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# taz.de -- Kommentar zum Leistungsschutzrecht: Sie haben es verdient
> Der Newsaggregator Rivva schaltet wegen des LSR Zeitungen aus dem eigenen
> Angebot ab. Das dürfte den Verlagen nicht unbedingt gefallen.
Bild: Nicht nur Einträge beim spanischen „Google News“ könnten bald Geld …
Jetzt also geht es los: Das Internetangebot wird reduziert. Die deutsche
Netzpolitik des Jahres 2013 arbeitet jedenfalls fleißig gegen die Vielfalt
an, nicht zuletzt, weil viele etablierte Politiker noch immer eine
bemerkenswerte Ahnungslosigkeit an den Tag legen, wenn es ums Digitale
geht.
Dass sie inzwischen mit einem Tablet-Computer unterm Arm durchs Parlament
schlendern, heißt eben nicht, dass sie diese Technologie Neuland auch
wirklich durchdrungen haben. Das zeigt vermutlich keine Entscheidung so
eindrucksvoll wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das am
Donnerstag in Kraft tritt.
Das Leistungsschutzrecht soll Verlage unterm Strich in die Lage versetzen,
im Netz auch dann irgendwie Geld zu verdienen, wenn sie ihre Leser nicht
dazu verpflichten wollen, für den digitalen Journalismus zu bezahlen. Dafür
sollen ausgerechnet die in die Pflicht genommen werden, die ihren
Besucherstrom auf die Verlagsseiten lenken: Dienste wie Rivva, die per
Algorithmus die Nachrichtenlage sondieren.
Wer Rivva nutzt und mehr wissen will als bloß die Überschrift und den
Anriss einer Story, kommt nicht umhin, auf die Selektion zu klicken. Er
landet dann da, wo Verlage Nutzer haben wollen, um sie mit Werbung und
Abo-Angeboten zu berieseln: auf ihren eigenen Seiten.
Das Gesetz ist vage, wenn nicht gar schlampig formuliert. Was Verlage
letztlich daraus machen können, ist noch völlig unklar. Rivva hat sich
allerdings entschlossen, kein Risiko einzugehen. Etwa 650 Quellen, darunter
viele Portale deutscher Lokalzeitungen, fließen nicht mehr in den
Angebotsmix ein. Nur wer freiwillig erklärt, vom neuen Gesetz keinen
Gebrauch zu machen, bleibt dabei.
Die Aggregatoren, die nur einen Bruchteil der ursprünglichen
Veröffentlichung erwähnen, um Orientierung zu schaffen – so wie ja auch in
Kiosken Gedrucktes ausliegt und nicht erst nach Bezahlung ausgehändigt wird
– führen den Verlagsportalen also keine Leser mehr zu. Damit schadet das
Gesetz letztlich denen, die sich die neuen Regeln gewünscht haben. Sie
haben es verdient.
29 Jul 2013
## AUTOREN
Daniel Bouhs
## TAGS
Leistungsschutzrecht
Rivva
Google News
Innenministerium
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LSR
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