| # taz.de -- Blogger und Leistungsschutzrecht: Der Mensch wird nicht Maschine | |
| > Viele Blogger fürchten, dass ihnen das neue Leistungsschutzrecht schaden | |
| > wird. Dabei betrifft sie das Gesetz doch gar nicht. | |
| Bild: Auch der anonyme Auftritt gehört zur Netzfreiheit. | |
| BERLIN taz | Was blüht Bloggern, wenn das [1][am Freitag beschlossene] | |
| Leistungsschutzrecht nicht gestoppt wird und am Ende des Jahres in Kraft | |
| tritt? „Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben“, [2][befürchtet] der | |
| Rechtsanwalt Udo Vetter, dessen Lawblog zu den in Deutschland am meisten | |
| verlinkten Blogs zählt. Vetter, der für die Piraten bei der kommenden | |
| Bundestagswahl antreten wird, schreibt weiter: Dann werde die „Abmahnmeute“ | |
| auf Menschen gehetzt, „die im Netz ihre Meinung sagen“. | |
| Diese Position ist sicher etwas extrem. Denn Vetter glaubt, das | |
| Leistungsschutzrecht habe geradezu das Ziel, dass Blogger sich | |
| „abmahngefährdet“ fühlen und „viele lieber gar nichts mehr schreiben“. | |
| Viele Netzaktivisten teilen die Vermutung, dass bald eine gewaltige | |
| Abmahnwelle über deutsche Blogger hinwegrollen wird. | |
| Diese Befürchtungen sind haltlos. Denn Blogger sind von dem neuen Gesetz | |
| gar nicht betroffen. Ihre wichtigsten Werkzeuge – Links und Zitate – werden | |
| vom Leistungsschutzrecht schon gar nicht eingeschränkt, und ansonsten gilt | |
| das Gesetz für Blogger überhaupt nicht. | |
| Auch in Zukunft kann jeder auf jeden beliebigen anderen Text verlinken. | |
| Verlage wie [3][heise.de], die nun ausdrücklich die Verlinkung ihrer Texte | |
| erlauben, sorgen da mit solchen Ankündigungen nur unnötig für Verwirrung. | |
| Selbst Suchmaschinen dürfen verlinken, so viel sie wollen. | |
| ## Zitieren ist unverändert möglich | |
| Auch das Zitieren fremder Texte ist unverändert möglich. Wer sich mit einem | |
| anderen Text positiv oder kritisch auseinandersetzt, darf die | |
| entscheidenden Stellen wörtlich wiedergeben. Auch hier ist keine | |
| Genehmigung erforderlich. Die Länge des Zitats muss allerdings im | |
| Verhältnis zu seinem Zweck angemessen sein. Da Suchmaschinen sich nicht | |
| gedanklich mit den verlinkten Texten beschäftigen, können sie sich aber | |
| nicht auf das Zitatrecht berufen. | |
| Das Leistungsschutzrecht wird erst relevant, wenn ein Link durch Angabe des | |
| Kontextes erläutert wird. Die üblichen Textausschnitte – [4][Snippets | |
| genannt] – mit einer Länge von 15 bis 30 Wörtern dürfen deshalb künftig n… | |
| noch mit Genehmigung des Verlags verwendet werden. Eine Ausnahme gibt es | |
| nur für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, zum Beispiel | |
| Schlagzeilen mit drei Wörtern wie „Bayern schlägt Schalke“. | |
| Die genaue Grenze ist zwar unklar, aber die derzeitigen Snippets von Google | |
| sind künftig lizenzpflichtig, wenn sie von Verlagen stammen. Hier macht die | |
| Ankündigung von heise.de Sinn, dass von seinen Texten auch künftig Snippets | |
| verwendet werden dürfen. | |
| Für Blogger hat das aber keine Relevanz. Denn der Leistungsschutzparagraf | |
| gilt nur für Suchmaschinen und „Dienste, die Inhalte entsprechend | |
| aufarbeiten“. Mit Letzterem sind zum Beispiel News-Aggregatoren gemeint, | |
| die häufig genutzte Nachrichten maschinell zusammenstellen. | |
| ## Mit Snippets illustireren | |
| Im Umkehrschluss heißt das: Blogger, Vereine, Unternehmen und alle | |
| sonstigen Nutzer können ihre Links weiterhin mit Snippets illustrieren. Sie | |
| brauchen dafür keine Genehmigung. Das gilt auch, wenn sie kommerzielle | |
| Zwecke verfolgen. Denn auch ein kommerzieller Blogger bleibt ein Blogger | |
| und wird keine Suchmaschine. | |
| Als Grenze des Zulässigen gilt wie bisher, dass in einen Blog nicht ganze | |
| Texte ohne Genehmigung kopiert werden können. Das würde gegen das vom | |
| Journalisten an den Verlag abgetretene Urheberrecht verstoßen. Diese Grenze | |
| hat aber mit dem Leistungsschutzrecht nichts zu tun und ist nichts Neues. | |
| Dass Verlage bald Abmahnanwälte losschicken, um von Bloggern – illegal – | |
| Lizenzen zu verlangen, erscheint nicht realistisch. Das ganze Netz würde | |
| über sie herfallen, und die Anwaltskosten der zu Unrecht Abgemahnten | |
| müssten sie natürlich auch bezahlen. | |
| 5 Mar 2013 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43192540_kw09_de_leistung… | |
| [2] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-… | |
| [3] http://www.heise.de/ | |
| [4] http://de.wikipedia.org/wiki/Snippet | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| Christian Rath | |
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