# taz.de -- 85.-88. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Die Uno hat das Wort | |
> Der ehemalige UN-Experte Dinesh Mahtani erzählt, wie er die Strukturen | |
> und Verbrechen der FDLR im Kongo untersuchte. Seine Quellen bleiben | |
> vertraulich – das frustriert die Verteidigung. | |
Bild: UN-Beobachter im Helikopter in der Nähe der kongolesischen Stadt Rutshur… | |
STUTTGART/BERLIN taz | In seinem 15. Monat , dem Juli 2012, vollzieht der | |
vor sich hinplätschernde Kriegsverbrecherprozess vor dem OLG Stuttgart | |
gegen die beiden Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR | |
(Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) Ignace Murwanashyaka und | |
Straton Musoni einen qualitativen Sprung. Ab jetzt sagen Experten der | |
Vereinten Nationen aus, die jahrelang vor Ort im Kongo die Tätigkeiten und | |
Verbindungen der FDLR und anderer bewaffneter Gruppen erforscht haben. | |
Dinesh Mahtani arbeitete 2008 und 2009 für die UN-Expertengruppe, die für | |
das Sanktionskomitee der UN zur Überwachung der Sicherheitsresolution 1533 | |
– die ein Waffenembargo gegen irreguläre Milizen im Kongo enthält – im | |
Halbjahresrythmus ausführliche Berichte verfasst. | |
Im Jahre 2009 – dem Jahr, um das es in Stuttgart hauptsächlich geht – | |
leitete er die Gruppe. Diese legte im November 2009 einen Bericht mit den | |
bisher ausführlichsten Erkenntnissen über die FDLR vor. | |
„Wir haben Menschenrechtsverletzungen der FDLR dokumentiert im Kontext | |
militärischer Operationen; wir dokumentierten die Beziehungen zwischen der | |
FDLR und FARDC inklusive Waffenlieferungen durch die FARDC; wir | |
untersuchten die Rolle der FDLR im illegalen Handel mit Gold und anderen | |
Mineralien, sowie die Befehlskette und die Beziehung des Militärkommandos | |
zu den Angeklagten. Wir haben auch Interviews mit Opfern durchgeführt“, | |
beschreibt Mahtani seine Tätigkeit. | |
## Vernehmung hinausgezögert | |
Bis er diese einführende Bemerkung überhaupt machen kann, ist am 2. Juli | |
bereits eine Stunde vergangen. Wieder einmal hat Murwanashyakas | |
Verteidigung nämlich mit Anträgen zu Beginn der Sitzung den Beginn der | |
Zeugenvernehmung hinausgezögert. | |
Und als Mahtani endlich sprechen darf, wird er gleich wieder unterbrochen: | |
Musonis Verteidigung beantragt wörtliche Protokollierung, auch nicht zum | |
ersten Mal, und auch nicht zum ersten Mal wird das abgelehnt – „es kommt | |
nicht auf den Wortlaut an, sondern auf den Inhalt der Aussage“. | |
So kann viel Zeit vergehen. Auch am zweiten Vernehmungstag, dem 4. Juli. | |
gibt es Unterbrechungen, zum Beispiel weil die Verteidigung jetzt erst von | |
einem UN-Bericht aus dem Jahr 2010 erfahren habe, den sie erst lesen müsse, | |
und daher solle der Senat die Verhandlung aussetzen. | |
## Die Verhandlung wird unterbrochen | |
„Wir wissen gerade nicht, worum es geht“, sagt dazu die Bundesanwaltschaft. | |
Eine halbe Stunde lang wird unterbrochen. Wir wissen auch nicht, worum es | |
geht, beschließt der Senat dann sinngemäß; aber die Verteidigung habe seit | |
dem 21. Mai Zeit gehabt, denn der Bericht liege ihr seither unübersetzt | |
vor, also gebe es keine Aussetzung der Verhandlung. | |
