainingsstrategie. Zwar habe
Murwanashyaka erklärt, dass Plünderungen und Raub nicht mit den Zielen der
FDLR vereinbar wären, doch habe dies vor Ort keine Rolle gespielt. Nur
Plünderungen ohne Befehl seien bestraft worden.
Murwanashyaka, erinnern sich weitere, habe es stets abgelehnt, den
bewaffneten Kampf einzustellen, um seinen Einfluss auf die kongolesischen
und ruandischen Regierungen nicht zu verlieren. Daher kamen regelmäßig
Botschaften von ihm, um die Kämpfer zu motivieren.
Eine Standardfrage von Senat und Bundesanwaltschaft an FDLR-Zeugen in
Stuttgart lautet: War Präsident Murwanashyaka auch der militärische Führer?
Die Antwort war immer dieselbe: Er sei der oberste Führer, der wie jeder
andere Staatspräsident den Oberbefehl über die Armee habe, wobei die
Befehle im Einzelnen vom höchsten FDLR-Militärführer im Kongo selbst kamen,
General Sylvestre Mudacumura. Daher ist von zentraler Bedeutung, wie
Murwanashyaka und Mudacumura miteinander kommunizierten. Gab Murwanashyaka
auch Befehle an seinen Armeechef? Oder hätte er es zumindest tun können,
unterließ es aber? Das sind die Kriterien der sogenannten
„Vorgesetztenverantwortlichkeit“.
2009, kurz bevor die Armeen Kongos und Ruandas gemeinsam gegen die FDLR
vorgingen, habe Murwanashyaka Befehle an Mudacumura geschickt, so ein
Zeuge: „Er teilte uns mit, die ruandische und die kongolesische Armee
würden zusammenarbeiten, um uns zu bekämpfen. Laut Telegramm sollten wir
der kongolesischen Bevölkerung mitteilen, dass sie nicht mit den Armeen
zusammenarbeiten solle. Diejenigen, die mit ihnen zusammenarbeiten,
betrachten wir als Feind. Das stand im Telegramm, es kam von Murwanashyaka.
So teilte es uns Mudacumura mit.“
Diese Aussage ist wichtig, denn in der Folge beging die FDLR zahlreiche
Rachefeldzüge gegen kongolesische Gemeinden, deren Bewohnern sie vorhielt,
mit dem Feind zu kooperieren. Und genau diese Rachefeldzüge sind Gegenstand
der deutschen Anklage.
## Traumatisierte Zeugen
Aus Sicht der Verteidigung ist all dies kein Beleg für irgendetwas, da es
sich nicht um direkte Zeugen der vorgeworfenen Verbrechen handele. Immer
wieder übt die Verteidigung – und das ist ja auch ihre Aufgabe – durch
aggressive Befragung Druck auf die Zeugen aus. Ziel ist, die Zeugen zu
verunsichern und mögliche Lücken und Widersprüche in den Aussagen
aufzudecken. Regelmäßig wirft die Verteidigung dem Senat vor, seiner
Pflicht zur Sachaufklärung nicht nachzukommen.
Für die FDLR-Zeugen ist dies eine Herausforderung. Sie treten ja nicht nur
erstmals vor einem deutschen Richter auf; für viele ist es vermutlich ihre
erste Überseereise überhaupt und auch das erste Mal, dass sie ihren
Präsidenten Murwanashyaka leibhaftig zu Gesicht bekommen.
Angriffe auf Zivilisten habe die FDLR nicht begangen, sagen die
FDLR-Zeugen. In den Befragungen wird aber deutlich, dass die Miliz eine
eigene Definition von Zivilisten hat. All jene, die in ihren Dörfern mit
Feinden der FDLR – ab 2009 also auch Kongos Armee – zusammenlebten, werden
nicht als Zivilisten angesehen. Daher gibt es nach dem Verständnis der FDLR
keine Übergriffe auf Zivilisten, wenn die Miliz diese Dörfer angreift.
Wenn Vertreter der FDLR von Zivilisten sprechen, meinen sie in der Regel
die von ihnen selbst geschützten ruandischen Hutu-Flüchtlinge. Einige von
ihnen kamen als Kinder zur FDLR. Manche hatten im Krieg Angehörige
verloren. Die FDLR bot ihnen Schutz und Struktur. Schaubilder über die
politischen und militärischen Organe der FDLR werden im Gerichtssaal
präsentiert. Murwanashyaka wurde als Präsident wahrgenommen, sogar als
gottgleich. Ein FDLR-Veteran sagt, es habe 12-Jährige als Hilfskräfte
gegeben – „weil jemand, der Flüchtling im Kongo ist, keine andere Wahl
hat“.
## Die Zeugen widersprachen
Für die ruandischen Zeugen wäre eine psychologische Betreuung in Stuttgart
sicherlich von Vorteil gewesen. Einige bekamen zwar einen Rechtsbeistand,
der jedoch während der Vernehmung kaum eine Rolle spielte. Jedem wurde
vorab erklärt, dass er im Falle der Selbstbezichtigung die Aussage
verweigern könne; als Auslandszeugen könnten sie sogar die komplette
Aussage verweigern, wie die Verteidigung stets betonte.
