| # taz.de -- 85.-88. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Die Uno hat das Wort | |
| > Der ehemalige UN-Experte Dinesh Mahtani erzählt, wie er die Strukturen | |
| > und Verbrechen der FDLR im Kongo untersuchte. Seine Quellen bleiben | |
| > vertraulich – das frustriert die Verteidigung. | |
| Bild: UN-Beobachter im Helikopter in der Nähe der kongolesischen Stadt Rutshur… | |
| STUTTGART/BERLIN taz | In seinem 15. Monat , dem Juli 2012, vollzieht der | |
| vor sich hinplätschernde Kriegsverbrecherprozess vor dem OLG Stuttgart | |
| gegen die beiden Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR | |
| (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) Ignace Murwanashyaka und | |
| Straton Musoni einen qualitativen Sprung. Ab jetzt sagen Experten der | |
| Vereinten Nationen aus, die jahrelang vor Ort im Kongo die Tätigkeiten und | |
| Verbindungen der FDLR und anderer bewaffneter Gruppen erforscht haben. | |
| Dinesh Mahtani arbeitete 2008 und 2009 für die UN-Expertengruppe, die für | |
| das Sanktionskomitee der UN zur Überwachung der Sicherheitsresolution 1533 | |
| – die ein Waffenembargo gegen irreguläre Milizen im Kongo enthält – im | |
| Halbjahresrythmus ausführliche Berichte verfasst. | |
| Im Jahre 2009 – dem Jahr, um das es in Stuttgart hauptsächlich geht – | |
| leitete er die Gruppe. Diese legte im November 2009 einen Bericht mit den | |
| bisher ausführlichsten Erkenntnissen über die FDLR vor. | |
| „Wir haben Menschenrechtsverletzungen der FDLR dokumentiert im Kontext | |
| militärischer Operationen; wir dokumentierten die Beziehungen zwischen der | |
| FDLR und FARDC inklusive Waffenlieferungen durch die FARDC; wir | |
| untersuchten die Rolle der FDLR im illegalen Handel mit Gold und anderen | |
| Mineralien, sowie die Befehlskette und die Beziehung des Militärkommandos | |
| zu den Angeklagten. Wir haben auch Interviews mit Opfern durchgeführt“, | |
| beschreibt Mahtani seine Tätigkeit. | |
| ## Vernehmung hinausgezögert | |
| Bis er diese einführende Bemerkung überhaupt machen kann, ist am 2. Juli | |
| bereits eine Stunde vergangen. Wieder einmal hat Murwanashyakas | |
| Verteidigung nämlich mit Anträgen zu Beginn der Sitzung den Beginn der | |
| Zeugenvernehmung hinausgezögert. | |
| Und als Mahtani endlich sprechen darf, wird er gleich wieder unterbrochen: | |
| Musonis Verteidigung beantragt wörtliche Protokollierung, auch nicht zum | |
| ersten Mal, und auch nicht zum ersten Mal wird das abgelehnt – „es kommt | |
| nicht auf den Wortlaut an, sondern auf den Inhalt der Aussage“. | |
| So kann viel Zeit vergehen. Auch am zweiten Vernehmungstag, dem 4. Juli. | |
| gibt es Unterbrechungen, zum Beispiel weil die Verteidigung jetzt erst von | |
| einem UN-Bericht aus dem Jahr 2010 erfahren habe, den sie erst lesen müsse, | |
| und daher solle der Senat die Verhandlung aussetzen. | |
| ## Die Verhandlung wird unterbrochen | |
| „Wir wissen gerade nicht, worum es geht“, sagt dazu die Bundesanwaltschaft. | |
| Eine halbe Stunde lang wird unterbrochen. Wir wissen auch nicht, worum es | |
| geht, beschließt der Senat dann sinngemäß; aber die Verteidigung habe seit | |
| dem 21. Mai Zeit gehabt, denn der Bericht liege ihr seither unübersetzt | |
| vor, also gebe es keine Aussetzung der Verhandlung. | |