So etwas führt natürlich dazu, dass im Laufe der vier für Mahtani | |
angesetzten Verhandlungstage die Verteidigung mangelnde Zeit beklagt. Am | |
Ende des vierten Tages, dem 11. Juli, kündigt sie an, sie wolle ihn erneut | |
für „10 bis 15 Verhandlungstage“ laden. | |
## Die Drohbriefe der FDLR | |
Interessant ist Dinesh Mahtani als Zeuge durchaus. Ja, FDLR-Kämpfer hätten | |
bestätigt, dass Murwanashyaka der Oberkommandant der Bewegung war, sagt er. | |
Das stehe auch in der FDLR-Satzung. Ja, FDLR-Kommandeure hätten bestätigt, | |
dass Murwanashyaka militärische Befehle erteilte. | |
„In Bunyakiri erhielten wir Bilder von handschriftlichen Zetteln mit | |
FDLR-Stempel mit Drohungen an die Zivilbevölkerung, sollten sie die FDLR | |
nicht unterstützen“, erinnert Mahtani sich an einen Besuch in diesem Ort in | |
Süd-Kivu. Diese Zettel liegen dem Senat als Kopien vor. | |
## Originale behalten | |
Bekommen habe er sie von einem „geachteten Menschenrechtsaktivisten vor | |
Ort“, erläutert Mahtani später. Allerdings: „Er bestand darauf, die | |
Originale zu behalten, für die lokalen Behörden“. | |
Wie kam er an diese Briefe, fragt der Vorsitzende Richter Hettich. „Sie | |
sind in den Dörfern verteilt worden“, antwortet Mahtani. Wie konnte man sie | |
der FDLR zuordnen, fragt Hettich. „Auf einem ist ein Stempel“, sagt Mahtani | |
und erwähnt den Namen eines FDLR-Kommandeurs Guillaume. | |
„Die Verteidigung behauptet, diese Briefe seien gefälscht“, sagt Hettich. | |
„Was soll ich dazu sagen?“ meint Mahtani. „Sie sagen, der Stempel sei | |
gefälscht“, beharrt Hettich. „Sie können auch glauben, dass der Himmel gr… | |
ist“, sagt Mahtani genervt. | |
## Wer ist Kommandeur „Guillaume“? | |
Für die Verteidigung ist Guillaume nicht von der FDLR, sondern von einer | |
anderen bewaffneten Gruppe. Guillaume gebe sich nur als FDLR aus um der | |
Miliz Verbrechen anzulasten. “Diese Menschen kamen aus den betroffenen | |
Gebieten“, erwidert der ehemalige UN-Experte und erläutert, warum er keinen | |
Zweifel an der Echtheit hat. | |
„Sie bestätigten, dass diese Briefe von der FDLR waren, sie haben zusammen | |
mit der FDLR gelebt, ihre Beziehung zur FDLR ist keine Phantasie. Viele | |
Interviews haben die Gültigkeit der Briefe bestätigt.“ | |
## Der Brief kam von Guillaume | |
An anderer Stelle führt er aus: Zeugen hätten bestätigt, dass die Briefe | |
von Guillaume kamen; es sei später zu FDLR-Angriffen genau dort gekommen, | |
wo zuvor die Briefe verteilt wurden; der Abgleich von Telefongesprächen | |
habe zudem ergeben, „dass es Kommunikation gab zwischen der Nummer von | |
Guillaume und anderen FDLR-Satellitentelefonen, und zwar am selben Tag als | |
Murwanashyaka mit den anderen Satelittentelefonen kommunizierte.“ | |
Konkret geht es unter anderem um Angriffe in einem Ort namens Karasi. „Ein | |
Zivilist aus Karasi hat ausgesagt, er ist eine wichtige Person in Karasi | |
und er hatte gute Beziehungen zu Guillaume“, berichtet Mahtani. Guillaume | |
hatte in dieser Region Landwirtschaftsbetriebe und eine Marihuanaplantage. | |
Im März 2009 kamen die Drohbriefe. Die Angriffe kamen später: „Es wurden ca | |
500 Personen gefangengenommen und viele Häuser abgebrannt, Guillaume hatte | |
dabei eine aktive Rolle.“ | |
