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# taz.de -- Zeitungsverlage und Google News: Große Kuschelrunde
> Nach Axel Springer wollen auch FAZ, Gruner + Jahr und Burda weiter bei
> Google News gelistet werden. Das „Opt-in“ gilt aber unter Vorbehalt.
Bild: Nicht nur die Springer-Blätter werden weiterhin bei Google News zu finde…
Es wird klar, wie groß die Angst der deutschen Verlage ist: Ohne Google
könnten die Klicks im Digitalen gewaltig schwinden, denn Suchmaschinen
führen Zeitungsseiten oft den Großteil ihrer Laufkundschaft zu. Am Montag
hatte [1][die Axel Springer AG] (Welt, Bild) deshalb bereits erklärt, wie
ihre Online-Veröffentlichungen weiter bei „Google News“ auftauen sollen –
mit einer Teilnahmeerklärung unter Vorbehalt.
Diesen Kurs schlagen nun auch andere Verlage ein. Der taz erklärten die
Geschäftsleitungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, des Hamburger
Großverlages Gruner + Jahr (Stern, Brigitte) und der Burda-Gruppe (Focus,
Bunte), sich ebenso entschieden zu haben.
„Ein sogenanntes De-listing bei Google News hätte für die FAZ erhebliche
Reichweitenverluste bedeutet“, hieß es. „Vor dem Hintergrund der
Marktstärke von Google wären die wirtschaftlichen Risiken für die FAZ nicht
überschaubar gewesen.“ Unterdessen hätten sich die Verlage „bisher nicht
auf eine Form der kollektiven Wahrnehmung des neuen Leistungsschutzrechts“
einigen können. Mit anderen Worten: Die deutsche Verlagslandschaft weiß
noch nicht, wie sie das neue Leistungsschutzrecht überhaupt anwenden will,
das ihnen vom August an die Möglichkeit bieten soll, für angerissene Links
auf Suchportalen die Hand aufzuhalten.
Wie Springer knüpft aber auch die FAZ ihre Zustimmung für die weitere
Präsenz bei „Google News“ an den Hinweis, dass mit Abgabe der Erklärung
nicht auf „die zukünftige Wahrnehmung des Rechts für alle Zeiten
verzichtet“ werde. Die Erklärung wurde deshalb „vorbehaltlich eines
jederzeitigen Widerrufs“ abgegeben. Und auch in Hamburg bei Gruner + Jahr
sagt ein Konzernsprecher auf Anfrage: „Mit dieser vorläufigen Erklärung ist
jedenfalls nicht die Bestätigung verbunden, dass die unentgeltliche Nutzung
unserer Inhalte ab dem 1. August ohnehin der Rechtslage entspricht.“
## Kommt eine Verwertungsgesellschaft?
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt zum Monatswechsel in
Kraft. Die Verlage haben dafür gekämpft, um sich ausführliche Links
bezahlen zu lassen – die, die auch einen sogenannten Anreißer der
eigentlichen Geschichte enthalten. Das „LSR“ gilt als Google-Gesetz, weil
es auf Newsaggregatoren zugeschrieben ist, trifft aber auch kleine kreative
Angebote wie [2][den deutschen Dienst Rivva]. Der schmiss in diesem Tagen
etwa 650 Quellen raus, weil die Rechtslage zu unklar und das Risiko damit
zu groß sei.
Denkbar wäre nun unter anderem, dass die Verlage eine
Verwertungsgesellschaft gründen – eine Art Gema für Presseerzeugnisse. Sie
könnten sich allerdings auch einer bestehenden Verwertungsgesellschaft
anschließen. Die VG Media, die wiederum die Interessen privater Radio- und
Fernsehveranstalter etwa vor Hoteliers und Kneipiers vertritt, hatte sich
dafür bereits im Vorfeld angeboten. Wohin die Reise geht: unklar.
„Das überwiegende Interesse der Verlage ist die kollektive
Rechteverwertung“, sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes Deutsche Zeitungsverleger (BDZV). Die Rechtslage sei mit
dem Leistungsschutzrecht zwar ausreichend klar, „aber es zeigt sich, dass
die Umsetzung nicht mal eben in ein paar Wochen geht“, sagte Wolff. „Bis
die Branche soweit ist, haben sich viele Verlage nun für eine befristete
Einräumung der Nutzungsrechte für ‚Google News’ entschieden.“ Manch ein
Zeitungshaus habe sich allerdings dazu durchgerungen, auf ein Listing bei
„Google News“ zu verzichten, darunter die Saarbrücker Zeitung und die
Rhein-Zeitung.
## Google hat kein Problem mit Vorbehalten
Bei Google Deutschland wiederum hieß es, „Hunderte deutsche Verlage“ hätt…
ihr Einverständnis für „Google News“ bestätigt. Sie blieben „weiterhin
geschätzte Partner“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Damit sieht es so
aus als hätte Google mit dem Vorbehalt erst einmal kein Problem. Konkret
äußerste sich der Internetkonzern dazu aber auch auf Nachfrage erst einmal
nicht.
Damit steigt die Spannung: Was wird von „Google News“ für deutsche Nutzer
am Donnerstag wohl noch übrig sein? Und wie tauchen in der klassischen
Google-Suche noch die Meldungen jener Medien auf, die sich bis auf Weiteres
dagegen entschieden haben, „Google News“ die Treue zu halten?
30 Jul 2013
## LINKS
[1] /!120841/
[2] http://blog.rivva.de/rivva_und_das_leistungsschutzrecht_2
## AUTOREN
Daniel Bouhs
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