# taz.de -- Leistungsschutzrecht für Verlage: Google trickst sie alle aus | |
> Verlage müssen bis August bestätigen, dass Google News ihre Inhalte | |
> weiter kostenfrei verwenden kann. Wer das ablehnt, taucht dann nicht mehr | |
> auf. | |
Bild: Durchtrieben und gewitzt: Google | |
BERLIN dpa | Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für | |
Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere unentgeltliche | |
Verwendung von Verlagsinhalten bei Google News bestätigen. Mit dem neu | |
eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine | |
weitere Möglichkeit, mitzuteilen, „ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google | |
News angezeigt werden sollen“, erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in | |
einem [1][Blogpost] am Freitag. | |
„Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen | |
wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der | |
veränderten Gesetzeslage“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. | |
Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur die | |
Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger | |
mit ihren Inhalten auf Google News auf. Die Verlagsinhalte werden | |
allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die | |
Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. So | |
können Inhaber von Websites über technische Anweisungen in der Datei | |
robots.txt oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter | |
von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder | |
nicht. | |
Das Leistungsschutzrecht (LSR) erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen | |
für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. | |
Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte | |
Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben | |
einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die | |
schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im | |
Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft. | |
## ÜBer 50.000 Verlagsangebote werden ausgewertet | |
Weltweit wertet Google für sein News-Angebot rund 50.000 Verlagsangebote | |
und Blogs aus, darunter mehrere hundert Sites aus Deutschland. Auf Google | |
News werden von ausgewählten Artikeln in einem „Snippet“ die Überschrift, | |
ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt. | |
Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im | |
Leistungsschutzrecht ist von „einzelnen Wörtern oder kleinsten | |
Textausschnitten“ die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die | |
schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren | |
bewusst auf eine exakte Definition des frei verfügbaren Zitat-Umfangs in | |
Zahlen verzichtet. | |
Google-Manager Rabenstein betonte, die digitale Zukunft stelle viele | |
Wirtschaftszweige vor neue Herausforderungen und Möglichkeiten. „Die | |
Nachrichtenbranche zählt dazu.“ Google habe während der Diskussionen über | |
das Leistungsschutzrecht stets klargemacht, dass der Konzern weiter mit | |
Verlagen gemeinsam an Lösungen arbeiten wolle. | |
„Wir sind davon überzeugt, dass wir Verlage am besten unterstützen, indem | |
wir Millionen von Lesern auf ihre Seiten weiterleiten, indem wir ihre | |
Inhalte im Netz sichtbarer und leichter auffindbar machen und indem wir den | |
Verlagen über unsere Werbetools und Dienste helfen, Geld mit ihren Inhalten | |
zu verdienen.“ | |
21 Jun 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://support.google.com/news/publisher/bin/answer.py?hl=de&answer=318… | |
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