# taz.de -- Gesetzreform gegen Rassismus: Strafverschärfung für Hass | |
> Justizminister Heiko Maas plant, dass Tatmotive künftig eine größere | |
> Rolle beim Strafmaß spielen sollen. Rassismus wiegt schwerer als pure | |
> Rauflust. | |
Bild: Heiko Maass will menschenfeindlichen Straftaten Einhalt gebieten | |
FREIBURG taz | Wer rassistische Straftaten begeht, muss künftig mit | |
härteren Strafen rechnen. Menschenverachtende Motive sollen künftig bei der | |
Strafzumessung stärker berücksichtigt werden. Das sieht ein neuer | |
Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, der der taz | |
vorliegt. | |
Geändert werden soll die Vorschrift, die im Strafgesetzbuch die | |
Strafzumessung für alle Delikte regelt (§ 46). Schon bisher heißt es dort, | |
dass bei der konkreten Festlegung des Strafmaßes „die Beweggründe und Ziele | |
des Täters“ einzubeziehen sind. Künftig sollen dort ausdrücklich | |
„rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele | |
und Beweggründe erwähnt werden. | |
Die konkrete Strafzumessung obliegt den Gerichten. Das Gesetz gibt nur | |
einen Strafrahmen vor. Bei Körperverletzung zum Beispiel droht dem Täter | |
eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Im Urteil | |
muss das Gericht nun abwägen, ob der konkrete Täter aus rassistischen | |
Gründen geprügelt hat. Dann soll die Strafe höher ausfallen als bei purer | |
Rauflust. Das gleiche gilt zum Beispiel für rassistische Brandstiftungen | |
oder rassistische Beleidigungen. Nur bei Mord gilt immer das gleiche | |
Strafmaß: lebenslänglich. | |
Maas’ Begründung des Gesetzentwurfs erweckt den Eindruck, als hätte die | |
Neuregelung vor allem symbolische Bedeutung. Die Berücksichtigung | |
rassistischer Motive entspreche der „weitgehend gängigen Praxis“ der | |
Gerichte, heißt es. Die Bedeutung menschenverachtender Motive will Maas | |
lediglich „noch stärker hervorheben“. Damit will der Minister grundlegende | |
Wertungen der Gesellschaft im Strafrecht „dokumentieren“. | |
## Zunahme von Freiheitsstrafen erwartet | |
Anders las sich das in einem Gesetzentwurf, den die SPD Ende 2011 kurz nach | |
Aufdeckung des NSU-Terrors eingebracht hatte. Mit der inhaltlich gleichen | |
Gesetzesänderung wollte die SPD die Gerichte anhalten, „stärker als bisher�… | |
hassgeleitete Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. „Dies | |
dürfte zu einer Zunahme von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und damit zu | |
einer Steigerung der Belegungszahlen im Strafvollzug führen“, hieß es | |
weiter. Nach dieser Lesart würde das Strafrecht also nicht nur | |
verdeutlicht, sondern handfest verschärft. | |
Maas setzt mit seinem Gesetzentwurf einen Auftrag des Koalitionsvertrags | |
um. Er knüpft auch an internationale Entwicklungen an. „Hassverbrechen“ | |
(hate crimes) werden in vielen Ländern härter bestraft als normale Delikte, | |
weil sie eine einschüchternde Wirkung auf ganze Bevölkerungsgruppen haben. | |
Auch Gremien der UNO und des Europarats haben Deutschland schon | |
aufgefordert, entsprechende Regelungen zu schaffen. | |
Härtere Strafen für Hassverbrechen, das ist in Deutschland kein reines | |
SPD-Projekt. Als erster forderte dies im Jahr 2000 der CDU-Innenminister | |
von Brandenburg, Kurt Schelter. Er schlug damals einen Strafrahmen von | |
einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Seitdem wird in Deutschland | |
alle paar Jahre über Strafzuschläge für Hassverbrechen diskutiert. | |
Entsprechende Gesetzentwürfe sind zwar nicht mehr so radikal wie der | |
Schelter-Vorschlag, wurden im Bundestag aber immer abgelehnt. | |
Auch Juristenverbände waren bisher skeptisch. Zum SPD-Entwurf von 2011 | |
erklärte etwa die Bundesrechtsanwaltskammer, dies sei ein | |
„verfassungsrechtlich bedenklicher Versuch, auf die Beweiswürdigung und | |
Strafzumessung durch das jeweils erkennende Gericht einzuwirken“. Es drohe | |
das Abgleiten in ein „Gesinnungsstrafrecht, ohne Bezug zur Tat“. | |
18 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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