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# taz.de -- Kabinett beschließt Leistungsschutzrecht: Das Internet zur Kasse b…
> Das Leistungsschutzrecht soll Verlagen eine Handhabe gegen gewerblichen
> Nutzer geben. Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf auf den Weg
> gebracht.
Bild: Wer hat diesem Mann diese Zeitung gezeigt?
BERLIN taz | Nach wiederholtem Verschiebungen, mehreren Entwürfen und viel
öffentlicher Kritik hat das Bundeskabinett nun ein Leistungsschutzrecht für
Verlage auf den Weg gebracht. Der Inhalt: Suchmaschinen sollen bei Verlagen
die Erlaubnis einholen müssen, kurze Textanrisse in ihren Suchindex
aufzunehmen, und können dafür zur Kasse gebeten werden. Und laut einer
Änderung in letzter Minute nun auch „gewerbliche Anbieter“, „die Inhalte
entsprechend aufbereiten“.
Damit hat das Bundesjustizministerium, entgegen zwischenzeitlichen
Beteuerungen, nun doch nachgebessert: Statt eine reines Lex Google (denn
über 90 Prozent aller Suchanfragen in Deutschland laufen über dieses
Unternehmen), wie es im zweiten Entwurf für das Gesetz anvisiert worden
war, sollen nun auch sogenannte News-Aggregatoren in die Pflicht genommen
werden. Als solche werden in der Gesetzesbegründung Dienste definiert, die
„nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse
darstellen“.
Nicht erfasst werden sollen dagegen Dienste, die verlegerische Leistungen
nutzen, indem sie etwa „dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine
Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen“. An anderer Stelle heißt es,
„Blogger, Unternehmer der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände,
Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer“ seien von
der Lizenzierungspflicht ausgenommen.
Dennoch wird nun heiß diskutiert, welche Dienste neben Suchmaschinen genau
vom Leistungsschutzrecht betroffen sein könnten. Newsaggregatoren wie
[1][Rivva.de] oder [2][nachrichten.de] scheinen darunter zu fallen – und
man könnte die Gesetzesbegründung so interpretieren, dass Dienste wie die
Feuilletonrundschau [3][perlentaucher.de] oder unternehmensinterne
Pressespiegel aus dem Schneider wären.
## Unklar, wer betroffen ist
Das sehen aber nicht alle Beobachter so. Philipp Otto, Redaktionsleiter von
[4][irights.info] und involviert in die von Google unterstützte Initiative
gegen ein Leistungsschutzrecht (Igel), kritisiert die aktuelle Version des
Leistungsschutzrechts als schwammig: „Man kann nach jetzigem Stand nicht
genau sagen, welche Webseiten oder Dienste davon betroffen sind.“
Jan Mönickes, Justiziar des Bundesverbands deutscher Pressesprecher,
befürchtet, dass der neue Text in der Praxis den Anbieter betreffen könne,
der „in irgendeiner Weise automatisiert kostenlos verbreitete und frei
zugängliche Inhalte auf seiner Seite verarbeitet“. Betroffen sein könnten
auch „RSS-Feeds und Twittermeldungen, wenn der Blogbetreiber als
’gewerblicher Anbieter‘ anzusehen“ sei.
Die Frage bleibt auch, wen ein Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form
eigentlich glücklich machen soll. Regierungssprecher Steffen Seibert
bezeichnete es als „ausgewogene Balance“. Als das Justizministerium im Juni
einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt hatte, der sämtliche „gewerblichen
Nutzer“ von Presseerzeugnissen in die Pflicht nehmen wollte, schaltete sich
der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mit scharfer Kritik ein –
und dürfte nun froh sein, dass das Gesetz entschärft scheint. Und der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der das
Leistungsschutzrecht überhaupt erst aufs Tapet brachte, dürfte froh darüber
sein, dass es nicht bei der „Lex Google“ geblieben ist, wie sie im zweiten
Referentenentwurf von Ende Juli stand.
Was jedoch bleibt, ist die prinzipielle Kritik am Leistungsschutzrecht:
Netzbürgerrechtler kritisieren es als Schutz überkommener Geschäftsmodelle
der Verleger und als Innovationsbremse.
29 Aug 2012
## LINKS
[1] http://rivva.de/
[2] http://nachrichten.de/
[3] http://www.perlentaucher.de/
[4] http://irights.info/
## AUTOREN
Meike Laaff
## TAGS
Rivva
Google
Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
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