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# taz.de -- Leistungsschutzrecht beschlossen: ABM für Rechtsanwälte
> Der Bundestag hat das umstrittene Leistungsschutzrecht beschlossen. Eine
> unklare Formulierung dürfte die Gerichte beschäftigen und kleine Verlage
> schwächen.
Bild: Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesjustizministerin Leutheusser-…
BERLIN taz | Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene
Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Mit dem Gesetz sollen
Internet-Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren wie Google-News
verpflichtet werden, für die Übernahme von Textpassagen die Erlaubnis bei
den Verlagen einzuholen und gegebenenfalls dafür zu zahlen.
Der Gesetzentwurf war zwei Tage vor der Abstimmung von der schwarz-gelben
Koalition noch leicht entschärft worden. Demnach sollen einzelne Wörter und
„kleinste Textausschnitte“ weiterhin kostenlos und lizenzfrei genutzt
werden dürfen. Eine konkrete Zeichenzahl wird in dem Gesetz nicht genannt,
daher werden wahrscheinlich Gerichte entscheiden müssen, was unter
„kleinsten Textausschnitten" zu verstehen ist.
Die Opposition im Bundestag sieht Unklarheiten im Gesetzestext und
befürchtet bereits eine Klagewelle. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas
Oppermann bezeichnete das Leistungsschutzrecht als
„Arbeitsbeschafftungsprogramm für Rechtsanwälte“. Aus Sicht der Grünen
werden sich nur große Unternehmen auf mehrjährige Rechtsstreits einlassen.
Kleinere Firmen müssen entweder an die Verlage zahlen oder auf einige
Angebote verzichten.
„Damit machen Sie eine Marktbereinigung zu Gunsten von Google“, warf der
Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, der Koalition
vor. Die stellvertretende Linken-Fraktionvorsitzende Petra Sitte sagte, das
Leistungsschutzrecht diene „allein großen Pressekonzernen“. Kleine
Unternehmen würden geschwächt.
## 293 Abgeordnete dafür
Union und Liberale verteidigten die Formulierung der „kleinsten
Textausschnitte“ im Gesetz. „Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist im
Urheberrecht eine völlig gängige Sache“, sagte der FDP-Rechtspolitiker
Manuel Höferlin. Er verwies auf das Recht der Datenbankhersteller, einen
„wesentlichen Teil der Datenbank“ zu vervielfältigen. Im Gesetz sei dieser
Begriff nicht weiter präzisiert, dennoch habe es keine Klagewelle gegeben.
Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings betonte in der
Debatte, dass auch Textschnipsel, sogenannte Snippets, unter das
Leistungsschutzrecht fallen, „wenn sie über die Überschrift und einige
Wörter hinausgehen“. Sein Fraktionskollege Thomas Silberhorn sagte, es
komme nicht auf die genaue Textlänge an, sondern es gehe um die Frage, ob
„eine verlagstypische Leistung anderer Anbieter genutzt“ werde.
Für das Gesetz stimmten am Freitagvormittag in namentlicher Abstimmung 293
von 539 Abgeordneten, 243 waren dagegen, drei enthielten sich. Zu Beginn
der Debatte hatten die Grünen vergeblich versucht, das Leistungsschutzrecht
von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen, weil sie in dem
Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Opposition verletzt sahen.
1 Mar 2013
## AUTOREN
Felix Werdermann
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