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# taz.de -- Petition zum Leistungsschutzrecht: Zum Scheitern verurteilt?
> Die E-Petition des Piraten Bruno Kramm hat das Ziel von 50.000
> Mitzeichnern deutlich verfehlt. War das absehbar? Und: Ist das überhaupt
> schlimm?
Bild: Aufrecht oder kniend? – Eine klassische analoge Petition.
BERLIN taz | Schon der Start war nicht der Beste. Kaum hatte Bruno Kramm
von der Piratenpartei im September die [1][E-Petition gegen den
Gesetzentwurf] für ein Leistungsschutzrecht (LSR) zur Mitzeichnung
freigegeben, zeigte sich das Blog [2][netzpolitik.org eher unzufrieden].
„Ich finde es etwas suboptimal, dass eine solche Petition ... als
Parteiaktion gebrandet wird“, schrieb der Netzaktivist Markus Beckedahl da.
Egal, ob letztlich die Parteiorientierung der Petition potentiell
Interessierte abgeschreckt hat oder es noch andere Gründe gab, fest steht,
dass das Ziel von 50.000 Mitzeichnern deutlich verfehlt wurde.
Gut 21.000 Menschen haben gegen den Entwurf des LSR unterschrieben. Das
sind nicht genug, um eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des
Bundestages zu erreichen. Nichtsdestotrotz wird sich der Ausschuss mit dem
Anliegen beschäftigen. Mindestens zwei Mitglieder des Gremiums, jeweils ein
Abgeordneter von Regierungs- und Oppositionspartei, werden sich zur
Sachlage informieren und eine Empfehlung für ein Votum im Ausschuss
abgeben, welches dann wiederum dem Bundestagsplenum vorgelegt werden wird.
## Kein Zeitplan für den Fortgang
Einen Zeitplan für diese Schritte gibt es jedoch nicht. Das Sekretariat des
Dienstes des Ausschusses erklärte gegenüber taz.de, dass man sich bei
laufenden Gesetzgebungsverfahren zwar bemühe, zeitnah zu einem Votum zu
gelangen, die Abgeordneten aber keine Fristen befolgen müssten.
Der Zweck der Petition, zeitnah eine möglichst große Öffentlichkeit zu
erreichen, um so Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, steht unter
diesen Bedingungen zumindest teilweise in Frage. Kann man also von einem
Scheitern sprechen? Glaubt man dem allgemeinen Rauschen in sozialen
Netzwerken und Blogs: ja. Wie aber wird angesichts dieser Niederlage das
politische Werkzeug der Petition selber bewertet?
Während eine Position die ist, dass Petitionen generell einfach [3][nicht
mehr das große Ding] sind und neue Kampagnenwege gefunden werden müssen,
gibt es zu diesem Urteil durchaus [4][expliziten und impliziten
Widerspruch]. Hier wird das Scheitern eher dem konkreten Aufbau und der
Dynamik dieser einen Petition zugeschrieben.
## Weckruf für die Aktiven
Die halbherzige Unterstützung der Netzprominenz wird angeführt, die
schlampige Formulierung und immer wieder die parteipolitische Anlehnung der
Petition. Die Frage, ob die Selbstdefinition als Bittsteller – nichts
anderes ist die Formulierung einer Eingabe an die Behörden – eine geeignete
Form politischer Kampagnenführung mündiger Bürgerinnen und Bürger ist, wird
kaum beantwortet.
Den Bogen weiter schlagend gehen aber [5][einige Einschätzungen] dahin,
dass Petitionen nur [6][Teil einer größeren Kampagnenstrategie] sein
können. Ob nach dem Kater des vorhersehbaren Scheiterns der LSR-Petition
wieder genug Fahrt in die Kampagne kommt, hängt sicher wesentlich davon ab,
wie ausgewogen die Aktiven aus der diversifizierten Netzgemeinde
verschiedene politische Techniken miteinander verzahnen können – und wie
einig sie sich über die konkreten Ziele sein werden. Eine Art Weckruf, ein
Hinweis auf strukturelle Schwächen des politischen Aktivismus im Netz war
die Petition so allemal.
11 Oct 2012
## LINKS
[1] http://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_16/Petition_35009.html
[2] http://netzpolitik.org/2012/piratenpartei-startet-epetiton-gegen-leistungss…
[3] http://www.metronaut.de/2012/10/petitionen-sind-fuern-arsch/
[4] http://carta.info/49665/hat-das-netz-seine-kraft-verloren/
[5] http://isarmatrose.com/?p=2842
[6] http://netzpolitik.org/2012/leistungsschutzrecht-nur-weil-nur-20-000-mensch…
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht
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