# taz.de -- Leistungsschutzrecht: Keine Ausnahme für Google | |
> Heute stimmt der Bundestag über den nur leicht entschärften Gesetzentwurf | |
> ab. Die Snippets der Suchmaschinen sollen weiter Geld kosten. | |
Bild: Aus Papier Schnipsel machen kann jeder. Mit Schnipseln im Netz arbeiten s… | |
FREIBURG taz | Die Snippets von Google werden vom neuen Gesetz weiter | |
erfasst. Das Leistungsschutzrecht, das der Bundestag am Freitag beschließen | |
will, enthält keine Ausnahme für den Internetkonzern. Die Formulierung des | |
Gesetzentwurfs ist längst nicht so unbestimmt, wie Bundesregierung und | |
Kritiker derzeit behaupten. | |
[1][Das Leistungsschutzrecht] soll Verlegern ermöglichen, von Suchmaschinen | |
(wie Google) und News-Aggregatoren (wie Google News) künftig Lizenzgebühren | |
zu verlangen – wenn diese Zeitungsartikel nicht nur verlinken, sondern auch | |
mit kleinen Textausschnitten (Snippets) illustrieren. | |
Am Dienstag hatten CDU/CSU und FDP ihren Gesetzentwurf überraschend noch | |
einmal geändert. Danach soll das Leistungsschutzrecht nicht gelten, wenn | |
nur „einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte“ eines Presseerzeugnisses | |
benutzt werden. Seither rätseln viele Beobachter: Was sind „kleinste | |
Textausschnitte“? | |
In der FDP wurde die Version verbreitet, die Snippets von Google seien | |
jetzt ausgenommen. Die Union widersprach nicht öffentlich, sondern | |
verbreitete sybillinische Erklärungen: Nun müssten die Beteiligten in | |
Verhandlungen klären, ab wievielen Worten das Leistungsschutzrecht | |
einsetze, sagte der Fraktions-Vize Günter Krings. | |
Die Opposition nahm die wirre Darstellung der Koalition dankbar auf. Es | |
drohe ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte, hieß es bei der SPD. Bis | |
zur Klärung der Rechtslage seien neue Abmahnwellen zu befürchten, raunten | |
die Piraten. Doch ganz so unklar ist die Rechtslage nicht. Die Koalition | |
will sie nur nicht klar darstellen, um den vielen internen Skeptikern heute | |
im Parlament die Zustimmung zu erleichtern. | |
## Was genau bedeutet „kleinst“? | |
Der Gesetzentwurf spricht nun mal ganz eindeutig von „kleinsten“ | |
Textausschnitten. „Kleinst“ heißt: so klein, wie es kaum kleiner noch geht. | |
Die Begründung des Änderungsantrags vom Dienstag bestätigt das. Gemeint | |
seien Schlagzeilen wie „Bayern schlägt Schalke“. Das Beispiel hat genau | |
drei Worte. Das reicht für eine Überschrift, aber nicht für mehr. | |
Nun kann man sicher streiten, ob auch vier oder fünf Worte noch „kleinste“ | |
Textausschnitte sind. Aber die Snippets bei der Google Suche haben meist 17 | |
bis 21 Worte plus Überschrift. Und bei Google-News sind es sogar rund 30 | |
bis 33 Worte plus Überschrift. Dass das keine „kleinsten“ Ausschnitte mehr | |
sind, liegt auf der Hand. So sieht das wohl auch Google und setzte | |
[2][seine Anzeigen-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht] mit | |
gesteigertem Aufwand fort. | |
Auch nach der jüngsten Veränderung des Gesetzeswortlauts könnten die | |
Verlage von Google also bald Lizenzgebühren verlangen. Oder Google müsste | |
seine Links ohne illustrierende Snippets anzeigen.Allerdings wird das | |
Gesetz auch noch im rot-grün dominierten Bundesrat geprüft. Dieser muss | |
hier zwar nicht zustimmen, kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen. | |
Und in dessen undurchsichtigen Verhandlungen ist schon manches unbeliebte | |
Gesetz plötzlich doch zugunsten wichtigerer Projekte geopfert worden. Die | |
Verleger sollten sich also nicht zu früh freuen. | |
1 Mar 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger | |
[2] http://www.google.de/campaigns/deinnetz/ | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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