| So etwas führt natürlich dazu, dass im Laufe der vier für Mahtani | |
| angesetzten Verhandlungstage die Verteidigung mangelnde Zeit beklagt. Am | |
| Ende des vierten Tages, dem 11. Juli, kündigt sie an, sie wolle ihn erneut | |
| für „10 bis 15 Verhandlungstage“ laden. | |
| ## Die Drohbriefe der FDLR | |
| Interessant ist Dinesh Mahtani als Zeuge durchaus. Ja, FDLR-Kämpfer hätten | |
| bestätigt, dass Murwanashyaka der Oberkommandant der Bewegung war, sagt er. | |
| Das stehe auch in der FDLR-Satzung. Ja, FDLR-Kommandeure hätten bestätigt, | |
| dass Murwanashyaka militärische Befehle erteilte. | |
| „In Bunyakiri erhielten wir Bilder von handschriftlichen Zetteln mit | |
| FDLR-Stempel mit Drohungen an die Zivilbevölkerung, sollten sie die FDLR | |
| nicht unterstützen“, erinnert Mahtani sich an einen Besuch in diesem Ort in | |
| Süd-Kivu. Diese Zettel liegen dem Senat als Kopien vor. | |
| ## Originale behalten | |
| Bekommen habe er sie von einem „geachteten Menschenrechtsaktivisten vor | |
| Ort“, erläutert Mahtani später. Allerdings: „Er bestand darauf, die | |
| Originale zu behalten, für die lokalen Behörden“. | |
| Wie kam er an diese Briefe, fragt der Vorsitzende Richter Hettich. „Sie | |
| sind in den Dörfern verteilt worden“, antwortet Mahtani. Wie konnte man sie | |
| der FDLR zuordnen, fragt Hettich. „Auf einem ist ein Stempel“, sagt Mahtani | |
| und erwähnt den Namen eines FDLR-Kommandeurs Guillaume. | |
| „Die Verteidigung behauptet, diese Briefe seien gefälscht“, sagt Hettich. | |
| „Was soll ich dazu sagen?“ meint Mahtani. „Sie sagen, der Stempel sei | |
| gefälscht“, beharrt Hettich. „Sie können auch glauben, dass der Himmel gr… | |
| ist“, sagt Mahtani genervt. | |
| ## Wer ist Kommandeur „Guillaume“? | |
| Für die Verteidigung ist Guillaume nicht von der FDLR, sondern von einer | |
| anderen bewaffneten Gruppe. Guillaume gebe sich nur als FDLR aus um der | |
| Miliz Verbrechen anzulasten. “Diese Menschen kamen aus den betroffenen | |
| Gebieten“, erwidert der ehemalige UN-Experte und erläutert, warum er keinen | |
| Zweifel an der Echtheit hat. | |
| „Sie bestätigten, dass diese Briefe von der FDLR waren, sie haben zusammen | |
| mit der FDLR gelebt, ihre Beziehung zur FDLR ist keine Phantasie. Viele | |
| Interviews haben die Gültigkeit der Briefe bestätigt.“ | |
| ## Der Brief kam von Guillaume | |
| An anderer Stelle führt er aus: Zeugen hätten bestätigt, dass die Briefe | |
| von Guillaume kamen; es sei später zu FDLR-Angriffen genau dort gekommen, | |
| wo zuvor die Briefe verteilt wurden; der Abgleich von Telefongesprächen | |
| habe zudem ergeben, „dass es Kommunikation gab zwischen der Nummer von | |
| Guillaume und anderen FDLR-Satellitentelefonen, und zwar am selben Tag als | |
| Murwanashyaka mit den anderen Satelittentelefonen kommunizierte.“ | |
| Konkret geht es unter anderem um Angriffe in einem Ort namens Karasi. „Ein | |
| Zivilist aus Karasi hat ausgesagt, er ist eine wichtige Person in Karasi | |
| und er hatte gute Beziehungen zu Guillaume“, berichtet Mahtani. Guillaume | |
| hatte in dieser Region Landwirtschaftsbetriebe und eine Marihuanaplantage. | |
| Im März 2009 kamen die Drohbriefe. Die Angriffe kamen später: „Es wurden ca | |
| 500 Personen gefangengenommen und viele Häuser abgebrannt, Guillaume hatte | |
| dabei eine aktive Rolle.“ | |
