# taz.de -- Bundestag verschärft Strafrecht: Härtere Strafen für Hassverbrec… | |
> Rassistische und menschenverachtende Straftaten sollen schärfer verfolgt | |
> werden. Grüne und Linke hätten sich noch mehr Details gewünscht. | |
Bild: Polizei und Staatsanwälte sollen genauer nach Anzeichen von Rassismus gu… | |
FREIBURG taz | Wer rassistisch motivierte Straftaten begeht, muss künftig | |
mit härteren Strafen rechnen. Ein entsprechendes Gesetz wollte der | |
Bundestag an Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition | |
beschließen. Er setzt damit eine Empfehlung des | |
NSU-Untersuchungsausschusses um. | |
Konkret soll eine Vorschrift geändert werden, die im Strafgesetzbuch die | |
Strafzumessung für alle Delikte regelt (Paragraph 46). Schon bisher heißt | |
es dort, dass „die Beweggründe und Ziele des Täters“ bei der Festlegung d… | |
Strafmaßes einzubeziehen sind. Künftig sollen im Gesetz aber „rassistische, | |
fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele ausdrücklich | |
erwähnt werden. | |
Der Grund für diese Strafverschärfung: Bei Hassverbrechen ist nicht nur das | |
konkrete Opfer gemeint, sondern es trifft alle Mitglieder der Gruppe, die | |
der Täter mit seiner Straftat verunsichert. Die Koalition hofft, dass | |
Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter künftig genauer hinschauen, wenn es | |
Anzeichen für Rassismus gibt. | |
Grüne und Linke haben sich im Rechtsausschuss enthalten. Ihnen ist die | |
Formulierung zu eng. Vor allem die Grünen hätten gern auch Hassverbrechen | |
wegen der „Religion“ oder der „sexuellen Identität“ ausdrücklich im G… | |
erwähnt. Die Koalition hielt das nicht für nötig. „Das fällt alles unter | |
’menschenverachtend‘ “, erklärte Johannes Fechner, der rechtspolitische | |
Sprecher der SPD. | |
Schon Anfang März haben die Justizministerien von Bund und Ländern | |
einstimmig die Richtlinien für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen | |
(RiStBV) geändert. Bei Delikten wie Körperverletzung, bei denen eigentlich | |
ein Strafantrag des Betroffenen vorliegen muss, soll nun immer ein | |
öffentliches Interesse an den Ermittlungen bejaht werden – wenn es Indizien | |
für rassistische oder fremdenfeindliche Motive des Täters gibt. | |
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag jetzt verabschiedet hat, umfasst noch | |
einen zweiten Schwerpunkt: Das Gesetz soll die Rolle des | |
Generalbundesanwalts stärken. Dieser soll zeitiger in laufende Ermittlungen | |
eingebunden werden. Wenn es notwendig ist, kann er die Ermittlungen dann an | |
sich ziehen. | |
19 Mar 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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