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# taz.de -- Einigung in Koalitionsgesprächen: Staatsziel Kultur
> Die SPD setzt sich durch: Kultur kommt ins Grundgesetz. Gegen Kürzungen
> bei kleinen Theatergruppen oder Kunstorganisationen hilft das nur
> bedingt.
Bild: Der Bund unterstützt die Sanierung der Berliner Staatoper – deutsche N…
BERLIN taz | Wer beruflich mit Kulturvermittlung zu tun hat, darf sich
freuen. CDU und SPD haben sich laut Rheinischer Post darauf geeinigt,
Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Damit ist eine
jahrelange Diskussion entschieden. Die SPD hat diese Maßnahme seit Jahren
gefordert, die CDU-Spitze war stets zögerlich.
Für Kulturverwalter in bundesweiten Institutionen wie etwa der
Bundeskulturstiftung bietet dieser Schritt einige Möglichkeiten. Kultur ist
in Deutschland Sache der Länder und Kommunen, in der Regel jedenfalls,
Ausnahmen müssen ausdrücklich benannt werden. Im Kompetenzgerangel mit den
Ländern können sich gesamtstaatliche Kulturvermittler nun auf das nationale
Staatsziel berufen. Und in Budgetverhandlungen können sie auf ausreichende
Mittel zu seiner Umsetzung pochen.
Was das konkret bringt, hängt vom Geschick der jeweiligen Verhandler ab. So
haben einige Länder hehre Formulierungen zur Kulturförderung längst in ihre
Landesverfassungen hineingeschrieben. Im Zweifel hat sie das aber nicht
daran gehindert, Sparbeschlüsse umzusetzen.
Sehen sollte man auch die prinzipiellen Grenzen so eines Staatsziels. Es
bedeutet natürlich keineswegs, dass die Kultur durch den Staat geschützt
ist. Das kann der Staat nämlich gar nicht. Er kann nur Gelder zur Verfügung
stellen und institutionelle Rahmen bieten – und sich darüber hinaus am
besten so weit wie möglich aus der Kultur heraushalten. Die Lebendigkeit
der Kultur kann von Staats wegen nicht verordnet, wohl aber behindert
werden. Etwa, indem er nun nur noch einen bestimmten Kulturbegriff fördert:
einen bildungsbürgerlich-klassischen zum Beispiel, oder, im schlimmsten
Fall, den einer angeblich einheitlichen deutschen Nationalkultur.
Zu Sorge besteht da im Moment zwar wenig Anlass. Aber wer weiß schon, wer
sich kulturpolitisch in den nächsten Jahren durchsetzt? Einige Fragen
ergeben sich nun auch erst. In Berlin beispielsweise klagt die sogenannte
freie Szene aus kleinen Theatergruppen und Kunstorganisationen derzeit über
zu wenig staatliche Förderungen. Soll sie jetzt bis vors Verfassungsgericht
gehen, um das Geld einzuklagen.
8 Nov 2013
## AUTOREN
Dirk Knipphals
## TAGS
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Gesine Schwan
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