## „Ich bin nicht befugt, Namen zu nennen“ | |
Die Namen seiner Zeugen will und kann Mahtani nicht nennen - das verbietet | |
ihm schon die UN-Aussagegenehmigung für das OLG Stuttgart, die den Schutz | |
vertraulicher Quellen beinhaltet. „Das Gericht kann Unterlagen beantragen. | |
Ich bin jedoch nicht befugt, Namen zu nennen“, sagt er. | |
Das veranlasst die Verteidigung zu einem erneuten Antrag: Der Zeuge soll | |
verpflichtet werden, die Namen zu nennen. Der Senat widerspricht: Das ist | |
von der UN nicht gedeckt und der Zeuge kann das nicht einfach entscheiden. | |
Der UN-Rechtsbeistand Mahtanis sagt, man könne zwar Unterlagen beantragen | |
aber eventuell bekäme man sie nicht, oder nur in Zusammenfassung oder | |
anonymisiert. | |
In Ermangelung dieser Angaben dreht sich vieles um die Qualität der Zeugen. | |
Die UN-Expertengruppe schreibt in ihren Berichten, ihre Erkenntnisse kämen | |
aus erster Hand oder von mindestens drei unabhängigen und zuverlässigen | |
Quellen. Was das heiße, will Richter Hettich wissen. | |
## Was sind "zuverlässige und unabhängige Quellen"? | |
„Unabhängig“, sagt Mahtani, „sind Quellen, die sich nicht kennen oder | |
miteinander in Verbindung stehen und die nicht den gleichen politischen | |
Hintergrund haben. Die UN oder Augenzeugen gelten als unabhängige Quelle. | |
Zuverlässig“, erklärt er weiter, „sind Ermittlungen, die länger als ein | |
Jahr dauern und wo es viele verschiedene Quellen gibt.“ | |
Man habe mit Dutzenden, vielleicht Hunderten demobilisierten FDLR-Kämpfern | |
gesprochen, auch direkt nach ihrer Desertion im Kongo. Er selbst vielleicht | |
mit 40. | |
Gefragt wird nach den Zeugenaussagen zum Massaker von Busurungi vom 9. Mai | |
2009, das 94 Tote forderte und zu dem im UN-Bericht von 2009 detailliert | |
die Telefonverbindungen zwischen Murwanashyaka und Kommandanten vor Ort | |
unmittelbar vor und nach dem Massaker beschrieben werden. | |
Mahtani schildert ausführlich, welche Zeugenaussagen gewonnen wurden. „Also | |
hatten Sie für Busurungi drei FDLR-Zeugen und zwei Flüchtlinge?“ fragt | |
Richter Hettich. Es waren zwei FDLR-Kämpfer, eine FDLR-Kämpfergruppe, ein | |
Mai-Mai-Kommandant und mehrere Flüchtlinge, präzisiert Mahtani. Wenn es so | |
konkret wird, verzichtet der Senat meist auf genauere Nachfragen. | |
## Ein anonymer Major | |
Murwanashyakas Anwältin Ricarda Lang glaubt Mahtani nicht. Sie will ganz | |
genau wissen, an welchen Tagen Mahtani im ruandischen Demobilisierungslager | |
Mutobo war, um FDLR-Kämpfer zu befragen. Sie kitzelt aus ihm heraus, dass | |
er am 22. April 2009 einen FDLR-Major aus Mudacumuras engerem Umfeld | |
interviewte. | |
Die Verteidigung will unbedingt den Namen des Majors öffentlich genannt | |
haben. Da Mahtani sich weigert, nennt Lang einen Namen. Mahtani weigert | |
sich unter Verweis auf die UN-Richtlinien, ihn zu bestätigen und wird darin | |
vom Senat unterstützt. | |
„Was steht in der Vertraulichkeitsregelung?“ fragt Lang. „Dass ich nichts | |
bekanntzugeben habe außer was mit dem Zeugen besprochen wurde“, antwortet | |
Mahtani. „Was wurde dem Zeugen vor der Befragung gesagt?“ fragt Lang nach. | |
„Dass der Name nie enthüllt wird und dass der Zeuge bestimmt, zu welchem | |
