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# taz.de -- Kommentar Hate-Crime-Gesetz: Korrekte Symbolik
> Rassistische Gewalt muss härter bestraft werden. Das ist keine
> Gesinnungsjustiz. Denn „denken“ dürfen Nazis und andere weiterhin, was
> sie wollen.
Bild: Nazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf, August 2014
Die Bundesregierung will, dass rassistische Gewalt besonders hart bestraft
wird. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor,
den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Künftig sollen
„rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele
bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Diese Strafschärfung ist berechtigt. Denn rassistische Gewalt fügt dem
Opfer nicht nur körperliche Verletzungen zu, sondern wertet es zugleich
noch ab.
Rassistische Gewalt schlägt tiefere Wunden, die schwerer verheilen. Sie
trifft und verunsichert nicht nur das einzelne Opfer, sondern zugleich auch
alle Menschen, die zum Beispiel die gleiche Hautfarbe haben – der
rassistische Hass hätte auch sie treffen können.
## Rassistische Steuerhinterziehung
Damit wird kein Gesinnungsstrafrecht eingeführt. Strafbar ist nicht die
rassistische Gesinnung, sondern die rassistische Gewalt. Für rassistische
Steuerhinterzieher wird es keine Strafschärfung geben, weil hier die
Gesinnung mit der Tat und ihrer Wirkung nichts zu tun hat.
Die geplante Reform ist nicht wirklich eine Verschärfung. Schon heute heißt
es im Strafgesetzbuch, dass bei der Strafzumessung „die Beweggründe und
Ziele des Täters“ einzubeziehen sind. Wenn Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit nun ausdrücklich hervorgehoben werden, so soll dies
nur verdeutlichen, was damit auch gemeint ist.
Es handelt sich insofern um ein symbolisches Gesetz, aber um eine Symbolik
im positiven Sinn. Sie signalisiert den Opfern, dass der Staat ihr
spezifisches Leid erkennt und Angriffe sanktionieren will. Es soll Richtern
und vor allem der Polizei verdeutlichen, dass es gerade bei rassistischer
Gewalt wichtig ist, die Hintergründe der Tat aufzuklären, weil Ignoranz das
Leid der Opfer noch verschlimmert. Zu oft werden rassistischen Gewalttaten
als bloße „Jugendgewalt unter Alkoholeinfluss“ abgetan.
## Becks Kritik
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck wirft dem Gesetz „schlechte
Symbolpolitik“ vor, weil nicht auch homophobe und antisemitische Gewalt
erwähnt wird. Doch der Gesetzentwurf bezieht sich auf alle
„menschenverachtenden“ Ziele, also auch auf homophobe und antisemitische
Taten.
Dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit besonders herausgehoben werden, ist
berechtigt – schließlich haben die NSU-Mörder vor allem Migranten getötet.
Es geht hier nicht um eine Hierarchie der Opfer, sondern um die
Deutlichkeit des Symbols.
Sollte das Gesetz die erwünschte Wirkung haben, was zu hoffen ist, könnte
in einigen Jahren aber über eine Neuformulierung nachgedacht werden – was
dann ein neues Symbol wäre.
28 Aug 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Volker Beck
Hassverbrechen
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Sterbehilfe
Amazon
Irak
Taylor Swift
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