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# taz.de -- IS-Terror im Irak und Asylrecht: Jesiden müssen Schutz einklagen
> Deutschland will zwar den Kurden im Irak Waffen liefern. Doch jesidischen
> Flüchtlingen wird die Asylanerkennung schwergemacht.
Bild: Demonstration Anfang August in Hannover.
BERLIN taz | In den ersten Juni-Tagen eroberten Dschihadisten weite Teile
des Irak. Das Bundesamt für Flucht und Migration (BAMF) sah damals dennoch
„keine Bedrohung“ für irakische Jesiden. Es lehnte den Asylantrag eines
18-Jährigen aus der nordirakischen Provinz Ninive ab, dessen Vater von
Sunniten erschlagen wurde. Während die Welt über Militärhilfe für die
bedrohten Jesiden diskutierte, musste der junge Mann beim
Verwaltungsgericht Hannover einklagen, als Flüchtling anerkannt zu werden.
Am vergangen Montag bekam er Recht. Es gebe „keine Zweifel“, dass der
jesidischen Glaubensgemeinschaft durch den Islamischen Staat „an den
Glauben anknüpfende Gruppenverfolgung droht, gegen die weder von Seiten des
Irakischen Staates noch seitens anderer Stellen Schutz zu erwarten ist“.
Der Mann müsse Asyl bekommen.
Allein in Hannover sind weitere 50 solcher Verfahren irakischer Jesiden
anhängig, bundesweit dürfte die Zahl im vierstelligen Bereich liegen. 4.356
Iraker haben von Januar bis Juli bislang Asyl beantragt.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums geht das BAMF inzwischen zwar von
„Schutzbedarf“ für Jesiden und andere Bevölkerungsgruppen aus dem Irak au…
Seit dem 16. Juni würden keine negativen Asylentscheidungen für Iraker mehr
getroffen. Ablehnende Entscheidungen seien zunächst zurückgestellt –
abgeschoben wird derzeit nicht. Das Bundesamt weigert sich aber, eine
Weisung zu erlassen, nach der alle offenen Fälle anerkannt werden.
Angesichts der Lage im Irak eine enorme Belastung für die Betroffenen.
Der Bremer Rechtsanwalt Jan Sürig vertritt eine vom BAMF abgelehnte
jesidische Familie aus Norddeutschland. In fünf Wochen wird über die Klage
vor dem Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt. Der Antrag auf
Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt.
„Seit Ende Juni habe ich in mehreren Schreiben versucht, das Bundesamt
außergerichtlich dazu zu bewegen, die Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen“,
sagt Sürig. Der zuständige BAMF-Mitarbeiter bestehe jedoch darauf, zu
klären, „dass ihr Heimatort gegenwärtig von der insoweit benannten
Gruppierung beherrscht wird“. Der Gerichtstermin sei „komplett
überflüssig“, sagt Sürig. Er habe den Sachbearbeiter darauf hingewiesen,
„dass man jeden Tag in der Tagesschau sehen kann was mit Jesiden im
Nordirak passiert“. Daraufhin habe der „den Hörer aufgelegt“.
„Jeder Asylantrag stellt ein individuelles Verfahren dar“, sagt eine
Sprecherin des BAMF gegenüber der taz. „Im Rahmen der Asylverfahren“ werde
geprüft, ob aufgrund der Zugehörigkeit zur Gruppe der Jesiden ein
Schutzgrund besteht. Im Klartext: Wer in der Vergangenheit abgelehnt wurde,
muss klagen. Krieg hin, Massaker her.
22 Aug 2014
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Asylrecht
Flüchtlingspolitik
Jesiden
„Islamischer Staat“ (IS)
Irak
Schwerpunkt Flucht
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