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# taz.de -- Entscheidung im Bundesrat: Das Leistungsschutzrecht geht durch
> Der Bundesrat hat das Leistungsschutzrecht abgesegnet. Ausschlaggebend
> für die Entscheidung war die Uneinigkeit der SPD-geführten Bundesländer.
Bild: Uneins in punkto LSR: die rot-grüne Koalition in NRW (v. l. Landeschefin…
BERLIN dpa | Das Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde [1][im
Bundesrat] genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen
Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet. Der
angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der
Uneinigkeit der SPD-regierten Länder. Führende Sozialdemokraten hatten
zuerst angekündigt, das Gesetz im Bundesrat blockieren zu wollen. Ein
entsprechender Vorstoß der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein
fand am Freitag jedoch nicht die nötige Mehrheit.
Der Vorschlag hätte das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zwischen
Bundesrat und Bundestag verwiesen. Der Bundestag hätte einen möglichen
Widerspruch der Länder später jedoch überstimmen können. Gleichzeitig wäre
es ein Spiel auf Zeit gewesen: Hätte es bis zur Bundestagswahl keine
Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen. Für dieses Vorgehen fand sich
aber keine Mehrheit. In einem Entschließungsantrag, der im Bundesrat
verabschiedet wurde, wird das Gesetz nun als „handwerklich schlecht“
kritisiert.
SPD-Kanzlerkandidat [2][Peer Steinbrück] hatte im Vorabend der Abstimmung
im Bundesrat angekündigt, bei einem Wahlsieg im September werde seine
Partei ein „neues, taugliches Gesetz“ auf den Weg bringen. Auf der
Computermesse CeBIT hatte er noch für einen Stopp des Leistungsschutzrechts
im Bundesrat geworben.
Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Düsseldorfer Landtag,
erklärte, die Grünen seien bei ihrem „klaren Nein zum Leistungsschutzrecht�…
geblieben. „Da es [3][keine Einigung] mit dem Koalitionspartner gab, musste
sich Nordrhein-Westfalen zur Frage der Anrufung (des
Vermittlungsausschusses) enthalten.“ Die Grünen bedauerten sehr, dass keine
Mehrheit dafür gegeben habe.
Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die
Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei
geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte
Nachrichtensammlungen, die Teile von Verlagstexte verwenden. Allerdings
bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im
Bundestag verabschiedet.
22 Mar 2013
## LINKS
[1] http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8396/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/908…
[2] http://www.fr-online.de/politik/leistungsschutzrecht-lsr-spd-will-leistungs…
[3] /Leistungsschutzrecht-im-Bundesrat/!113278/
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