| # taz.de -- Waffenlieferungen in den Irak: Wenn der Zweck die Mittel heiligt | |
| > Die Bundesregierung will Waffen in Bürgerkriegsgebiete liefern. Dazu muss | |
| > sie Rüstungsexport-Grundsätze sehr kreativ auslegen. | |
| Bild: Ursula von der Leyen und Frank-Walter Steinmeier erläutern den Plan zur … | |
| FREIBURG taz | Versucht die Bundesregierung, ihre eigenen Richtlinien für | |
| Rüstungsexporte zu umgehen, indem sie den Kurden im Irak ausschließlich | |
| Waffen aus Bundeswehrbeständen zur Verfügung stellt? Diesen Verdacht | |
| nährten Äußerungen des Verteidigungsministeriums in der | |
| Regierungspressekonferenz am Mittwoch. „Wenn nicht verkauft wird, wenn | |
| sozusagen eine Länderabgabe stattfindet, ist das eine andere Kategorie“, so | |
| ein Ministeriumssprecher. | |
| Grundsätzlich gilt: Wenn private Unternehmen Rüstungsgüter exportieren, | |
| benötigen sie eine Regierungsgenehmigung. Das sieht das | |
| Kriegswaffenkontrollgesetz (KWGK) vor. So soll verhindert werden, dass | |
| deutsche Waffen aus bloßem Gewinnstreben in Konfliktgebiete geliefert | |
| werden. Nach welchen Kriterien Exporte genehmigt werden, hat Berlin im Jahr | |
| 2000 in relativ strengen „politischen Grundsätzen“ festgehalten. | |
| Doch für Lieferungen der Bundeswehr gilt diese Genehmigungspflicht nicht. | |
| Da hat das Verteidigungsministerium recht. Allerdings ist auch bei | |
| Kriegswaffen eine zweite Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) | |
| erforderlich. | |
| Diese sonst bedeutungslose Formalie führt nun dazu, dass die | |
| Rüstungsexportrichtlinien auch bei Bundeswehr-Exporten anwendbar sind. | |
| Sonstige Rüstungsgüter wie Nachtsichtgeräte und Schutzwesten werden ohnehin | |
| nur nach AWG genehmigt. | |
| ## Selbstverteidigung und eigene Interessen | |
| Die Bundesregierung will sich also nicht vor ihren eigenen Grundsätzen | |
| drücken. Sie muss sie aber sehr kreativ auslegen. Denn eigentlich sind | |
| Waffenlieferungen in Bürgerkriegsgebiete nicht genehmigungsfähig. In | |
| Staaten, die nicht der EU, der Nato oder der OECD angehören, dürfen | |
| Kriegswaffen nur exportiert werden, wenn außen- und sicherheitspolitische | |
| Interessen Deutschlands dafür sprechen. | |
| Doch auch dann soll eine Genehmigung ausgeschlossen sein, wenn die innere | |
| Lage des Landes dem entgegensteht. Als Beispiel werden ausdrücklich | |
| „bewaffnete interne Auseinandersetzungen“ genannt. An anderer Stelle heißt | |
| es, dass die Lieferung von Kriegswaffen nicht genehmigt wird, wenn das | |
| Zielland „in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt“ ist, es sei denn, | |
| es handelt sich um einen Fall der Selbstverteidigung. | |
| Die Regierung ist nun offensichtlich der Meinung, dass die „innere Lage“ | |
| des Iraks trotz der Kämpfe einer Waffenlieferung nicht entgegensteht. Man | |
| will einen „kriegerischen grenzüberschreitenden Flächenbrand im ganzen | |
| Mittleren Osten“ verhindern, so Regierungssprecher Steffen Seibert. Der | |
| Zweck heiligt also die Mittel. Die Rüstungsexport-Richtlinien sind ohnehin | |
| nicht einklagbar. | |
| 21 Aug 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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