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# taz.de -- Wegezoll in Deutschland: Aus die Maut?
> Die Einführung einer Infrastrukturabgabe verstößt gegen EU-Recht. Laut
> Bundestagsgutachten diskriminiere sie ausländische Autofahrer.
Bild: Schon jetzt zahlen Autofahrer für die Passage des Warnow-Tunnels in Rost…
FREIBURG taz | Die Mautpläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU)
verstoßen gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Anfrage des Emmendinger
SPD-Abgeordneten Johannes Fechner erstellt hat.
Nach den Plänen von Dobrindt müssen alle inländischen Pkw-Halter ab 2016
eine Infrastrukturabgabe zahlen. Je nach Motortyp und Hubraum fallen bei
Neuwagen jährlich zwischen 2 und 104,50 Euro an. Einmal pro Jahr bekommen
die Autofahrer eine Vignette zugesandt. Damit sich keine Mehrbelastung
ergibt, wird die Kfz-Steuer um den Betrag der Infrastrukturabgabe gesenkt.
Dobrindt verspricht sich somit Einnahmen in Höhe von 600 Millionen Euro.
Der Abgeordnete Fechner (SPD) wollte nun wissen, ob dieser Plan mit
EU-Recht vereinbar ist. Immerhin ist in den EU-Verträgen eine
Diskriminierung nach der Staatsbürgerschaft ausdrücklich verboten. Bei
Dobrindts Modell fällt das Urteil allerdings schwer. Die
Infrastrukturabgabe müssen alle Autofahrer zahlen. Hier ist grundsätzlich
Gleichbehandlung gewahrt. Und die Kfz-Steuer ist Sache der Mitgliedstaaten,
diese kann im Prinzip erhöht und gesenkt werden, ohne dass die EU
mitsprechen darf.
Problematisch ist aber die Senkung der Kfz-Steuer zur Ausgleichsregulierung
für Autofahrer aus dem Inland, während die Infrastrukturabgabe nur bei
Autofahrern aus dem Ausland zusätzliche Einnahmen erzielt. Das
Bundestagsgutachten sieht darin eine unzulässige „mittelbare
Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit“.
Dobrindts Ministerium hofft, dass die EU-Kommission den Plan dennoch nicht
beanstandet. Immerhin hat Verkehrskommissar Siim Kallas im Dezember
erklärt: „Grundsätzlich stellt eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuern für
gebietsansässige Nutzer bei gleichzeitiger Erhebung angemessener
Nutzungsgebühren für alle Nutzer keine Diskriminierung aus Gründen der
Staatsangehörigkeit dar.“
Letztlich entscheidend ist die Haltung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH). Auch wenn die EU-Kommission nicht klagt, könnte jeder ausländische
Autofahrer eine Prüfung beim EuGH auslösen.
3 Aug 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Maut
Autofahrer
Kfz-Steuer
Alexander Dobrindt
EuGH
Europäischer Gerichtshof
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Wolfgang Schäuble
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Verkehr
Alexander Dobrindt
Pkw-Maut
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