| # taz.de -- Kommentar Leistungsschutzgesetz: Ein völlig absurdes Gesetz | |
| > Das Leistungsschutzrecht ist beschlossen, Abmahnanwälte können sich | |
| > freuen. Ihr Geschäft ist nun sicher. Ob der Bundesrat das Gesetz kippen | |
| > wird? | |
| Bild: Nur ein Wort, kein Snippet, Glück gehabt. Nicht vom LSR betroffen. | |
| Da haben die Presseverleger also nun ihr Leistungsschutzrecht. Ihre | |
| Verbände haben Schwarz-Gelb bedrängt, es gab Entwurf um Entwurf – und am | |
| Freitag nun verabschiedete der Bundestag ziemlich hektisch einen in letzter | |
| Minute nachfrisierten Gesetzestext. | |
| Dieses Leistungsschutzrecht, es sollte einst Hüter des so genannten | |
| Qualitätsjournalismus werden. So tönten die Verlage. Schutzschild gegen den | |
| großen Ausbeuter – die Suchmaschine Google. Aus dem Bundestag heraus kommt | |
| nun aber ein Kompromisschen von einem Gesetz, bei dem so lange | |
| nachgebessert wurde, bis kaum etwas davon übrig blieb. | |
| Und das mehr Rechtsunsicherheit schafft, als es eine angebliche Schutzlücke | |
| schließt. Glücklich werden die Verleger damit also nicht werden. Geschweige | |
| denn ökonomisch befriedigt. | |
| Wenn man an dieser ganzen Posse um das Gesetz überhaupt etwas positiv | |
| finden mag, dann wohl, dass die Verleger mit ihrem Versuch, für mangelnden | |
| Geschäftssinn auch noch Geld zu bekommen, nicht ohne Weiteres durchgekommen | |
| sind. Denn das war der Gedanke dahinter: Statt neue Geschäftsmodelle zu | |
| entwickeln, wollten die Verleger einfach mal die Hand bei jemandem | |
| aufhalten, dem es gelungen ist, im Netz ziemlich dicke Werbeeinnahmen zu | |
| erzielen. | |
| ## Die Faulheit der Verleger | |
| Natürlich ist es im Interesse von Journalisten und einer gut informierten | |
| Öffentlichkeit, dass Verlage finanziell so ausgestattet sind, dass sie gute | |
| Arbeit leisten können. Und natürlich ist es verdammt schwer, Konzepte für | |
| Journalismus im Netz zu entwickeln, über die sich ganze Redaktionen | |
| finanzieren können. | |
| Nur: Leitet sich daraus ein Recht auf Existenzsicherung ab? Es ist schon | |
| eher schlicht, bei dem Laden kassieren zu wollen, der einem inzwischen | |
| einen großen Teil der Leser auf die eigenen Internetseiten spült. Und | |
| nebenbei ein paar kleinen Internet-Klitschen der Garaus zu machen, die | |
| Verlagsinhalte ebenfalls besser auffindbar machen. | |
| Und das Ergebnis? Juristen und Oppositionspolitiker verspotten das | |
| verabschiedete Gesetz schon jetzt als „Konjunkturprogramm“ für | |
| Rechtsanwälte – einfach weil es sehr viel Interpretations- und | |
| Verhandlungsspielraum lässt. Wofür genau wie viel an die Verleger bezahlt | |
| werden soll, wer überhaupt als Verleger zählt und wie das zu organisieren | |
| sei, lässt das Gesetz weitgehend offen. Ebenso wie die Frage, was eine | |
| „angemessene“ Beteiligung der Journalisten, also der Urheber der Texte auf | |
| Verlagsseiten, sein könnte. | |
| ## | |
| Den größten Klopper leisteten sich die Koalitionäre aber in dieser Woche. | |
| In der größten Not, als selbst führende Schwarzgelbe das | |
| Leistungsschutzrecht kritisierten, rangen die Regierungsparteien um einem | |
| Kompromiss und fand ihn in einem Halbsatz: „einzelne Wörter oder kleinste | |
| Textausschnitte“ sind nun vom Leistungsschutzrecht der Verleger | |
| ausgenommen. | |
| Damit torpedieren die Regierungsparteien das eigentliche Kernstück des | |
| Leistungsschutzrechtes – denn das Lizensieren und Abkassieren für Snippets, | |
| also kleine Textauszüge, mit denen zum Beispiel Suchmaschinen andeuten, was | |
| sich hinter den Links ihrer Trefferlisten verbirgt, war das eigentliche | |
| Kernstück des Leistungsschutzrechtes. Um das Kopieren ganzer Texte zu | |
| regeln, braucht es diese Regelung nämlich nicht – das tut schon heute das | |
| Urheberrecht. | |
| Doch der Gesetzgeber drückt sich um eine genaue Definition, wie lang | |
| „kleinste Textausschnitte“ sein dürfen, um lizenzfrei zu bleiben. So lang | |
| wie ein Anreisser auf Rivva? 250 Zeichen wie die Snippets auf Google News? | |
| Oder schon eine markante Überschrift in der URL eines Artikels? Danach kann | |
| sich künftig richten, wie viel Erläuterungen Suchmaschinen-Nutzer in | |
| Deutschland zu den blanken Links mitgeliefert bekommen. Ob innovative | |
| Aggregationsdienste und Startups es sich leisten können, in Deutschland auf | |
| den Markt zu kommen oder nicht. Und womit sich Abmahnanwälte demnächst | |
| beschäftigen werden. | |
| Besser wäre es gewesen, man hätte auf dieses Gesetz einfach komplett | |
| verzichtet. Diese Erkenntnis ist sogar in die Reihen der Koalition | |
| eingesickert: gut ein halbes Dutzend aus dem eigenen Lager enthielt sich | |
| oder stimmte gegen das Gesetz. Darunter vor allem die Netzpolitiker der | |
| Fraktionen. | |
| ## | |
| In Frankreich, wo ebenfalls über die Einführung eines | |
| Leistungsschutzrechtes diskutiert wurde, hat man vor wenigen Monaten eine | |
| ganz andere Lösung gefunden: Hier organisierte die Regierung einen Deal mit | |
| Google: Der Suchmaschinenkonzern willigte ein, einmalig 60 Millionen Euro | |
| in einen Fonds einzuzahlen, der Projekte für den digitalen Wandel der | |
| französischen Medien unterstützen soll – und unterzeichnete eine nebulös | |
| gehaltene Erklärung, laut der er den Verlegern helfen will, durch einige | |
| seiner Plattformen mehr Geld zu verdienen. | |
| Gut daran ist ohne Frage, dass man um ein verkorkstes Gesetz wie in | |
| Deutschland herumgekommen ist. Allerdings hat es eben auch einen | |
| merkwürdigen Beigeschmack, wenn der Suchmaschinenkonzern den Sugar-Daddy | |
| für Verlage gibt – denn: Unterstreichen die Verlage ihre Abhängigkeit von | |
| Google, auf dessen Service sie nicht verzichten können, nicht nur noch, | |
| wenn sie deren Almosen annehmen? | |
| In Deutschland kann man nur hoffen, dass der Bundesrat das Gesetz in den | |
| Vermittlungsausschuss verweist. Ganz schlecht stehen die Chancen dafür | |
| nicht. Oder irgendwann später einmal die Feuerwehr auch der deutschen | |
| Internetgesetzgebung: das Bundesverfassungsgericht. | |
| 1 Mar 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Meike Laaff | |
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