Grad Verweise auf seine Person offengelegt werden.“ „Wurde der Zeuge | |
gefragt, womit er einverstanden wäre?“ „Das Gespräch ist vertraulich. Der | |
Name wird nicht enthüllt.“ | |
## Mahtanis Laptop | |
Die Verteidigung würde an dieser und an vielen anderen Stellen am liebsten | |
selbst in Mahtanis Computer nachschauen. Er selbst tut es nur selten, und | |
im Laufe der Zeit immer weniger, um nicht in eine Falle zu tappen. Immer | |
wieder klappt er bei der Befragung durch die Verteidigung seinen Laptop | |
demonstrativ zu und sagt, er könne sich nicht erinnern. | |
Die Verteidigung beantragt schließlich, Mahtani möge aus seinen Notizen | |
vorlesen. Der Senat weist das zurück. „Aus Notizen vorlesen wäre | |
unzulässig“, stellt Richter Hettich klar. Nur Aussagen aus der Erinnerung | |
seien zulässig, Notizen könnten lediglich als Erinnerungshilfe genutzt | |
werden. Murwanashyakas Verteidigung stellt daraufhin zum wiederholten Male | |
einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat. | |
Auch hiermit vergehen erhebliche Teile des vierten und letzten | |
Befragungstages 11. Juli. Ebenso mit Dialogen wie diesem zwischen Lang und | |
Mahtani: „Ich will wissen, was der Feldwebel konkret berichtet hat“. „Dazu | |
komme ich noch. Sie brauchen nicht zu schreien, es ist laut und nicht | |
nötig.“ „Ich schreie nicht!“ | |
## Die Einheit "Romeo" und das Bataillon "Mirage" | |
Immer wieder kehrt die Verhandlung in der Sache zu FDLR-Kommandeur | |
Guillaume zurück, der mit den Drohbriefen aus der Region Bunyakiri, dessen | |
Existenz die Verteidigung anzweifelt. Mit vollem Tarnnamen heißt er | |
Guillaume Simba und mit richtigem Namen vermutlich Pierre Célestin | |
Rurakabije, sagt Mahtani. | |
Er habe zur FDLR-Einheit „Romeo“ gehört, Kompanie des Bataillons „Mirage… | |
innerhalb der FDLR-Reservebrigade. Er habe außerdem mit integrierten Teilen | |
von Kongos Armee FARDC zusammengearbeitet, speziell mit der 14. Brigade und | |
dem FARDC-Oberst Chico in der Region Hombo-Bunyakiri. | |
Ausführlich berichtet Mahtani am 9. Juli darüber, wie die FDLR in dieser | |
Region Märkte kontrollierte, vor allem in den Goldfördergebieten im | |
Nationalpark Kahuzi-Biega. „Die Zivilbevölkerung wird fast wie bei der | |
Sklavenhaltung behandelt“, schildert er. | |
## Wie die FDLR am Gold verdiente | |
„Jeden Tag wird eine bestimmte Menge Gold produziert, ein Teil geht direkt | |
an den FDLR-Kommandeur, er gibt das Gold weiter die Kette hinauf. Die FDLR | |
kontrolliert einen Teil des Nationalparks, so auch die Landebahn. Die | |
Zivilbevölkerung muss die Produkte tragen, die Familie wird im Park als | |
Geisel gehalten, wenn der Träger nicht mit dem Geldbetrag zurückkommt und | |
mit den Einkäufen aus der Liste der FDLR, erfolgen Repressalien gegen die | |
Familie“. | |
Das war alles noch 2008, in der Zeit vor den gemeinsamen | |
kongolesisch-ruandischen Militäroperationen gegen die FDLR 2009, einer Zeit | |
also, wo nach Aussagen ehemaliger FDLR-Kämpfer die Miliz gut mit der | |
Bevölkerung zusammenlebte. „Die Verbindung war stabil“, relativiert Mahtani | |
dieses Zusammenleben. „Aber es war eine Verbindung mit einem Raubtier.“ | |
Auf den Märkten Hombo und Numbi sammelte die FDLR Steuern ein. „2008 und | |
