# taz.de -- Waffenlieferungen in den Irak: Wenn der Zweck die Mittel heiligt | |
> Die Bundesregierung will Waffen in Bürgerkriegsgebiete liefern. Dazu muss | |
> sie Rüstungsexport-Grundsätze sehr kreativ auslegen. | |
Bild: Ursula von der Leyen und Frank-Walter Steinmeier erläutern den Plan zur … | |
FREIBURG taz | Versucht die Bundesregierung, ihre eigenen Richtlinien für | |
Rüstungsexporte zu umgehen, indem sie den Kurden im Irak ausschließlich | |
Waffen aus Bundeswehrbeständen zur Verfügung stellt? Diesen Verdacht | |
nährten Äußerungen des Verteidigungsministeriums in der | |
Regierungspressekonferenz am Mittwoch. „Wenn nicht verkauft wird, wenn | |
sozusagen eine Länderabgabe stattfindet, ist das eine andere Kategorie“, so | |
ein Ministeriumssprecher. | |
Grundsätzlich gilt: Wenn private Unternehmen Rüstungsgüter exportieren, | |
benötigen sie eine Regierungsgenehmigung. Das sieht das | |
Kriegswaffenkontrollgesetz (KWGK) vor. So soll verhindert werden, dass | |
deutsche Waffen aus bloßem Gewinnstreben in Konfliktgebiete geliefert | |
werden. Nach welchen Kriterien Exporte genehmigt werden, hat Berlin im Jahr | |
2000 in relativ strengen „politischen Grundsätzen“ festgehalten. | |
Doch für Lieferungen der Bundeswehr gilt diese Genehmigungspflicht nicht. | |
Da hat das Verteidigungsministerium recht. Allerdings ist auch bei | |
Kriegswaffen eine zweite Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) | |
erforderlich. | |
Diese sonst bedeutungslose Formalie führt nun dazu, dass die | |
Rüstungsexportrichtlinien auch bei Bundeswehr-Exporten anwendbar sind. | |
Sonstige Rüstungsgüter wie Nachtsichtgeräte und Schutzwesten werden ohnehin | |
nur nach AWG genehmigt. | |
## Selbstverteidigung und eigene Interessen | |
Die Bundesregierung will sich also nicht vor ihren eigenen Grundsätzen | |
drücken. Sie muss sie aber sehr kreativ auslegen. Denn eigentlich sind | |
Waffenlieferungen in Bürgerkriegsgebiete nicht genehmigungsfähig. In | |
Staaten, die nicht der EU, der Nato oder der OECD angehören, dürfen | |
Kriegswaffen nur exportiert werden, wenn außen- und sicherheitspolitische | |
Interessen Deutschlands dafür sprechen. | |
Doch auch dann soll eine Genehmigung ausgeschlossen sein, wenn die innere | |
Lage des Landes dem entgegensteht. Als Beispiel werden ausdrücklich | |
„bewaffnete interne Auseinandersetzungen“ genannt. An anderer Stelle heißt | |
es, dass die Lieferung von Kriegswaffen nicht genehmigt wird, wenn das | |
Zielland „in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt“ ist, es sei denn, | |
es handelt sich um einen Fall der Selbstverteidigung. | |
Die Regierung ist nun offensichtlich der Meinung, dass die „innere Lage“ | |
des Iraks trotz der Kämpfe einer Waffenlieferung nicht entgegensteht. Man | |
will einen „kriegerischen grenzüberschreitenden Flächenbrand im ganzen | |
Mittleren Osten“ verhindern, so Regierungssprecher Steffen Seibert. Der | |
Zweck heiligt also die Mittel. Die Rüstungsexport-Richtlinien sind ohnehin | |
nicht einklagbar. | |
21 Aug 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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