# taz.de -- 141.-143. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Gedächtnis und Erinne… | |
> Bei der Vernehmung eines weiteren UN-Experten im | |
> Kongo-Kriegsverbrecherprozess versucht die Verteidigung, Widersprüche | |
> nachzuweisen. | |
Bild: Mwenga im Jahr 2003: Bevölkerung beobachtet gefangene FDLR-Kämpfer | |
STUTTGART taz | Und wieder geht es um das Massaker in Busurungi, um | |
Goldhandel, um die Kommandostruktur der ruandischen Hutu-Miliz FDLR in der | |
Demokratischen Republik Kongo. Wenn Claudio Gramizzi, ehemaliges Mitglied | |
der UN-Expertengruppe zur Überwachung der Sanktionen gegen Kongos | |
bewaffnete Gruppen, vor dem 5. Strafsenat im Stuttgarter Oberlandesgericht | |
gegen die beiden angeklagten FDLR-Führer Ignace Murwanashyaka und Straton | |
Musoni aussagt, könnte man meinen, man hat alles schon einmal gehört. | |
Ja, die FDLR erhielt Waffen von Kongos Regierungsarmee. Ja, die Miliz | |
betrieb Mineralienhandel und kontrollierte Zugänge zu Bergbaugebieten. Ja, | |
es gab bei der FDLR Kindersoldaten. Ja, Murwanashyaka und Musoni standen | |
„im Zentrum“ und waren „die Anführer“. | |
Das Verhältnis von FDLR-Präsident Murwanashyaka in Deutschland und | |
FDLR-Militärführer Sylvestre Mudacumura beschreibt Gramizzi auf der | |
Grundlage seiner vielen Gespräche mit ehemaligen FDLR-Kämpfer so: | |
Mudacumura „als militärischer Anführer von Operationen“ und Murwanashyaka | |
als „Anführer, der aus dem Ausland strategische Anweisungen gab“. | |
Doch grundlegend neue Erkenntnisse sind das nicht, und die Befragung lässt | |
vor allem auf Eines schließen: auf die Arbeitsmethoden der | |
UN-Expertengruppe, die im Kongo recherchiert, und die Unzuverlässigkeit | |
schwammiger Erinnerungen. Das ist dann auch das Hauptthema der dreitägigen | |
Befragung Gramizzis vom 13. bis 20. März. | |
## Ein typischer UN-Experte | |
Gramizzi ist ein typischer UN-Experte: Er ist jung, er spricht unzählige | |
Sprachen fließend, er hat seit vielen Jahren Afrika-Erfahrung und kennt | |
sich gut in Krisen und Kriegsgebieten aus. Der italienische Staatsbürger, | |
der in Brasilien geboren wurde und in Belgien aufwuchs, ist zwar | |
Mathematiker, doch Jahre seiner Arbeit an der Elfenbeinküste, in Burundi, | |
der Demokratischen Republik Kongo und Sudan machten ihn zum | |
Rüstungsexperten. | |
Seitdem verdient er sich als „Berater“, „Experte“, „Ermittler“ und | |
„Rechercheur“ seine Brötchen in den Konfliktzonen des afrikanischen | |
Kontinents. So weiß er einiges über das Waffenarsenal und die | |
Waffenbeschaffung der FDLR. | |
„Als Waffensammler sind Sie im Kongo richtig“, sagt Gramizzi, „von alten | |
russischen, bulgarischen Waffen, ist alles da.“ Die Ausrüstung der Miliz | |
sei „Standardausrüstung“ afrikanischer Bürgerkriegsarmeen, „Waffen vom … | |
Warschauer Pakt“, meist Jahrzehnte alte Sturmgewehre, „AK47 oder T561, | |
T56II oder jede andere Version“. Darin habe sich die FDLR nicht von anderen | |
bewaffneten Gruppen im Ostkongo unterschieden. | |
Aber die FDLR setzte auch Macheten und Messer ein, „aus psychologischen | |
Gründen, das es so gesehen wurde, dass es auf die Opfer schlimmere | |