Anfang 2009 kontrollierte die FDLR einen Großteil des Mineraliengewerbes in | |
Süd-Kivu“, sagt Mahtani. „Das Geld aus dem Handel musste zum Teil mit | |
Western Union an die FDLR überwiesen werden, oder bei Bareinnahmen wurde es | |
zentralisiert an höhere Kommandanten im Minengebiet gegeben, oder es wurde | |
in Bukavu gewaschen. Uns wurde gesagt, dass Teile des Geldes außerhalb der | |
Region repatriiert wurden, auch nach Deutschland“. | |
## Geld aus Süd-Kivu nach Deutschland | |
Murwanashyaka sei darin involviert gewesen, so Mahtani weiter. Er habe zum | |
Beispiel Summen für Thuraya-Satellitentelefone angewiesen. „Ehemalige | |
FDLRler aus dem Bergbau wussten, dass Murwanashyaka das Geld am Ende | |
verwaltete“. Man habe ihnen gesagt, dass der Handelskontor Muyeye in Bukavu | |
Geld nach Deutschland schicke. | |
Neben der Behauptung früherer ehemaliger FDLR-Zeugen, die FDLR habe bis | |
2009 gut mit Kongos Zivilbevölkerung zusammengelebt, dementiert Mahtani | |
noch eine weitere: Dass Kongos Armee immer inmitten von Zivilisten lebe und | |
die Zivilisten daher bei Kämpfen Zielscheiben würden, ob man es wolle oder | |
nicht. | |
“Das ist Unsinn“, sagt Mahtani. „Ich war in mehreren FARDC-Lagern.“ Es … | |
durchaus „spezielle militärische Lager gegeben“. Allerdings hätten manche | |
FARDC-Soldaten ihre Frauen und Familien dabeigehabt. | |
## Wieder einmal: es fehlt eine gute Landkarte | |
Ein Schwachpunkt des Verfahrens in Stuttgart zeigt sich bei Mahtanis | |
Befragung besonders deutlich: Es fehlt gutes Kartenmaterial. Wieder und | |
wieder können bestimmte Orte nicht genau situiert werden. Und die | |
geographischen Fragen sind ebenso ungenau wie die Landkarte - wenn zum | |
Beispiel ein Richter am 4. Juli fragt: „In welchen Gebieten war die FDLR | |
wann und wo vorherrschend?“ | |
Das habe sich andauernd geändert, antwortet Mahtani. Das Gericht projiziert | |
eine Karte an die Leinwand. „Das ist keine sehr nützliche Karte“, sagt | |
Mahtani. Er beginnt Orte zu nennen. Die Verteidigung sagt, sie kann nicht | |
mitschreiben. | |
Mahtani wird gebeten, in der Mittagspause die FDLR-Gebiete zu markieren, | |
und zwar möglichst aus dem Gedächtnis. „Als ich der Polizei die Beweise | |
vorlegte, konnte ich meine Unterlagen nutzen“, wundert sich Mahtani. | |
## Referenzpunkte fehlen | |
Am Nachmittag fragt Richter Hettich nach den Markierungen. „Es ist keine | |
gute Karte“, erläutert Mahtani. „Schlüsselorte sind dort nicht verzeichne… | |
es fehlen wichtige Referenzpunkte. Wenn Sie GPS-Daten wollen, wäre ein | |
Kartograph der UN nötig. Also konnte ich nur ungefähre Gebiete markieren, | |
mit Pfeilen für Bewegungen.“ | |
„Hat Ihre Karte dann überhaupt einen Aussagewert?“ fragt Richter Hettich, | |
als sei dies Mahtanis Problem. „Es ist nur eine grobe Annäherung“, sagt | |
Mahtani. | |
Am nächsten Verhandlungstag, 9. Juli, wird er gebeten, die Positionen der | |
FDLR-Abspaltung RUD zu markieren. Das sei schwierig, sagt Mahtani | |
lakonisch. „Wenn es eine Karte mit genauen Positionen der RUD gäbe, wäre | |
sie schon längst zerstört.“ | |
17 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Bianca Schmolze | |
Dominic Johnson | |
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