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# taz.de -- Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Vergewaltigt, versklavt, getötet
> Tötung, Vergewaltigung... Was die Bundesanwaltschaft genau den
> ruandischen Hutu-Milizenführern Murwanashyaka und Musoni vorwirft.
Bild: Ihm wird die Anklage wohl bekannt sein: Mutmaßlicher Kriegsverbrecher St…
BERLIN taz | Den beiden Angeklagten werden Taten der FDLR im Kongo zur Last
gelegt: Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 26 Fällen und
Kriegsverbrechen in 39 Fällen. Diese fanden laut der zu Prozessbeginn am 4.
Mai 2011 verlesenen Anklage „im Rahmen eines ausgedehnten oder
systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“ und „im Zusammenhang
mit einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ statt. Die beiden
Angeklagten hätten es „als militärische Befehlshaber unterlassen, ihre
Untergebenen daran zu hindern“.
Dazu gehören 214 Tötungen in zehn Fällen, 15 Vergewaltigungen, davon drei
mit Todesfolge und fünf mit Versklavung, weiter „schwere körperliche und
seelische Schäden“, Freiheitsberaubung, Einsatz als Schutzschild,
Zerstörung, Plünderung, Geiselnahme und zehn Rekrutierungen von Kindern
unter 15 Jahren.
Weiter seien die Angeklagten „Mitglied einer Vereinigung im Ausland, deren
Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu begehen, gewesen“.
Im Einzelnen werden Verbrechen in einer Reihe von Dörfern aufgeführt,
begangen vor allem zwischen Februar und Juli 2009: von Kipopo (13. 2. 2009,
17 Tote) über Mianga (12. 4. 2009, 45 Tote) und Busurungi (10. 5. 2009, 96
Tote, 700 niedergebrannte Häuser) bis Manje (21. 7. 2009, 19 Tote). „Obwohl
sie aufgrund ihrer uneingeschränkten Autorität ohne Weiteres dazu in der
Lage gewesen wären, ergriffen die Angeschuldigten keinerlei nachhaltige
Maßnahmen oder Anordnungen, um diese Taten ihrer Untergebenen zu
verhindern“, so die Anklage.
19 Aug 2012
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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