Auswirkungen haben sollte; in entlegenen Gebieten wollte man aber auch | |
keine Munition verschwenden.“ | |
## FDLR-Goldexporte nach Burundi | |
Ausführlich gibt Gramizzi auch über die wirtschaftlichen Aktivitäten der | |
FDLR Auskunft. „Die FDLR hatte Kontrolle über alle Handelswege“, sagt er. | |
„Es gibt eine weite Bandbreite an Aktivitäten. Vor allem bei Bodenschätzen, | |
aber nicht nur Mineralien, auch wenn das der wichtigste Zweig ist: Man | |
garantierte Sicherheit für die Minenarbeiter und dafür mussten diese für | |
den Zugang zu den Stollen bezahlen“. | |
Die FDLR hielt auch „das kommerzielle Monopol“ auf Konsumgüter, die die | |
Bergleute beispielsweise im FDLR-kontrollierten Gebiet von Mwenga in | |
Süd-Kivu kauften. In den Nationalparks Kahuzi-Biega und Virunga, in die | |
sich die Miliz nach den Militäroperationen gegen sie im Jahr 2009 | |
zurückzog, erzielte die FDLR erhebliche Gewinne vom Handel mit Holzkohle | |
(makala). | |
Fred Irakesa, heute FDLR-Kommandeur in Süd-Kivu, war laut Gramizzi in den | |
Goldexport Richtung Burundi verwickelt. „Er war auch zuständig für die | |
Militärausrüstung in Süd-Kivu. Er erhielt Munition aus Tansania“. | |
Und er war in Telefonkontakt mit dem angeklagten FDLR-Präsident Ignace | |
Murwanashyaka in Deutschland, sagt Gramizzi: laut einem interviewten | |
Ex-FDLR-Kämpfer habe Irakisa gesagt, „man solle keine Angst vor | |
Munitionsknappheit haben, im Fall des Mangels werde Ignace neue besorgen.“ | |
## Die Rolle der politischen Führung | |
Die Rolle der politischen Führung in Deutschland sei 2009 wichtiger | |
geworden, als Kongos Armee begann, gemeinsam mit Ruanda in der Operation | |
Umoja Wetu die FDLR zu bekämpfen und die Miliz sich zurückziehen musste. | |
„Seit 2009 mussten lokale Kommandeure direkt an den Generalstab berichten“, | |
so der UN-Experte. | |
„Die politische Führung in Europa spielte dabei eine besondere Rolle, das | |
haben uns alle gesagt:“ Wenn die Diaspora Geld in den Kongo schickte, habe | |
sie über die Aufteilung bestimmt. | |
Nach Umoja Wetu lautete die FDLR-Strategie so, sagt Gramizzi: | |
Konfrontationen vermeiden, keine Gegenwehr, Rückzug in sichere Gebiete, | |
auch in die Parks. Militärische Vergeltungsschläge, wenn nötig auch | |
Angriffe auf die Bevölkerung, sollten internationale Aufmerksamkeit | |
erzeugen und auch Gelegenheiten für Nachschub bieten. | |
Dies ist der Kontext, in dem die den Angeklagten als | |
Führungsverantwortliche zur Last gelegten Kriegsverbrechen verübt wurden. | |
## "Feuer brach sicher nicht von alleine aus" | |
Gramizzi hat genaue Details gesammelt über FDLR-Angriffe in den Gebieten | |
Mwenga und Hombo-Bunyakiri in Süd-Kivu in einzelnen Zeiträumen des Jahres | |
2009. In letzterem habe er Informationen über 54 Zwischenfälle mit | |
insgesamt 100 abgebrannten Häusern gesammelt. Gramizzi und seine Kollegen | |
überprüften die Angaben stichprobenmäßig. | |
„Die FDLR war in keinem der Fälle in einen Kampf mit einer anderen | |
bewaffneten Gruppe verwickelt“, gibt der UN-Experte die Schlussfolgerungen | |
wieder und äußert sich genauer zu einem Einzelfall: „Es gab nur eine | |