| ## „Ich bin nicht befugt, Namen zu nennen“ | |
| Die Namen seiner Zeugen will und kann Mahtani nicht nennen - das verbietet | |
| ihm schon die UN-Aussagegenehmigung für das OLG Stuttgart, die den Schutz | |
| vertraulicher Quellen beinhaltet. „Das Gericht kann Unterlagen beantragen. | |
| Ich bin jedoch nicht befugt, Namen zu nennen“, sagt er. | |
| Das veranlasst die Verteidigung zu einem erneuten Antrag: Der Zeuge soll | |
| verpflichtet werden, die Namen zu nennen. Der Senat widerspricht: Das ist | |
| von der UN nicht gedeckt und der Zeuge kann das nicht einfach entscheiden. | |
| Der UN-Rechtsbeistand Mahtanis sagt, man könne zwar Unterlagen beantragen | |
| aber eventuell bekäme man sie nicht, oder nur in Zusammenfassung oder | |
| anonymisiert. | |
| In Ermangelung dieser Angaben dreht sich vieles um die Qualität der Zeugen. | |
| Die UN-Expertengruppe schreibt in ihren Berichten, ihre Erkenntnisse kämen | |
| aus erster Hand oder von mindestens drei unabhängigen und zuverlässigen | |
| Quellen. Was das heiße, will Richter Hettich wissen. | |
| ## Was sind "zuverlässige und unabhängige Quellen"? | |
| „Unabhängig“, sagt Mahtani, „sind Quellen, die sich nicht kennen oder | |
| miteinander in Verbindung stehen und die nicht den gleichen politischen | |
| Hintergrund haben. Die UN oder Augenzeugen gelten als unabhängige Quelle. | |
| Zuverlässig“, erklärt er weiter, „sind Ermittlungen, die länger als ein | |
| Jahr dauern und wo es viele verschiedene Quellen gibt.“ | |
| Man habe mit Dutzenden, vielleicht Hunderten demobilisierten FDLR-Kämpfern | |
| gesprochen, auch direkt nach ihrer Desertion im Kongo. Er selbst vielleicht | |
| mit 40. | |
| Gefragt wird nach den Zeugenaussagen zum Massaker von Busurungi vom 9. Mai | |
| 2009, das 94 Tote forderte und zu dem im UN-Bericht von 2009 detailliert | |
| die Telefonverbindungen zwischen Murwanashyaka und Kommandanten vor Ort | |
| unmittelbar vor und nach dem Massaker beschrieben werden. | |
| Mahtani schildert ausführlich, welche Zeugenaussagen gewonnen wurden. „Also | |
| hatten Sie für Busurungi drei FDLR-Zeugen und zwei Flüchtlinge?“ fragt | |
| Richter Hettich. Es waren zwei FDLR-Kämpfer, eine FDLR-Kämpfergruppe, ein | |
| Mai-Mai-Kommandant und mehrere Flüchtlinge, präzisiert Mahtani. Wenn es so | |
| konkret wird, verzichtet der Senat meist auf genauere Nachfragen. | |
| ## Ein anonymer Major | |
| Murwanashyakas Anwältin Ricarda Lang glaubt Mahtani nicht. Sie will ganz | |
| genau wissen, an welchen Tagen Mahtani im ruandischen Demobilisierungslager | |
| Mutobo war, um FDLR-Kämpfer zu befragen. Sie kitzelt aus ihm heraus, dass | |
| er am 22. April 2009 einen FDLR-Major aus Mudacumuras engerem Umfeld | |
| interviewte. | |
| Die Verteidigung will unbedingt den Namen des Majors öffentlich genannt | |
| haben. Da Mahtani sich weigert, nennt Lang einen Namen. Mahtani weigert | |
| sich unter Verweis auf die UN-Richtlinien, ihn zu bestätigen und wird darin | |
| vom Senat unterstützt. | |
| „Was steht in der Vertraulichkeitsregelung?“ fragt Lang. „Dass ich nichts | |
| bekanntzugeben habe außer was mit dem Zeugen besprochen wurde“, antwortet | |
| Mahtani. „Was wurde dem Zeugen vor der Befragung gesagt?“ fragt Lang nach. | |
| „Dass der Name nie enthüllt wird und dass der Zeuge bestimmt, zu welchem | |
