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# taz.de -- Fünf-Prozent-Klausel bei Wahlen: Stolperfallen für Kleinparteien
> Seit FDP und AfD an der Fünfprozenthürde gescheitert sind, wird
> debattiert: Ist eine Sperrklausel in dieser Höhe noch demokratisch?
Bild: Beim Hürdenlauf kommt nicht jeder durch. Für Demokratien kann das ein P…
FREIBURG taz | Ist die Fünfprozenthürde zu hoch? Darüber wird seit der
Bundestagswahl, bei der FDP und Alternative für Deutschland knapp an dieser
Marge scheiterten, heiß diskutiert. Aber auch die Drei-Prozent-Klausel, die
bei der nächsten Europawahl gelten soll, ist umstritten – und das
entsprechende Gesetz immer noch nicht in Kraft.
Das Problem hat sich seit der Bundestagswahl verschärft. Denn rund 15
Prozent der Wähler sind im kommenden Bundestag nicht repräsentiert, weil
sie Parteien angekreuzt haben, die unter der Fünfprozenthürde blieben, wie
die FDP (4,8), AfD (4,7) und die Piraten (2,2 Prozent). Sieben Millionen
Stimmen fielen so unter den Tisch. Auch bei der Landtagswahl in Bayern war
es kaum besser: Dort konnten 14 Prozent der Stimmen nicht in Mandate
verwandelt werden.
Damit weniger Stimmen verloren gehen und weniger Wähler frustriert werden,
fordern manche nun die Absenkung auf eine Dreiprozenthürde. Auch
Hans-Jürgen Papier, der Expräsident des Bundesverfassungsgerichts, stimmt
diesem Vorschlag zu: „Parteien wie FDP und AfD sind mit je über zwei
Millionen Wählern keine Splitterparteien“, begründete er seine Haltung
jüngst in einem Interview.
Eine Dreiprozenthürde soll etwa bei der kommenden Europawahl im Mai 2014
gelten. Das hat der Bundestag im Juni beschlossen. Zuvor hatte das
Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 die Fünfprozenthürde im
Europawahlgesetz beanstandet. Doch auch die neue Hürde ist umstritten, denn
das Bundesverfassungsgericht hatte eigentlich gefordert, gar keine
aufzustellen. In Karlsruhe sind deshalb schon erste Klagen von potenziell
betroffenen Parteien eingegangen – unter anderem von der NPD und den
Grauen.
Andere, wie die Piraten und die ÖDP, haben Klagen bisher nur angekündigt.
Denn die Gesetzesänderung ist noch gar nicht in Kraft: Bundespräsident
Joachim Gauck hat das Gesetz immer noch nicht unterschrieben. Nach gängiger
Praxis prüft der Bundespräsident vor der Unterzeichnung von Gesetzen im
wesentlichen, ob das Verfahren eingehalten wurde.
## „Schwer und offensichtlich“
Eine inhaltliche Verletzung des Grundgesetzes kann er nur rügen, wenn der
Makel „schwer und offensichtlich“ ist. Für solche Prüfungen gibt es ja das
Bundesverfassungsgericht, das dafür besser legitimiert ist als der Theologe
Gauck. Warum die Prüfung aber nun so lange dauert, wollte das Präsidialamt
auf Nachfrage nicht mitteilen.
Wenn Gauck aber zu lange zögert, fehlt anschließend Zeit für eine
gründliche Prüfung in Karlsruhe. Denn zulässige Klagen können im
Organstreit erst eingereicht werden, wenn das Gesetz verkündet ist. Die
Zeit drängt, denn möglicherweise muss vor der Entscheidung noch eine
mündliche Verhandlung organisiert werden. Und falls Karlsruhe das
Europawahlgesetz beanstandet, müsste es der Bundestag noch vor dem Tag der
Europa-Wahl im Mai überarbeiten.
Sollte die Dreiprozenthürde am Ende tatsächlich fallen, hätte dies aber
keine Auswirkungen auf die Wahlen zum Bundestag. Im Europaparlament gibt es
nämlich keine Regierung und es werde häufig mit wechselnden Mehrheiten
abgestimmt – damit begründeten die Richter, warum sie eine Sperrklausel für
kleine Parteien bei Europawahlen als überflüssigen Eingriff in die
Gleichheit der Wahl betrachten.
Beim Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bisher immer
anerkannt, dass eine Sperrklausel die Funktionsfähigkeit des Parlaments und
die Stabilität der Regierung sichert. Das heißt jedoch nicht, dass eine
Fünfprozenthürde bei Bundestagswahlen obligatorisch ist. Sie könnte auch
abgeschafft oder abgesenkt werden.
3 Oct 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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