Partei, die das Dorf angriff. Nach meinem Verständnis ist das Feuer dort | |
sicher nicht von alleine ausgebrochen. Zeugenberichte sagen, dass die FDLR | |
die Häuser anzündete als letzten Akt vor dem Rückzug. Es gibt Berichte von | |
Exekutionen, sexuellen Übergriffen, Entführungen.“ | |
## Zwei UN-Experten - zwei Aussagen | |
Gemeinsam mit seinem Kollegen Dinesh Mahtani, der bereits 2012 in Stuttgart | |
aussagte, hatte Gramizzi von März bis Oktober 2009 im Ostkongo die | |
Strukturen der FDLR recherchiert. Viele Reisen unternahmen die beiden | |
Ermittler zusammen, viele Interviews führten sie gemeinsam. | |
Doch bei der Befragung durch den Senat, die Bundesanwaltschaft und die | |
Verteidigung zeigt sich jetzt vier Jahre später: Die Aussagen von Mahtani | |
und Gramizzi sind laut Annahme der Verteidigung unterschiedlich, obwohl sie | |
auf denselben Informationen beruhen. | |
Ein Beispiel: Gramizzi wird nach den Befehlen gefragt, die die FDLR-Führung | |
nach der Operation „Umoja Wetu“ an alle Einheiten via Funk durchgegeben | |
haben soll. In einem der Befehle soll angeblich die Strategie angeordnet | |
worden sein, zivile Einrichtungen anzugreifen - darunter auch Krankenhäuser | |
- und Vergeltungsanschläge gegen Zivilisten durchzuführen, um eine | |
„humanitäre Katastrophe“ anzurichten. | |
Laut der Anklage, die unter anderem auf Beweisen der UN-Ermittler basiert, | |
soll dieser Befehl von FDLR-Präsident Murwanashyaka gegeben worden sein - | |
ein zentraler Punkt. Den fraglichen Befehl, den die UN-Expertengruppe 2009 | |
als Annex zu ihrem UN-Bericht dokumentierte, erhielten die UN-Experten „als | |
Transkript von einem Funker, welches von Dutzenden bestätigt wurde“, | |
erinnert sich Gramizzi. „Manche Zeugen haben ihn Murwanashyaka | |
zugeschrieben, andere Mudacumura“. | |
Klar sei: FDLR-Kommandeur Mudacumura „gab alle Befehle; nur Mudacumura kann | |
allen Einheiten Befehle geben“, so Gramizzi. Aber einigen seiner | |
Interviewpartner zufolge „wurden die Befehle zumindest mit Murwanashyaka | |
diskutiert... Bevor Mudacumura die Befehle gab, hatte er mit Europa | |
telefoniert, vor allem mit Belgien, Deutschland und Frankreich. Zu den | |
Befehlen aus Deutschland haben wir nachgefragt. In einigen Einheiten sagten | |
die Kommandeure, dass der Präsident die Befehle gegeben hätte.“ | |
## Die Quellen der UN-Experten | |
In der Zeugenbefragung will die Verteidigung jetzt herausfinden, welche | |
Quellen den UN-Ermittlern zur Verfügung standen, um dies zu behaupten. | |
Gramizzi soll sich dazu auf seine Erinnerungen beziehen und nicht aus | |
seinen Notizen auf seinem Computer ablesen, obwohl seine Recherchen bereits | |
vier Jahre zurückliegen. | |
Gramizzi muss dabei oft ehrlich zugeben, dass er sich nicht genau erinnern | |
könne. Der Vorsitzende Richter Hettich erlaubt ihm dann, seine Notizen als | |
„Erinnerungsstütze“ zu Rate zu ziehen, so wie Mahtani und anderen Zeugen | |
bisher auch. | |
Gramizzi berichtet von einem Interview mit einem ehemaligen FDLR-Major, der | |
die Miliz verlassen hatte, aber zu seinen Dienstzeiten in der Leibgarde des | |
Oberkommandos war. Dieser Major habe von Befehlen berichtet, darunter auch | |
