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# taz.de -- Neuer Entwurf zum Leistungsschutzrecht: Nur noch ein Google-Gesetz
> Das Leistungsschutzrecht sollte Verlagen eine Handhabe gegen alle
> gewerblichen Nutzer geben. Nun soll es nur Suchmaschinen treffen. Der
> Springer-Verlag findet: „Das geht gar nicht“.
Bild: Es geht wohl eigentlich um eine sehr bekannte Suchmaschine.
STRALSUND taz | Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird endgültig
zu einer Lex Google. Ein neuer Entwurf zum seit langem vorgesehenen
Geschenk der Bundesregierung an die Verleger sieht nun ausdrücklich vor,
dass das Gesetz nur „vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische
Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen“ schützen soll.
Blogs, aber auch alle „Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft“
sind laut dem über das Wochenende bekannt gewordenen Zweitentwurf des
Bundesjustizministeriums nicht mehr betroffen.
Ein Ende Juni veröffentlichter erster Entwurf sah noch vor, dass alle
gewerblichen Nutzer für Verlagsinhalte im Netz zur Kasse gebeten werden
sollten. Dieser Entwurf war auf heftige Kritik der Internet-Community, aber
auch nerdiger Tendenzen völlig unverdächtiger Institutionen wie des
Bundesverbandes der Deutschen Industrie, BDI, gestoßen, der Mehrkosten für
seine Mitglieder befürchtete.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, BDZV, hatte dem BDI daraufhin
vorgeworfen, sich vor „den Karren von Google & Co.“ spannen zu lassen.
Jetzt hat das Justizministerium die Abgrenzungsschwierigkeiten in Sachen
gewerblicher Nutzung – ist beispielsweise ein Blog eines freien
Journalisten gewerblich oder Privatvergnügen? – auf seine Weise gelöst: Bis
auf Suchmaschinen soll Mitnutzung, ob gewerblich oder nicht,
unproblematisch sein.
Bei den Verlegern, die sich seit langem von der Bundesregierung
verschaukelt fühlen, kommt das gar nicht gut an: „Anwendung nur auf
Suchmaschinen geht gar nicht“, schrieb Springers Medienpolitik-Chef
Christoph Keese auf Twitter. Ein Leistungsschutzrecht könne nicht nur auf
Suchmaschinen begrenzt sein und „allen Aggregatoren sowie anderen Kopisten
einen Freifahrtschein ausstellen“. Der neue Entwurf sage „Bedient Euch,
Journalismus kostet nichts für Nicht-Suchmaschinen“, twitterte Keese, der
für den BDZV die Lobbyarbeit für das Leistungsschutzrecht koordiniert.
## Keinen billigen Ausgleich
Der Entwurf ist eine Klatsche für die Verleger, die die Kampagne für
eigenes Schutzrecht ihrer Zeitungen und Zeitschriften analog zum
Leistungsschutz bei Film- oder Musikproduktionen seit vier Jahren fordern.
Das Justizministerium macht auch beim zweiten verwässerten Entwurf
unmissverständlich klar, dass man den Verlagen keinen billigen Ausgleich
für ihre überkommenen Geschäftsmodelle bieten wird.
In der Entwurfsbegründung heißt es, man werde das Schutzrecht angesichts
veränderter Rahmenbedingungen für Verleger und Nutzer „nur in dem
begrenzten Umfang gewährleisten“, soweit dies „zum Schutz berechtigter
verlegerischer Interessen erforderlich ist“. Daher genüge es, sich auf
„systematische Zugriffe“ wie die von Suchmaschinen und
Nachrichten-Aggregatoren wie Google News zu beschränken.
Der Entwurf soll noch im August vom Kabinett verabschiedet werden. Doch die
Kritik bleibt: „Es gibt weiter Abgrenzungsfragen – zum Beispiel fehlt eine
klare Definition, was eine Suchmaschine ist“, sagt Tabea Rößner,
medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Für die Verlage sei
der neue Entwurf sogar kontraproduktiv: „Die Verleger haben sich selbst ins
Knie geschossen. Google kann sie einfach draußen lassen – doch davon haben
sie auch nichts“, so Rößner zur taz.
29 Jul 2012
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Google
Schwerpunkt Urheberrecht
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