Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bundestag verschärft Strafrecht: Härtere Strafen für Hassverbrec…
> Rassistische und menschenverachtende Straftaten sollen schärfer verfolgt
> werden. Grüne und Linke hätten sich noch mehr Details gewünscht.
Bild: Polizei und Staatsanwälte sollen genauer nach Anzeichen von Rassismus gu…
FREIBURG taz | Wer rassistisch motivierte Straftaten begeht, muss künftig
mit härteren Strafen rechnen. Ein entsprechendes Gesetz wollte der
Bundestag an Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition
beschließen. Er setzt damit eine Empfehlung des
NSU-Untersuchungsausschusses um.
Konkret soll eine Vorschrift geändert werden, die im Strafgesetzbuch die
Strafzumessung für alle Delikte regelt (Paragraph 46). Schon bisher heißt
es dort, dass „die Beweggründe und Ziele des Täters“ bei der Festlegung d…
Strafmaßes einzubeziehen sind. Künftig sollen im Gesetz aber „rassistische,
fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele ausdrücklich
erwähnt werden.
Der Grund für diese Strafverschärfung: Bei Hassverbrechen ist nicht nur das
konkrete Opfer gemeint, sondern es trifft alle Mitglieder der Gruppe, die
der Täter mit seiner Straftat verunsichert. Die Koalition hofft, dass
Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter künftig genauer hinschauen, wenn es
Anzeichen für Rassismus gibt.
Grüne und Linke haben sich im Rechtsausschuss enthalten. Ihnen ist die
Formulierung zu eng. Vor allem die Grünen hätten gern auch Hassverbrechen
wegen der „Religion“ oder der „sexuellen Identität“ ausdrücklich im G…
erwähnt. Die Koalition hielt das nicht für nötig. „Das fällt alles unter
’menschenverachtend‘ “, erklärte Johannes Fechner, der rechtspolitische
Sprecher der SPD.
Schon Anfang März haben die Justizministerien von Bund und Ländern
einstimmig die Richtlinien für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
(RiStBV) geändert. Bei Delikten wie Körperverletzung, bei denen eigentlich
ein Strafantrag des Betroffenen vorliegen muss, soll nun immer ein
öffentliches Interesse an den Ermittlungen bejaht werden – wenn es Indizien
für rassistische oder fremdenfeindliche Motive des Täters gibt.
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag jetzt verabschiedet hat, umfasst noch
einen zweiten Schwerpunkt: Das Gesetz soll die Rolle des
Generalbundesanwalts stärken. Dieser soll zeitiger in laufende Ermittlungen
eingebunden werden. Wenn es notwendig ist, kann er die Ermittlungen dann an
sich ziehen.
19 Mar 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundestag
Strafrecht
Hassverbrechen
Waffen
Keupstraße
V-Leute
Schwerpunkt Rassismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nach Mord an drei Muslimen in den USA: Jetzt ermittelt das FBI
Noch ist unklar, warum ein Amerikaner drei junge Studenten erschoss. Der
Täter besaß diverse Waffen. Angehörige sind von einem religiösen Motiv
überzeugt.
NSU-Prozess in München: „Richtige“ und „falsche“ Opfer
Beate Zschäpes Anwälte wollen nicht alle Opfer des Anschlages in der Kölner
Keupstraße anerkennen. Wer unverletzt blieb, sei nicht betroffen.
Grüner über V-Leute bei der NPD: „Ein herausragender Grenzfall“
Der Politiker Jerzy Montag untersuchte den Fall des Top-V-Manns Thomas
„Corelli“ R. Gespräch über eine ernüchternde Bilanz, Regeln und Aktenles…
Gesetzreform gegen Rassismus: Strafverschärfung für Hass
Justizminister Heiko Maas plant, dass Tatmotive künftig eine größere Rolle
beim Strafmaß spielen sollen. Rassismus wiegt schwerer als pure Rauflust.
Rechte Gewalt: Der Blick der Opfer
Eine Fotoausstellung von ReachOut zeigt im Rathaus Schöneberg Tatorte
rechter Gewalt in Berlin.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.