die Anweisung, Ruanda von Stellungen im Ostkongo aus zu bombardieren. | |
Laut der Aussage des Majors habe FDLR-Militärchef Mudacumura mit der | |
politischen Führung in Europa gesprochen, kurz bevor er die besagten | |
Befehle an alle Einheiten via Funk durchgegeben habe. Es sei zu schließen, | |
„dass die Strategie sicher mit der Führung in Europa besprochen worden | |
war“. | |
So ungefähr hatte am 9. Juli 2012, am 87. Verhandlungstag, auch Gramizzis | |
Kollege Mahtani vom Interview mit diesem Major berichtet. Doch die | |
Verteidigung hält dem Zeugen Gramizzi jetzt vor, sein Kollege habe | |
berichtet, „der Major habe gesagt, es habe eben genau KEINEN Befehl | |
gegeben, Zivilisten zu töten“. | |
## Streit im Gerichtssaal | |
Ein Widerspruch? Darüber bricht im Gerichtssaal zwischen Bundesanwaltschaft | |
und Verteidigung ein hitziger Streit aus. Denn ähnlich wie die | |
unterschiedlichen Notizen und Erinnerungen der beiden UN-Ermittler, so | |
haben auch Ankläger und Verteidiger die Aussagen Mahtanis bei der Befragung | |
durch das Gericht im Juli 2012 möglicherweise unterschiedlich notiert - | |
beziehungsweise geben sie das Geschehen von vor einem Dreivierteljahr | |
unterschiedlich wieder. In deutschen Gerichten werden keine offiziellen | |
Mitschriften geführt. | |
So bleibt letztlich ungeklärt im Raum stehen, was Mahtani angeblich gesagt | |
haben soll. „Es ist gut zu merken, dass auch bei Ihnen Probleme mit den | |
genauen Mitschriften gibt“, kommentiert Gramizzi das Gezanke spitzbübisch. | |
Bei Gramizzi bleibt aber hängen, Mahtani habe etwas anderes ausgesagt als | |
er selbst über ein Interview, das die beiden gemeinsam führten. | |
Was so eigentlich nicht stimmt. Der taz-Mitschrift des fraglichen 87. | |
Verhandlungstages zufolge antwortete Mahtani mit „Nein“ auf die Frage der | |
Verteidigung, ob der Major Angaben zu Befehlen, Zivilisten zu töten, | |
gemacht habe. | |
Daraus macht die Verteidigung jetzt: „Der Major habe gesagt, es habe keinen | |
Befehl gegeben, Zivilisten anzugreifen“. Und darauf bezieht sich die | |
gesamte folgende Diskussion. Es ist aber eine inkorrekte Wiedergabe sowohl | |
der Frage als auch der Antwort vom 87. Verhandlungstag. | |
## "Strategische Ziele inklusive zivile Ziele" | |
“Der Unterschied, ob es einen Befehl gab, Zivilisten zu töten oder nicht, | |
ist doch schon gravierend“, sagt Murwanashyakas Anwältin Lang schließlich. | |
Zumindest darüber dürften sich alle einig sein. | |
Sie stellt die Frage noch einmal, klarer: „Hatte der Major konkret gesagt, | |
wir hatten diese Befehle, Zivilisten zu töten?“ Gramizzi antwortet, | |
ebenfalls klarer: „Der Major sprach von Befehlen, strategische Ziele zu | |
suchen für Vergeltungsschläge, inklusive zivile Ziele. Soweit erinnere ich | |
mich und das steht in meinen Notizen“. | |
Also wohl doch kein Widerspruch zu Mahtani. Aber das wird in der | |
Verhandlung nicht mehr geradegerückt. (Mitarbeit: B. Schmolze) | |
2 May 2013 | |
## AUTOREN | |
Simone Schlindwein | |
Dominic Johnson | |
S. Schlindwein | |
D. Johnson | |
B. Schmolze | |
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