| Grad Verweise auf seine Person offengelegt werden.“ „Wurde der Zeuge | |
| gefragt, womit er einverstanden wäre?“ „Das Gespräch ist vertraulich. Der | |
| Name wird nicht enthüllt.“ | |
| ## Mahtanis Laptop | |
| Die Verteidigung würde an dieser und an vielen anderen Stellen am liebsten | |
| selbst in Mahtanis Computer nachschauen. Er selbst tut es nur selten, und | |
| im Laufe der Zeit immer weniger, um nicht in eine Falle zu tappen. Immer | |
| wieder klappt er bei der Befragung durch die Verteidigung seinen Laptop | |
| demonstrativ zu und sagt, er könne sich nicht erinnern. | |
| Die Verteidigung beantragt schließlich, Mahtani möge aus seinen Notizen | |
| vorlesen. Der Senat weist das zurück. „Aus Notizen vorlesen wäre | |
| unzulässig“, stellt Richter Hettich klar. Nur Aussagen aus der Erinnerung | |
| seien zulässig, Notizen könnten lediglich als Erinnerungshilfe genutzt | |
| werden. Murwanashyakas Verteidigung stellt daraufhin zum wiederholten Male | |
| einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat. | |
| Auch hiermit vergehen erhebliche Teile des vierten und letzten | |
| Befragungstages 11. Juli. Ebenso mit Dialogen wie diesem zwischen Lang und | |
| Mahtani: „Ich will wissen, was der Feldwebel konkret berichtet hat“. „Dazu | |
| komme ich noch. Sie brauchen nicht zu schreien, es ist laut und nicht | |
| nötig.“ „Ich schreie nicht!“ | |
| ## Die Einheit "Romeo" und das Bataillon "Mirage" | |
| Immer wieder kehrt die Verhandlung in der Sache zu FDLR-Kommandeur | |
| Guillaume zurück, der mit den Drohbriefen aus der Region Bunyakiri, dessen | |
| Existenz die Verteidigung anzweifelt. Mit vollem Tarnnamen heißt er | |
| Guillaume Simba und mit richtigem Namen vermutlich Pierre Célestin | |
| Rurakabije, sagt Mahtani. | |
| Er habe zur FDLR-Einheit „Romeo“ gehört, Kompanie des Bataillons „Mirage… | |
| innerhalb der FDLR-Reservebrigade. Er habe außerdem mit integrierten Teilen | |
| von Kongos Armee FARDC zusammengearbeitet, speziell mit der 14. Brigade und | |
| dem FARDC-Oberst Chico in der Region Hombo-Bunyakiri. | |
| Ausführlich berichtet Mahtani am 9. Juli darüber, wie die FDLR in dieser | |
| Region Märkte kontrollierte, vor allem in den Goldfördergebieten im | |
| Nationalpark Kahuzi-Biega. „Die Zivilbevölkerung wird fast wie bei der | |
| Sklavenhaltung behandelt“, schildert er. | |
| ## Wie die FDLR am Gold verdiente | |
| „Jeden Tag wird eine bestimmte Menge Gold produziert, ein Teil geht direkt | |
| an den FDLR-Kommandeur, er gibt das Gold weiter die Kette hinauf. Die FDLR | |
| kontrolliert einen Teil des Nationalparks, so auch die Landebahn. Die | |
| Zivilbevölkerung muss die Produkte tragen, die Familie wird im Park als | |
| Geisel gehalten, wenn der Träger nicht mit dem Geldbetrag zurückkommt und | |
| mit den Einkäufen aus der Liste der FDLR, erfolgen Repressalien gegen die | |
| Familie“. | |
| Das war alles noch 2008, in der Zeit vor den gemeinsamen | |
| kongolesisch-ruandischen Militäroperationen gegen die FDLR 2009, einer Zeit | |
| also, wo nach Aussagen ehemaliger FDLR-Kämpfer die Miliz gut mit der | |
| Bevölkerung zusammenlebte. „Die Verbindung war stabil“, relativiert Mahtani | |
| dieses Zusammenleben. „Aber es war eine Verbindung mit einem Raubtier.“ | |
| Auf den Märkten Hombo und Numbi sammelte die FDLR Steuern ein. „2008 und | |
