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# taz.de -- Leistungsschutzrecht-Debatte: „BDI lässt sich von Google einspan…
> Deutschlands Zeitungsverleger schalten um auf Attacke. Harte Worte gegen
> den BDI, weil der immer noch Bedenken gegen das geplante
> Leistungsschutzrecht hat.
Bild: Dietmar Wolff, Geschäftsführer des Bundesverband Deutscher Zeitungsverl…
BERLIN taz | Endlich hatten sich die Verleger mit ihrem
Leistungsschutzrecht am Ziel geglaubt: Ein Kabinettsentwurf liegt vor, doch
dann kam schon wieder der BDI als Bedenkenträger um die Ecke. Jetzt sind
die Herren der Zeitungen mit ihrer Geduld am Ende: „Der deutsche
Industrieverband Nummer Eins lässt sich vor den Karren von Google spannen“,
retourkutschte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff vom Bundesverband
Deutscher Zeitungsvereleger (BDZV) am Dienstag bei der
Jahrespressekonferenz der Verleger.
Selten hat BDZV so scharf geschossen: Der BDI mache sich zum Komplizen
eines Unternehmens, „das unsere Inhalte gratis nutzt, damit ordentlich Geld
macht und seine Gewinne dann nicht mal in Deutschland, sondern in
ausländischen Steuerparadiesen versteuert“, schäumte Wolff und fragte: „I…
das gute deutsche Industriepolitik?“
Dabei, so Wolff, habe der BDI doch erst eben beim „Tag des geistigen
Eigentums“ im April nochmal die Forderung „Geistiges Eigentum konsequenter
sichern“ erhoben. Es sei „frappierend, wie der BDI seine
Schützer-Mentalität ablegt, wenn es um die kostenlose Nutzung unserer
Inhalte durch seine Mitglieder geht“, krittelte Wolff. Der BDI fürchte um
die Artikel-Nutzung in den firmeninternen Intranets der Unternehmen: „Hier
wird in Sachen Urheberrecht mit zweierlei Maß gemessen“.
## „Eine abgespeckte Version“
Dabei, machte Wolff klar, habe der BDI das geplante Leistungsschutzrecht
wohl immer noch nicht verstanden. Der Gesetzentwurf, der am morgigen
Mittwoch oder in der kommenden Woche noch rasch vor der Sommerpause im
Kabinett verabschiedet werden soll, sei ja ohnehin nur „die kleine Lösung“
und im Vergleich zu anderen Leistungsschutzrechten in der Musik- oder
Filmbranche lediglich „eine abgespeckte Version“.
Nur für „gewerbliche Nutzung“ von Pressenangeboten müsse künftig gezahlt
werden, und diese gewerbliche Nutzung sei anders als vom BDI behauptet auch
nicht „unklar formuliert“. Was „gewerbliche Nutzung“ darstelle, sei ber…
in anderen Leistungsschutzrechten wie dem für Datenbankanbieter „rechtlich
eindeutig geregelt“.
Von weiteren Gesprächen mit dem BDI hält der BDZV wenig: Man habe lange
zwischen den Verbänden verhandelt, sagte Wolff. Auch jetzt sei man dazu
bereit - aber „viel Wert hat das nicht.“ Die Verleger wünschen sich nun
eine zügige Bearbeitung der von ihnen seit Jahren geforderten Rechtsreform
im Kabinett und hoffen darauf, dass diese dann gleich nach der Sommerpause
im Bundestag auf den gesetzgeberischen Weg gebracht werden kann. Doch hier
sind Zweifel angebracht: Denn gegen das Leistungsschutzrecht ist nicht nur
der BDI - und im Parlament dürften die Kritiker alle noch einmal zu Wort
kommen.
17 Jul 2012
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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