Doch dann widersprachen die Zeugen und sagten, dass sie ja gekommen seien,
um auszusagen. Es schien ihnen undenkbar, nach dem langen Flug aus Ruanda
nach Deutschland vor Gericht aufzutreten, nur um dann nichts zu sagen.
Am detailliertesten schilderten die Zeugen dann, wie sie zur FDLR kamen und
wie ihre Zeit dort aussah. Einigen war deutlich anzusehen, wie belastend es
für sie war, zum Beispiel über den Tod ihrer Angehörigen zu sprechen. Man
kann davon ausgehen, dass diese Zeugen schwersttraumatisiert sind. Eine
entsprechende Betreuung und Vorbereitung hat das Gericht ihnen indes nicht
ermöglicht.
Der Prozess dürfte noch Jahre dauern, es sei denn, die Angeklagten
gestehen. Wichtige Zeugen kommen erst noch, die bereits geladenen kommen
wohl alle noch mal. Am 10. September geht es weiter. Die Verteidigung hat
eine Erklärung zum UN-Bericht zu Busurungi angekündigt.
19 Aug 2012
## LINKS
[1] http://www.fdlr.org
## AUTOREN
Bianca Schmolze
Dominic Johnson
## TAGS
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Ruanda
FDLR
FDLR
Kongo
Internationaler Strafgerichtshof
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
## ARTIKEL ZUM THEMA
Völkermord in Ruanda: Verdächtiger in deutscher Haft
Ein von Ruanda gesuchter neuseeländischer Staatsbürger wurde in Frankfurt
festgenommen. Ruanda beantragt seine Auslieferung.
2.-4. Tag FDLR-Unterstützerprozess: Der Großonkel des Kommandeurs
Bewegtes Leben: Der Angeklagte Jean-Bosco U verlor Angehörige in Ruandas
Völkermord, arbeitete dann in Bonn als Diplomat und half später der FDLR.
FDLR-Unterstützerprozess: Holpriger Beginn in Düsseldorf
Drei Deutsch-Ruander stehen wegen Unterstützung der FDLR-Führung vor
Gericht. Der Verteidiger sorgt zur Prozesseröffnung für Verzögerung.
155.-161. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Die Angeklagten bleiben in Haft
Ein Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens und
Haftentlassung der FDLR-Führer wird abgelehnt. Aber einige der
kongolesischen Opferzeuginnen werden kritisiert.
Strafgerichtshof in Den Haag: Spart sich die Welt ihr Gericht?
Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs beraten die
Zukunft des Den Haager Tribunals. Viele neue Fälle stehen an, aber die
alten stauen sich.
95. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Kein Zeugenschutz
Ein großes Problem des Kriegsverbrecherprozesses ist der Schutz
potentieller Zeugen. Sie leben in ständiger Gefahr, Ziel von Racheakten der
FDLR zu werden.
Amnesty-Expertin zum Völkerstrafrecht: „Keine Strafanzeigen zur Unzeit“
Das Völkerstrafgesetzbuch sei eine große Errungenschaft, auch wenn es kaum
Anwendung finde, meint Amnesty-Expertin Von Braun. Denn die Gesetze würden
ernstgenommen.
Kriegsverbrechen und Justiz: Deutschland klagt ab und zu mal an
Nach dem Völkerstrafgesetzbuch kann die Bundesanwaltschaft Kriegsverbrechen
weltweit verfolgen – von Rumsfeld bis zu den Taliban. Warum tut sie es so
selten?
Krieg im Kongo: Gejagt, aber nicht gebrochen
Niemand im Kongo will die FDLR mehr bei sich dulden – sogar die
Militärführung ist auf der Flucht. Aber die Kämpfer halten an ihrem Ziel
fest: den Krieg nach Ruanda tragen.
Kommentar Kriegsverbrecherprozess in Stuttgart: Weltjustiz aus Deutschland
Das laufende Verfahren in Stuttgart gegen zwei FDLR-Milizionäre ist
juristisch neu für Deutschland. Es öffnet für Deutschland eine Tür zur
Welt.
Chronologie Hutu-Milizenführer: Der Weg des Verbrechens
Wie sah der Anklageweg der ruandischen Hutu-Milizenführer Ignace
Murwanashyaka und Straton Musoni aus, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt
wurden? Eine Chronologie.
90. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Das Video der UNO
Ein Videofilm bringt ein Stück kongolesische Wirklichkeit in den
Stuttgarter Gerichtssaal: Die Demobilisierungsabteilung der UN-Mission
versorgt und rettet ein Opfer der FDLR.
89.-92. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Das Gedächtnis der UNO
Der UN-Experte Matthew Brubacher hat unzählige FDLR-Kämpfern interviewt,
die im Kongo aus dem Busch kamen und nach Ruanda zurückkehrten. Woran
erinnert er sich?
85.-88. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Die Uno hat das Wort
Der ehemalige UN-Experte Dinesh Mahtani erzählt, wie er die Strukturen und
Verbrechen der FDLR im Kongo untersuchte. Seine Quellen bleiben vertraulich
– das frustriert die Verteidigung.
83.-84. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: 248 mal telefoniert
Die Ex-Frau von FDLR-Vize Musoni hatte ein Telefon, von dem aus allein im
Jahr 2005 viele hundert Mal mit dem FDLR-Militärchef im Kongo telefoniert
wurde.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.