| Anfang 2009 kontrollierte die FDLR einen Großteil des Mineraliengewerbes in | |
| Süd-Kivu“, sagt Mahtani. „Das Geld aus dem Handel musste zum Teil mit | |
| Western Union an die FDLR überwiesen werden, oder bei Bareinnahmen wurde es | |
| zentralisiert an höhere Kommandanten im Minengebiet gegeben, oder es wurde | |
| in Bukavu gewaschen. Uns wurde gesagt, dass Teile des Geldes außerhalb der | |
| Region repatriiert wurden, auch nach Deutschland“. | |
| ## Geld aus Süd-Kivu nach Deutschland | |
| Murwanashyaka sei darin involviert gewesen, so Mahtani weiter. Er habe zum | |
| Beispiel Summen für Thuraya-Satellitentelefone angewiesen. „Ehemalige | |
| FDLRler aus dem Bergbau wussten, dass Murwanashyaka das Geld am Ende | |
| verwaltete“. Man habe ihnen gesagt, dass der Handelskontor Muyeye in Bukavu | |
| Geld nach Deutschland schicke. | |
| Neben der Behauptung früherer ehemaliger FDLR-Zeugen, die FDLR habe bis | |
| 2009 gut mit Kongos Zivilbevölkerung zusammengelebt, dementiert Mahtani | |
| noch eine weitere: Dass Kongos Armee immer inmitten von Zivilisten lebe und | |
| die Zivilisten daher bei Kämpfen Zielscheiben würden, ob man es wolle oder | |
| nicht. | |
| “Das ist Unsinn“, sagt Mahtani. „Ich war in mehreren FARDC-Lagern.“ Es … | |
| durchaus „spezielle militärische Lager gegeben“. Allerdings hätten manche | |
| FARDC-Soldaten ihre Frauen und Familien dabeigehabt. | |
| ## Wieder einmal: es fehlt eine gute Landkarte | |
| Ein Schwachpunkt des Verfahrens in Stuttgart zeigt sich bei Mahtanis | |
| Befragung besonders deutlich: Es fehlt gutes Kartenmaterial. Wieder und | |
| wieder können bestimmte Orte nicht genau situiert werden. Und die | |
| geographischen Fragen sind ebenso ungenau wie die Landkarte - wenn zum | |
| Beispiel ein Richter am 4. Juli fragt: „In welchen Gebieten war die FDLR | |
| wann und wo vorherrschend?“ | |
| Das habe sich andauernd geändert, antwortet Mahtani. Das Gericht projiziert | |
| eine Karte an die Leinwand. „Das ist keine sehr nützliche Karte“, sagt | |
| Mahtani. Er beginnt Orte zu nennen. Die Verteidigung sagt, sie kann nicht | |
| mitschreiben. | |
| Mahtani wird gebeten, in der Mittagspause die FDLR-Gebiete zu markieren, | |
| und zwar möglichst aus dem Gedächtnis. „Als ich der Polizei die Beweise | |
| vorlegte, konnte ich meine Unterlagen nutzen“, wundert sich Mahtani. | |
| ## Referenzpunkte fehlen | |
| Am Nachmittag fragt Richter Hettich nach den Markierungen. „Es ist keine | |
| gute Karte“, erläutert Mahtani. „Schlüsselorte sind dort nicht verzeichne… | |
| es fehlen wichtige Referenzpunkte. Wenn Sie GPS-Daten wollen, wäre ein | |
| Kartograph der UN nötig. Also konnte ich nur ungefähre Gebiete markieren, | |
| mit Pfeilen für Bewegungen.“ | |
| „Hat Ihre Karte dann überhaupt einen Aussagewert?“ fragt Richter Hettich, | |
| als sei dies Mahtanis Problem. „Es ist nur eine grobe Annäherung“, sagt | |
| Mahtani. | |
| Am nächsten Verhandlungstag, 9. Juli, wird er gebeten, die Positionen der | |
| FDLR-Abspaltung RUD zu markieren. Das sei schwierig, sagt Mahtani | |
| lakonisch. „Wenn es eine Karte mit genauen Positionen der RUD gäbe, wäre | |
| sie schon längst zerstört.“ | |
| 17 Jul 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Bianca Schmolze | |
| Dominic Johnson | |
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