# taz.de -- Springer und das Leistungsschutzrecht: Mit Google kuscheln, vorläu… | |
> Am 1. August tritt das LSR in Kraft. Ausgerechnet die Vorkämpfer vom | |
> Axel-Springer-Verlag wollen die Regelung fürs Erste nicht in Anspruch | |
> nehmen. | |
Bild: Hier geht's lang zum Opt-in. | |
BERLIN taz | Ausgerechnet der Axel-Springer-Verlag (Bild, Welt), dessen | |
Lobbyisten so sehr für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekämpft | |
haben, verzichtet darauf, sich das neue Gesetz gleich zum Start zunutze zu | |
machen. Wie ein Verlagssprecher am Montag auf Anfrage taz sagte, hat sich | |
der Konzern per „Opt-in“-Verfahren entschieden, mit seinen Inhalten | |
weiterhin in den Angeboten von Google gelistet zu werden – darunter auch | |
der bei Verlagen vielfach umstrittene Newsaggregator Google News. | |
Um nicht für Links samt kurzem Anreißer zu den Veröffentlichungen von | |
Verlagen bezahlen zu müssen, greift Google zu einem Trick: Der | |
Internetkonzern fragt Verlage, ob ihre Online-Publikationen weiterhin in | |
den Suchtreffern des Newsaggregators gelistet werden sollen – | |
unentgeltlich. | |
Das Leistungsschutzrecht, das die Regierung auch gegen den Protest ihrer | |
eigenen Netzpolitiker beschlossen hat, erlaubt Verlagen, für die Verwendung | |
ihrer Texte im Netz eine Lizenz zu verlangen, etwa wenn dahinter eindeutig | |
ein Geschäftsmodell steht. Einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte | |
bleiben allerdings weiterhin lizenzfrei – eine Grauzone entsteht. | |
## Seiteninhaber entscheiden selbst | |
Verlage, die Googles Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur | |
die Umfrage von Google ignorieren, sollen vom 1. August an nicht länger mit | |
ihren Inhalten auf Google News auftauchen. Die Verlagsinhalte werden | |
allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die | |
Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. | |
So können Inhaber von Websites über Anweisungen in der Datei robots.txt | |
oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google | |
oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht. | |
Das Medienhaus Axel Springer erklärte unterdessen auf taz-Anfrage weiter, | |
mit dem neuen Gesetz letztlich sehr wohl Geld verdienen zu wollen. „Axel | |
Springer wird das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an“, sagte | |
ein Sprecher. Dazu treffe das Unternehmen derzeit die nötigen | |
Vorbereitungen. Bis dahin entstehe allerdings „aus juristischen und | |
technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo“. | |
In dieser „Übergangsphase“ erteile die Axel Springer AG der Google Germany | |
GmbH ein sogenanntes Opt-in zur Nutzung ihrer Inhalte in Form von | |
Textauszügen, „allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, | |
dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne | |
Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht“. | |
29 Jul 2013 | |
## AUTOREN | |
Daniel Bouhs | |
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