Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Amnesty-Expertin zum Völkerstrafrecht: „Keine Strafanzeigen zur …
> Das Völkerstrafgesetzbuch sei eine große Errungenschaft, auch wenn es
> kaum Anwendung finde, meint Amnesty-Expertin Von Braun. Denn die Gesetze
> würden ernstgenommen.
Bild: Die UNO ist bei Kriegsverbrechen oft hilflos. Das Völkerstrafrecht könn…
taz: Frau von Braun, seit zehn Jahren gibt es in Deutschland das
Völkerstrafgesetzbuch. Ist das für Sie eine Erfolgsgeschichte oder eine
Enttäuschung?
Leonie von Braun: Für mich ist es eine klare Erfolgsgeschichte. Schon die
Existenz des Gesetzes ist eine Errungenschaft. Es ermöglicht die Bestrafung
von Völkermord, Menschlichkeits- und Kriegsverbrechen durch deutsche
Gerichte, auch wenn keine Deutschen als Opfer und Täter beteiligt waren.
Es gibt bisher aber nur einen Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart gegen
zwei Milizenführer aus dem Kongo ...
Dass es diesen Prozess überhaupt gibt, ist schon ein großer Erfolg. Er
zeigt, dass die deutsche Justiz das Gesetz ernst nimmt und anwendet. Der
Kongo ist einer der größten Krisenherde weltweit, deshalb ist dieser
Prozess von immenser Bedeutung und wird von Menschenrechtsorganisationen
weltweit beobachtet.
Ist es wirklich schon ein Erfolg, wenn ein Gesetz nicht nur im Gesetzbuch
steht, sondern tatsächlich einmal angewandt wird?
Ja, leider ist das so. Es hat einige Lobbyarbeit bedurft, bis es
arbeitsfähige Strukturen bei der Bundesanwaltschaft und beim
Bundeskriminalamt gab. Und dann haben Menschenrechtsorganisationen in
diesem Fall viele Beweise zunächst selbst gesammelt, um die
Bundesanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu
überzeugen. Jetzt aber kann die Justiz in diesem Verfahren Erfahrungen
sammeln, die auch in Zukunft von großem Wert sein werden.
Braucht die Bundesanwaltschaft mehr Personal für die Verfolgung von
Kriegsverbrechen und Völkermord?
Nicht generell. Aber wenn es konkrete Fälle gibt, die aufwändige
Ermittlungen erfordern, dann muss das entsprechende Referat schnell mit
Personal aus anderen Bereichen aufgestockt werden - so wie man es bei
anderen Kriminalitätsformen auch handhabt.
Fälle gibt es doch genug. Menschenrechtsorganisationen haben zahlreiche
Strafanzeigen gestellt, die aber nicht zu Ermittlungen führten, etwa gegen
Ex-US-Verteidigungsminister Rumsfeld wegen seiner Verantwortung für
Guantanamo und den irakischen Folterknast Abu Ghraib...
Ich verstehe die Enttäuschung über die Nichtbearbeitung dieser Anzeigen.
Aber man darf auch keine übertriebenen Erwartungen haben. Manche
Strafanzeigen können, wenn sie zur Unzeit kommen, mehr Schaden anrichten
als sie nutzen.
Sie fanden diese Strafanzeigen also falsch.
Nein, in der Sache haben sie durchaus ihre Berechtigung. Zudem sind die
Begründungen der Bundesanwaltschaft, warum sie nicht ermittelt hat, oft an
den Haaren herbeigezogen. Aber man sollte ein wichtiges neues Gesetz
zunächst nicht mit Fällen belasten, die absehbar große politische
Verwicklungen mit sich bringen. Sonst ist das Gesetz im Nu wieder
entschärft, wie die Erfahrung in Belgien und Spanien gezeigt hat.
Sie sind also froh, dass das deutsche Völkerstrafgesetzbuch überhaupt noch
existiert?
Ja, ich glaube, man muss es ganz realistisch sagen: Es ist ein Erfolg, dass
das Völkerstrafgesetzbuch nach zehn Jahren unverändert besteht und nun
endlich angewandt wird - hoffentlich auch in weiteren Verfahren.
21 Aug 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neue Berliner Integrationsbeauftragte: Frontal in den neuen Job
Monika Lüke tritt die Nachfolge Günter Pienings als Berliner
Integrationsbeauftragte an. Ihr Streit mit Amnesty International ist gerade
vorbei.
Krieg im Kongo: Gejagt, aber nicht gebrochen
Niemand im Kongo will die FDLR mehr bei sich dulden – sogar die
Militärführung ist auf der Flucht. Aber die Kämpfer halten an ihrem Ziel
fest: den Krieg nach Ruanda tragen.
Kommentar Kriegsverbrecherprozess in Stuttgart: Weltjustiz aus Deutschland
Das laufende Verfahren in Stuttgart gegen zwei FDLR-Milizionäre ist
juristisch neu für Deutschland. Es öffnet für Deutschland eine Tür zur
Welt.
Kriegsverbrecher-Prozess in Stuttgart: Vor der Richterbank ist Wahrheit relativ
Seit Mai 2011 stehen in Stuttgart zwei Hutu-Milizenführer wegen
Kriegsverbrechen im Kongo vor Gericht. Auch das Gericht selbst steht auf
dem Prüfstand.
Chronologie Hutu-Milizenführer: Der Weg des Verbrechens
Wie sah der Anklageweg der ruandischen Hutu-Milizenführer Ignace
Murwanashyaka und Straton Musoni aus, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt
wurden? Eine Chronologie.
Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Vergewaltigt, versklavt, getötet
Tötung, Vergewaltigung... Was die Bundesanwaltschaft genau den ruandischen
Hutu-Milizenführern Murwanashyaka und Musoni vorwirft.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.